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  • - Eine Politikfeldanalyse
    von Benjamin Kaflein
    47,95 €

  • von Benjamin Kaflein
    17,95 €

    Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,3, FernUniversität Hagen, Veranstaltung: Internationale Beziehungen, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit diesem Satz beendete der deutsche Agrarwissenschaftler Hermann Priebe seine im Jahr 1985 verfasste Studie ¿Die subventionierte Unvernunft¿. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union bereits einen langen Weg hinter sich. Die Einigungsgeschichte der Europäischen Gemeinschaft vollzog sich nicht in einer geraden Linie. Immer wieder kam es zu divergierenden Meinungen und Zielvorstellungen von Mitgliedsstaaten. Hiervon betroffen war oftmals auch die GAP. Als revolutionäres Projekt gestartet, entwickelte sie sich bis heute immer mehr zu einer Bremse der europäischen Einigung.Bereits im Jahr 1993 bekräftigte die Union den Willen, die Integrationskraft auch nach der Osterweiterung, welche schließlich im Jahr 2004 mit der Aufnahme von zehn Staaten ihren Anfang nahm, fortführen zu wollen. Auf diesem Weg sollte die Agenda 2000 ein zentrales Element in der Zukunftsfähigkeit der Gemeinschaft darstellen (Ahner 1998/1999: 47). Die Reform der GAP sollte ein bedeutender Bestandteil dieser Agenda sein. Heute stellt sich die Frage ob diese gewünschte Reform des Agrarsektors der Union mit der Agenda 2000 erreicht wurde? Oder handelte es sich nur um eine Fortführung der bestehenden Politik? Diese Fragen zu beantworten ist Ziel dieser Arbeit.Einleitend wird die geschichtliche Entwicklung der GAP ausgehend von den Römischen Verträgen bis hin zur Agenda 2000 dargestellt. Der zweite Teil der Arbeit beschäftigt sich mit dem Zustandekommen der Ergebnisse dieser Agenda. Unter Betrachtung der beteiligten Ak-teure und des institutionellen Systems der GAP soll versucht werden, die erzielten Ergebnisse zu bewerten. Anschließend wird kurz auf die weitere Entwicklung der GAP nach Abschluss der Agenda 2000 eingegangen.In der vorliegenden Arbeit wird die Konzentration auf der Markt- und Preispolitik liegen. Die Agrarumwelt- und Agrarsozialpolitik wird sowohl beim geschichtlichen Abriss, wie auch den Regelungen zur Agenda 2000 nur am Rande angesprochen. Den Abschluss der Arbeit bildet schließlich ein Fazit, in dem die Erkenntnisse unter Berücksichtigung der Fragestellung bewertet werden.

  • - Eine Betrachtung aus Sicht der Vetospielertheorie
    von Benjamin Kaflein
    17,95 €

    Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,7, FernUniversität Hagen, Veranstaltung: Demokratie und Governance, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Ausgestaltung des Wahlrechts ist Grundlage und ein wesentlicher Bestandteil der Demokratie. Das deutsche Grundgesetz bestimmt, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht (Art. 20 Abs. 2 GG). In Art. 38 GG sind die Anforderungen an die demokratische Wahl festgehalten: Diese sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim durchzuführen. Weitere Ausgestaltungen zu Wahlen auf Bundesebene finden sich im Bundeswahlgesetz.Nach einer Wahlprüfungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht im Juli 2008 Teile dieses Gesetzes für verfassungswidrig erklärt. So verstößt nach Ansicht des Gerichts das mögliche Auftreten eines negativen Stimmgewichts gegen die Grundlagen der unmittelbaren und gleichen Wahl. Dem Gesetzgeber wurde eine Frist bis zum 30. Juni 2011 eingeräumt, die Verfassungswidrigkeit zu beheben.Ziel dieser Arbeit soll sein, das Zustandekommen der Änderung des Bundeswahl-gesetzes, die im September 2011 vom Bundestag verabschiedet wurde, unter Ein-beziehung der Vetospielertheorie nach Tsebelis zu untersuchen. Die zentrale Fra-gestellung lautet hierbei: Ist die Vetospielertheorie auf die Wahlrechtsreform an-wendbar und das erzielte Ergebnis der Gesetzesänderung mit dieser zu erklären?Hierzu werden in einem ersten Schritt das theoretische Konzept der Vetospieler-theorie sowie die in der BRD vorherrschenden Vetospieler kurz umrissen, bevor eine Genese zur Entstehung des bis zum Dezember 2011 gültigen Wahlrechts erfolgt. In einem weiteren Schritt werden das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2008 und die darauf folgenden Reaktionen skizziert. Anschließend wird der Verlauf der Entscheidungsphase bis zum Gesetzesbeschluss im Dezember 2011 im Lichte der Tsebelischen Theorie nachgezeichnet. Als Untersuchungsebe-ne wird hierbei vor allem auf die bei Bundestagswahlen auftretenden Überhang-mandate abgestellt. Diese bildeten sowohl das Zentrum der politischen Diskussion als auch den machtpolitischen Kern der am Ende beschlossenen Änderung. Den Abschluss der Arbeit bildet schließlich ein Fazit, in dem die Erkenntnisse unter Berücksichtigung der Fragestellung bewertet werden.

