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Bücher von Anina Mendner

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  • von Anina Mendner
    17,95 €

    Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Datenschutz, Note: 2.7, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 25.05.2016 trat die EU-DSGVO in Kraft. In dem Kapitel IV Abschnitt 5 EU-DSGVO wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels genehmigter Verhaltensregeln, beziehungsweise über Zertifizierungen die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben aus der EU-DSGVO nachzuweisen. Für Unternehmen, welche ihre Konformität gerne unter anderem als Wettbewerbsvorteil zertifizieren lassen möchten, stellt sich die Frage, welche Zertifikate aktuell sinnvoll sind. Insbesondere die Zertifizierung nach ISO 27001 wird in diesem Zusammenhang stark beworben, und es ist zu klären, ob dies tatsächlich eine sinnvolle Vorbereitung für eine Zertifizierung nach Art. 42 DSGVO darstellen kann. Dies wird im Rahmen dieser Arbeit beispielhaft an einem Payment-Anbieter betrachtet. Die Arbeit gliedert sich in die Betrachtung der Vorgaben aus der EU-DSGVO für eine Zertifizierung, anschließend in die Betrachtung der ISO 27001 und darauffolgend die Betrachtung der spezifischen zusätzlichen Vorgaben für Payment-Anbieter. Zu guter Letzt rundet eine Handlungsempfehlung für den heutigen Stand die Arbeit ab. Zunächst ist für die Arbeit vorab grob zu klären, was die ISO 27001 darstellt. Die ISO 27001 ist eine Norm, welche Part der Normen-Familie ISO/IEC 2700x ist. Veröffentlicht werden die Normen von der Internationalen Organisation für Standardisierung (ISO). Die Normen sind international anerkannt. Speziell die ISO 27001 ist eine Norm, welche die Einhaltung geltender Standards der Informationssicherheit in privaten, öffentlichen oder gemeinnützigen Organisationen zertifiziert. Allerdings wird lediglich die Einrichtung, Realisierung und Optimierung sowie der Betrieb eines dokumentierten Informationssicherheitsmanagementsystems beschrieben. Es werden Maßnahmen zur Implementierung und zum Betrieb eines Informationssicherheits-Managementsystems beschrieben, aber es werden keine Vorgaben hinsichtlich der Tiefe der Umsetzung gemacht.

  • von Anina Mendner
    17,95 €

    Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - IT-Recht, Note: 2.3, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Häufig nutzen Anbieter, die über das Medium Internet ihre Dienste anbieten einen Sitz in einem Drittland. Dies trifft auch dann zu, wenn diese Anbieter hauptsächlich Kunden in der EU betreuen. Der Gedanke ist in der Regel das Vermeiden der Besteuerung und das Verschleiern von Firmenzugehörigkeiten, sowie das Umgehen von Anbieterkennzeichnungs- und Informationspflichten. Die Erfüllung dieser Pflichten ist keine wertschöpfende Tätigkeit und wird entsprechend stiefmütterlich behandelt. Da die Vorschriften sehr klar festgelegt wurden, die Anbieter diese jedoch weitestgehend zu umgehen versuchen, wird im Rahmen dieser Arbeit geprüft, inwiefern die Anbieter durch das Umgehen der Anbieterkennzeichnungs- und Informationspflichten ein Wettbewerbsvorteil geschaffen wird.

  • von Anina Mendner
    17,95 €

    Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - IT-Recht, Note: 2.0, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Veranstaltung: Immaterialgüterrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit soll sich insbesondere mit der Fragestellung beschäftigen, inwiefern es möglich ist sich gegen ein Softwareaudit zur Wehr zu setzen. Betrachtet werden lediglich Lizenzverträge, welche nach deutschem Recht abgeschlossen werden. Denn für den Lizenznehmer ist ein Softwareaudit, gleichwohl in welcher Form, mit einem hohen Ressourcen-Aufwand verbunden. Des Weiteren wird der Betriebsablauf gegebenenfalls geschädigt. Zudem liegt das Risiko der Verletzung von datenschutzrechtlichen Erfordernissen oder Betriebs- und Unternehmensgeheimnissen bei dem Lizenznehmer.Es ist sinnvoll, sich die Interessenlagen der beteiligten Parteien vor Augen zu führen. Der Lizenznehmer wünscht ein Produkt zu nutzen, welches ihm im Arbeitsalltag einen Vorteil bringt. Nach Vertragsabschluss wünscht er keine aufwändige und kostenintensive Prüfung durch den Lizenzgeber, zumal diese gegebenenfalls Kosten für eine Nachlizensierung nach sich ziehen könnten. Der Lizenzgeber hingegen wünscht, mit dem Vertrieb seines Produkts Geld zu verdienen. Abhängig von der Komplexität der Lizenzmodelle ist es nachvollziehbar, dass der Lizenzgeber sich das Recht einräumen möchte, die Einhaltung der ausgemachten Modalitäten zu prüfen. Zu unterscheiden ist des Weiteren vorab zwischen anlassbezogenen und anlasslosen Softwareaudits. Bei anlasslosen Softwareaudits liegt von Seiten des Lizenzgebers gegenüber dem Lizenznehmer kein Verdacht eines Missbrauchs vor. Er möchte das Recht auf ein Softwareaudit in der Regel auf Basis einer Klausel in den AGBs wahrnehmen. Dem hingegen liegt bei einem anlassbezogenen Softwareaudit von Seiten des Lizenzgebers der Verdacht vor, dass der Lizenznehmer mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine in gewerblichem Ausmaß begangenen Rechtsverletzung des Lizenzauditvertrags begeht.

  • von Anina Mendner
    17,95 €

    Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 1.7, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen dieser Arbeit sollen die Auswirkungen der ePrivacy-VO auf die elektronische Kommunikation wie auch auf digitale Geschäftsmodelle ausgearbeitet werden. Die ePrivacy-VO soll gemeinsam mit der am 25.05.2018 endgültig in Kraft getretenen EU-DSGVO die Regelungen zu Nutzungsprofilen final regeln. Um die Auswirkungen auf die digitale Geschäftswelt darstellen zu können werden im ersten Abschnitt die Begriffe Webtracking, OTT-Dienste, Metadaten, elektronische Kommunikation und digitale Geschäftsmodelle definiert. Im zweiten Abschnitt werden die Hintergründe zur ePrivacy-VO und deren Ziele näher beleuchtet. Im Anschluss werden die Artikel 6, 8, 9 und 10 im Detail betrachtet und die Kritik der Unternehmer und Branchenverbände wird wiedergegeben und geprüft. Zuletzt wird die Auswirkung der ePrivacy-VO auf die elektronische Kommunikation und die digitalen Geschäftsmodelle zusammengefasst.

  • von Anina Mendner
    17,95 €

    Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 2.3, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (im Folgenden MA HSH) hat am 12. Dezember 2019 ein förmliches Verfahren gegen die Kommunikationsplattform ¿Twitter¿ eingeleitet. Dieses Verfahren wurde aufgrund der Tatsache eingeleitet, dass pornografische Schriften nach § 184 StGB verbreitet werden und auch für Kinder und Jugendliche frei zugänglich sind. Diese Schriften öffentlich für Kinder und Jugendliche zugänglich zu machen, ist nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag eine Ordnungswidrigkeit und nach § 184d StGB strafbar. Innerhalb dieser Arbeit soll geprüft werden, ob in dem speziellen Fall eine Strafbarkeit besteht.

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