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Die äquivalente Benutzung einer Erfindung nach der Entscheidung GRUR 2012, 1122 Palettenbehälter III

Über Die äquivalente Benutzung einer Erfindung nach der Entscheidung GRUR 2012, 1122 Palettenbehälter III

Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Humboldt-Universität zu Berlin (Rechtswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Patentrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein Urteil des Bundesgerichtshofes in Patentsachen erhielt in den vergangenen Jahren besondere Aufmerksamkeit und Berücksichtigung in der Literatur. Es beschäftigt sich vor allem mit den Voraussetzungen für die Annahme eines Eingriffs in den Äquivalenzbereich eines Patentes. Bei diesem Urteil handelt es sich um die hier näher zu besprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 17.01.2012 Palettenbehälter III. Sie wurde in der Literatur teils scharf kritisiert - so stehe es durch diese Entscheidung unter Zweifel, dass dem Erfinder eine angemessene Belohnung zukomme, da sie den Äquivalenzbereich und die Voraussetzungen für dessen Eröffnung zu sehr einenge. In dieser Arbeit soll dieser Kritik nachgegangen und sich mit der äquivalenten Benutzung von Erfindungen unter besonderer Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesgerichtshofes Palettenbehälter III beschäftigt werden.

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  • Sprache:
  • Deutsch
  • ISBN:
  • 9783668498358
  • Einband:
  • Taschenbuch
  • Seitenzahl:
  • 44
  • Veröffentlicht:
  • 9. August 2017
  • Ausgabe:
  • 17002
  • Abmessungen:
  • 148x4x210 mm.
  • Gewicht:
  • 79 g.
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Beschreibung von Die äquivalente Benutzung einer Erfindung nach der Entscheidung GRUR 2012, 1122 Palettenbehälter III

Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Humboldt-Universität zu Berlin (Rechtswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Patentrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein Urteil des Bundesgerichtshofes in Patentsachen erhielt in den vergangenen Jahren besondere Aufmerksamkeit und Berücksichtigung in der Literatur. Es beschäftigt sich vor allem mit den Voraussetzungen für die Annahme eines Eingriffs in den Äquivalenzbereich eines Patentes. Bei diesem Urteil handelt es sich um die hier näher zu besprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 17.01.2012 Palettenbehälter III.

Sie wurde in der Literatur teils scharf kritisiert - so stehe es durch diese Entscheidung unter Zweifel, dass dem Erfinder eine angemessene Belohnung zukomme, da sie den Äquivalenzbereich und die Voraussetzungen für dessen Eröffnung zu sehr einenge.

In dieser Arbeit soll dieser Kritik nachgegangen und sich mit der äquivalenten Benutzung von Erfindungen unter besonderer Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesgerichtshofes Palettenbehälter III beschäftigt werden.

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