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Bücher von Anna Breunig

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  • - Soziologie sozialer Probleme
    von Anna Breunig
    12,99 €

  • - Gefangen in der eigenen Sozialisation?
    von Anna Breunig
    68,00 €

    Inhaltsangabe:Einleitung: Als ich die Lebenslagen von Probanden der Bewährungshilfe im Landgerichtsbezirk Tübingen untersuchte, stellte ich kettenreaktionsartige Abhängigkeiten zwischen schwierigen Lebenslagen und kriminellem Verhalten fest. Einerseits gerieten die Betroffenen durch ihre kriminellen Handlungen in eine schwierige Lebenssituation, andererseits war ihr kriminelles Verhalten möglicherweise gerade durch ihre schwierige Lebenslage begünstigt. Durch diese Feststellung kristallisierte sich für mich eine Reihe an Fragen heraus, die nach einer Begründung für das kriminelle Verhalten suchten. Es erschien mir wichtig zu erfahren, was eigentlich Kriminalität ist und wo die Ursachen für diese liegen könnten? Meine Erkenntnisse darüber werden dem Leser am Anfang dieser Arbeit vorgetragen. Das kriminelle Verhalten der Klientel der Bewährungshilfe wird durch die Beschreibung der Straftat dargestellt und in Gerichtsurteilen und / oder Beschlüssen festgehalten. Während der Untersuchung, die ich nachfolgend darstellen werde, begegnete ich einer riesigen Palette von Kriminalitätsformen. Auch darüber wollte ich mir einen Überblick verschaffen. Meine Nachforschungen diesbezüglich finden im theoretischen Teil dieser Arbeit ihren Ausdruck. Mit der Frage nach kriminellen Handlungen eines Menschen wird automatisch die Frage nach Bestrafung aufgeworfen. Auch hierzu stelle ich meine Auseinandersetzung mit Straftheorien und dem Sinn des Strafens im theoretischen Teil dar. Das deutsche Rechtssystem kennt zwei Hauptstrafen: die Geld- und die Freiheitsstrafe. Wenn die verhängte Freiheitsstrafe zwei Jahre nicht überschreitet, kann ihre Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn zu erwarten ist, dass der Verurteilte schon durch die Verurteilung genügend gewarnt worden ist und künftig keine Straftaten begehen wird. Welche Rolle dabei die Bewährungshilfe spielt und welche Aufgaben bei der Strafaussetzung zur Bewährung von ihr wahrgenommen werden, wird von mir sowohl im allgemeinen Teil als auch im Kapitel ?Implikationen der Bewährungshilfe? erläutert. Auf die Intervention der Bewährungshilfe gehe ich noch einmal kurz im letzten Kapitel meiner Arbeit ein, indem ich die Prognosen für Delinquenz und Umgang mit ihr umreiße. Im allgemeinen und theoretischen Teil meiner Diplomarbeit mache ich einen Exkurs zum Profil des Erst- und Mehrfachtäter. Damit will ich meinen Überlegungen bezüglich Rückfälligkeit der Straftäter einen Ausdruck verleihen. Zwei zentrale [¿]

