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Quelle: Wikipedia. Seiten: 136. Kapitel: Kunsthistorisches Museum, Liste von Restitutionsfällen, Restitution von Raubkunst, Gomperz, Auspitz, Die Malkunst, Gustav Klimt, Emma Budge, Causa Kirchner, Sophie Lissitzky-Küppers, Adele Bloch-Bauer I, Bergier-Bericht, Fritz Grünbaum, Budge-Palais, Hans Sachs, Jacques Goudstikker, Militärgesetz Nr. 59, Alfred Pringsheim, Provenienzforschung, Wally, Fritz Mannheimer, Lempertz, Kunstsammlung Ismar Littmann, Rose Valland, Jewish Claims Conference, Maria Altmann, Max Emden, Raubgold, Julius H. Schoeps, Justitia, Österreichische Galerie Belvedere, Leopold Museum, Rudolf Leopold, Sonderauftrag Linz, Thomas Flierl, Wanda Landowska, International Commission on Holocaust Era Insurance Claims, Ronald Lauder, Washingtoner Erklärung, Hugo Simon, Der Hexenmeister, Elise Richter, Max Stern, Alfred Hess, Lederfabrik Heilbronn, Walter Westfeld, Central Collecting Point, Oberstes Rückerstattungsgericht, Alphonse Schloss, Verfahren um jüdische Vermögen bei Schweizer Banken, Louis Nathaniel von Rothschild, Leo Bendel, Paul Rosenberg, Kurt Scholz, Tripartite Gold Commission, Ferenc von Hatvany, Art-Loss-Register, Oberstes Rückerstattungsgericht für Berlin, Paul von Mendelssohn-Bartholdy, Londoner Konferenz, L. Behrens & Söhne, Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste, Abkommen über deutsche Vermögenswerte in der Schweiz, Bundesrückerstattungsgesetz, Jewish Restitution Successor Organization, Max Meirowsky, Jewish Trust Corporation. Auszug: Die Liste von Restitutionsfällen ist eine Ergänzung des Artikels Restitution von Raubkunst und zählt Kunstwerke der NS-Raubkunst auf, deren Rückgabe an die ehemaligen Eigentümer verhandelt wurde. In den meisten Fällen fand eine Restitution nach der Washingtoner Erklärung von 1998 statt. Aufgeführt sind zudem einige frühere Fälle. Die Auflistung ist zunächst gegliedert nach den Staaten, in denen sich die Gemälde befanden, als der Anspruch auf Rückgabe erhoben und auf deren Rechtsgrundlagen diese verhandelt wurde. Die Tabellen sind sortierbar nach den Namen der Künstler (Spalte 2), nach den Namen der ehemaligen Eigentümer und Sammlungen (Spalte 3) oder nach dem Datum der Rückgabe (Spalte 4: Ergebnis). Die Fälle, in denen die Restitution noch nicht entschieden ist oder abgelehnt wurde, erscheinen bei der Sortierung der Spalte 4 am Ende der jeweiligen Liste. Die Restitution von Raubkunst ist die Rückgabe der während der NS-Zeit durch die Nationalsozialisten in ganz Europa geraubten Kunstwerken an die ehemaligen Eigentümer oder deren Erben. Von dem sogenannten ¿verfolgungsbedingte Verlust¿ betroffen waren Kunstsammler und Eigentümer, vor allem Juden und als Juden Verfolgte, sowohl innerhalb des damaligen deutschen Reichs von 1933 bis 1945, wie in allen von den Deutschen während des Zweiten Weltkriegs besetzten Gebieten. Das Ausmaß wird auf 600.000 Kunstwerke geschätzt, die zwischen 1933 und 1945 von den Deutschen in Europa gestohlen wurden: 200.000 innerhalb von Deutschland und Österreich, 100.000 in Westeuropa und 300.000 in Osteuropa. Mit Ende des Zweiten Weltkrieges wurden durch die alliierten Besatzungsmächte ein großer Teil dieser Kunstwerke eingelagert in Depots aufgefunden, sichergestellt und an die jeweiligen Ursprungsländer restituiert. Doch aufgrund einer schwer überschaubaren Situation, gelangten viele der Raubkunstwerke in den internationalen Kunsthandel oder in öffentliche Sammlungen. Die Zahl der nicht an die rechtmäßigen Eigentümer zurückgegebenen und