  • - Beispiel fur die Politikverflechtungsfalle?
    von Benjamin Kaflein
    18,95 €

    Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,3, FernUniversität Hagen, Veranstaltung: Governance in Mehrebenensystemen, Sprache: Deutsch, Abstract: Drei Jahre nach der Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) hat das Bundesverfassungsgericht die Arbeitsgemeinschaften (ARGEN) im Dezember 2007 für verfassungswidrig erklärt. Dem Gesetzgeber wurde eine Frist bis Ende 2010 gesetzt, um eine verfassungsgemäße Regelung zu erlassen. Die Verhandlungen über die Neuregelung gestalteten sich außerordentlich schwierig und endeten in der Errichtung von gemeinsamen Einrichtungen zum 01.01.2011. Hierbei stellt sich die Frage, ob durch die Reform der Struktur des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) die optimale Lösung zur Organisation der Trägerschaft gefunden wurde oder diese lediglich Ausfluss der deutschen Politikverflechtungsfalle ist? Diese Frage unter Hinzuziehung der Theorie der Politikverflechtungsfalle nach Scharpf et al. zu beantworten ist Ziel dieser Arbeit.

  • von Benjamin Kaflein
    18,95 €

    Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Politik - Geschichte der politischen Systeme, Note: 2,7, FernUniversität Hagen, Sprache: Deutsch, Abstract: Wir deutschen Sozialdemokraten bekennen uns in dieser geschichtlichen Stunde feierlich zu den Grundsätzen der Menschlichkeit und der Gerechtigkeit, der Freiheit und des Sozialismus. Kein Ermächtigungsgesetz gibt Ihnen die Macht, Ideen, die ewig und unzerstörbar sind, zu vernichten.Otto Wels, Rede vor dem Reichstag am 23. März 1933Die Rede des sozialdemokratischen Parteivorsitzenden Otto Wels während der Sitzung des Reichstags am 23. März 1933 war ein letzter Akt des Aufbäumens gegen die republikfeindlichen Nationalsozialisten. Diese Sitzung markierte nach der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 zugleich das Ende der Weimarer Demokratie. Mit einer Zweidrittelmehrheit verabschiedete das Parlament das Gesetz zur ¿Behebung der Not von Volk und Reich¿. Das Gesetz ermöglichte es den Nationalsozialisten ohne Zustimmung des Reichstags Gesetze zu erlassen und wird oftmals als erster Tag der Diktatur Hitlers bezeichnet. Einzig die 94 Abgeordneten der SPD stimmten gegen die Verabschiedung des Gesetzes. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Rolle der Sozialdemokraten bei der Errichtung der nationalsozialistischen Diktatur durch Adolf Hitler. Trägt die SPD politische Verantwortung für den Untergang der Weimarer Republik, oder wurde das Mögliche zur Verhinderung der Entstehung der NS-Diktatur getan? Diese Frage in Bezug auf die Endphase der Weimarer Republik zu beantworten ist Ziel dieser Arbeit.

  • - Eine Betrachtung aus Sicht der Machtressourcentheorie
    von Benjamin Kaflein
    17,95 €

    Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Pflegewissenschaft - Pflegemanagement, Note: 1,0, FernUniversität Hagen, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Juli 2007 forderte die damalige Bundesregierung aufgrund eines Koalitionsbeschlusses vom Juni 2007 die Sozialpartner aller Branchen auf, ihr Interesse zu bekunden, falls diese an einer verbindlichen Festsetzung von Mindestlöhnen interessiert sein sollten. Diesem Aufruf sind bis zum Ablauf der gesetzten Frist am 31.03.2008 insgesamt acht Branchen gefolgt, hierunter auch die Pflegebranche. Bis zur letztendlichen Einführung des Mindestlohns im Pflegebereich am 01.08.2010 musste anschließend ein weiter Weg zurückgelegt werden, der entgegen anderer Branchen nicht durch einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag, sondern auf Vorschlag einer Pflegekommission festgesetzt wurde. Ziel dieser Arbeit soll sein, die Einführung des Mindestlohns im Bereich der Pflege, unter Einbeziehung der Machtressourcentheorie zu untersuchen. Die zentrale Fragestellung lautet hierbei: Wie kam es zur Einführung des Mindestlohn im Pflegebereich und ist diese durch eine Verknüpfung mit der Machtressourcentheorie zu erklären? Untersuchungen in diesem Bereich erfolgten bisher vor allem unter Bezugnahme auf ökonomische Theorien, um die wirtschaftlichen Auswirkungen nach der Einführung eines Mindestlohns zu untersuchen. In dieser Arbeit soll jedoch untersucht werden, welche Bedingungen zur Festsetzung eines Mindestlohns im Pflegebereich führten. Untersuchungsgegenstand ist dabei eine Analyse der Machtressourcen der beteiligten Akteure, welche neben den Regierungsparteien die Sozialpartner der Pflegewirtschaft umfassen.Hierzu wird in einem ersten Schritt das theoretische Konzept der Machtressourcentheorie kurz umrissen. Anschließend wird der Verlauf der Entscheidungsphase bis zur Einführung des Mindestlohns deskriptiv dargestellt. Im daran anschließenden Hauptteil der Arbeit erfolgt schließlich die Untersuchung des Zustandekommens des Mindestlohns unter Hinzuziehung der Machtressourcentheorie. Den Abschluss der Arbeit bildet schließlich ein Fazit, in dem die Erkenntnisse unter Berücksichtigung der Fragestellung bewertet werden.

  • von Benjamin Kaflein
    17,95 €

    Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,3, FernUniversität Hagen, Sprache: Deutsch, Abstract: In den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts gewann der Begriff der Bürgerkommune in Wissenschaft und Praxis eine immer größer werdende Bedeutung. Das Konzept der Bürgerkommune fußt auf einer Veränderung des Kräftedreiecks zwischen Bürgern, der Verwaltung und der Kommunalvertretung. Ziel ist es, durch eine verstärkte Beteiligung der Bürger an kommunalpolitischen Planungsprozessen deren Politikverdrossenheit abzubauen, Engagement zu fördern und Haushaltprobleme zu reduzieren.Das Konzept der Bürgerkommune erfährt bei seiner Implementierung vor allem die Unterstützung direktgewählter Bürgermeister. In kommunalen Wahlkämpfen um die Chefsessel in Rathäusern gehört das Versprechen einer erweiterten Einbeziehung und einem umfassenden Dialog mit der Bürgerschaft mittlerweile zum Standardrepertoire der Kandidaten.Doch können Bürgermeister überhaupt eine Bürgerkommune initiieren? Welche Handlungsmöglichkeiten für den Ausbau von Bürgerbeteiligung im kommunalen Raum ergeben sich für den gewählten Rathauschef? Diese Fragen, unter besonderer Betrachtung der Bundesländer Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen zu beantworten, ist Ziel dieser Arbeit. Hierbei wird die Hypothese vertreten, dass eine Hinwendung zur Bürgerkommune entscheidend von den vorherrschenden Rahmenbedingungen und der Person des Bürgermeisters abhängt. Hierbei wird davon ausgegangen, dass es den Bürgermeistern in BW leichter fällt, Ideen der Bürgerkommune umzusetzen, als ihren Kollegen in NRW. Untersucht werden soll dies anhand der Handlungsmöglichkeiten und des Sozialprofils der Bürgermeister in NRW und Baden-Württemberg.Hierzu wird in einem ersten Schritt das Konzept der Bürgerkommune vorgestellt, bevor auf die besonderen rechtlichen, politischen und geographischen Besonderheiten für den Handlungsbereich der Bürgermeister in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen eingegangen wird. Im Hauptteil der Arbeit soll herausgearbeitet werden, welche Möglichkeiten die Bürgermeister haben, den Ausbau einer ¿Bürgerkommune¿ zu forcieren. Hierbei spielt das Spannungsfeld zwischen Bürgermeister, Bürgern, Kommunalparlament und Verwaltung eine entscheidende Rolle. Den Abschluss der Arbeit bildet schließlich ein Fazit, in dem die Erkenntnisse unter Berücksichtigung der Fragestellung bewertet werden.

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