  • - Theorien abweichenden Verhaltens
    von Anna Breunig
    17,95 €

    Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,7, Universität Erfurt (Institut für Erziehungswissenschaften), Veranstaltung: Theorien abweichenden Verhaltens II, Sprache: Deutsch, Abstract: Vorwort Was ist Täter-Opfer-Ausgleich? Mit dieser Frage beginnend, versucht Klaus Puderbach, im Rundbrief zum Täter-Opfer-Ausgleich, eine Bestandsaufnahme des TOA aus der Sicht der staatsanwaltschaftlichen Praxis zu machen und weist in seiner Ausführungen auf erhebliche Informationsdefizite im Bezug auf TOA hin . "Von dem juristisch und sozialpädagogisch nicht Bewanderten erfährt man hierzu allenfalls, dass ein Dieb, der etwas gestohlen hat, dies wieder zurückgeben muss. Der einigermaßen politisch Gebildete hat vielleicht schon einmal davon gehört, dass die Politik den TOA immer wieder fordert, ihn zum Teil als eine Lösung für die überlastete Justiz ansieht. Kaum jemand weiß aber, was TOA wirklich ist, welche Aufgabe er im Strafrecht hat. Das gilt selbst für viele Juristen, und zwar sogar dann, wenn sie in Strafsachen tätig sind. Strukturelle Einordnung und rechtliche Grundlagen des TOA sind auch ihnen häufig nicht geläufig." (Puderbach, 2005, S. 6)Die Bestätigung dieser Aussage wird in der schleppenden Entwicklung des TOA in den letzten 20 Jahren widergespiegelt. Außerdem wird der TOA trotz gesetzlicher Verankerung wenig angewandt. Und dies obwohl seine "Geburtsstunde" in Deutschland auf die 70e und 80e Jahre datiert werden kann. In dieser Zeit wurde das Opfer für das Strafverfahren wieder entdeckt. 1984 wurde die Rechtsstellung des Verletzten im Strafverfahren zum Diskussionsthema des 55. Deutschen Juristentages und Hintergrundgedanken für die Entstehung erster TOA- Projekte (wie "Waage" in Köln oder "Handschlag" in Reutlingen). Nach diesen erfolgreichen Modellprojekten zunächst nur im Bereich des Jugendstrafrechts wurde der Täter-Opfer-Ausgleich 1990 gesetzlich verankert. Die positiven Erfahrungen führten auch dazu, dass der Täter-Opfer-Ausgleich 1994 als neuer § 46a StGB in das allgemeine Strafrecht eingeführt und als Strafmilderungsgrund ausgestaltet wurde. Das eröffnete den Gerichten die Möglichkeit, die Strafe zu mildern, oder - in bestimmten Fällen - sogar ganz von ihr abzusehen.

  • von Anna Breunig & Solmaz Aksu-Yagci
    27,95 €

    Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Institut für Erziehungswissenschaften), Veranstaltung: Forschungsmethoden, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Methoden, die wir in der vorliegenden Arbeit betrachten, beruhen auf einem qualitativen Forschungsparadigma. Daher erscheint es uns als angebracht, kurz einige Aspekte qualitativer Sozialforschung darzustellen. Da es den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde erheben wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Hier sollen lediglich die Aspekte herausgearbeitet werden, die im Rahmen dieser Arbeit relevant sind. Qualitative Sozialforschung unterscheidet sich von quantitativen naturwissenschaftlichen Forschungsparadigma. Der Qualitative Forschungsansatz nimmt Abstand davon, den Menschen und seine Umwelt mit standardisierten, an die Naturwissenschaft und ihre Gütekriterien angelehnten Methoden erforschen zu wollen. Stattdessen wird versucht, das Subjekt und seine subjektiv konstruierte Welt in aller Komplexität zu erfassen. Aus diesem Anspruch ergeben sich theoretische und methodologische Konsequenzen, von denen hier einige relevant erscheinende vorgestellt werden. Eine für qualitative Forschung ganz entscheidende Konsequenz aus dem Prinzip der Offenheit zeigt sich auf dem Gebiet der Theoriebildung. Wollen die Forschenden dem Untersuchungsgegenstand gegenüber offen sein, widerspricht dem eine theoretische Vorstrukturierung desselben ebenso wie der Vorformulierung von Hypothesen. Anstatt diese vorab festzulegen und ihnen den Untersuchungsvorgang zu unterwerfen, entstehen Hypothesen und theoretische Einschätzungen beim qualitativen Ansatz im Laufe des Forschungsprozesses. Eine Untersuchung dient also nicht wie bei quantitativer Sozialforschung der Überprüfung von Hypothesen, die zuvor aufgrund theoretisch abgehobenen, alltagsfremden Vorwissens gebildet wurden, sondern der prozessualen Hypothesengenerierung auf Basis dessen, was die Daten im Verlauf der Untersuchung zutage gebracht haben (vgl. Kleininig, 1995).

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