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Bücher von Carsten Schulz

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  • von Carsten Schulz
    20,00 €

    Auf wenigen Gebieten berührt unsere Rechtsordnung den einzelnen Bürger so hautnah wie auf dem Gebiet des Nachbarrechts - praktisch jeder hat Nachbarn. Ein relativ enges Zusammenleben bei vielfach widerstrebenden Verhaltensgewohnheiten bringt zwangsläufig Interessenkonflikte mit sich. Können diese nicht einvernehmlich beigelegt werden, muss die Rechtsordnung Vorschriften zur Regelung nachbarrechtlicher Konflikte bereithalten.Die Ausgabe "Nachbarrecht Bayern" in der 4. Auflage ermöglicht allen Ratsuchenden, ihre jeweilige Rechtsposition realistisch einzuschätzen und zu vertreten und so mit mehr Sicherheit an nachbarschaftliche Auseinandersetzungen heranzugehen, Streitfälle zu lösen oder diese gar nicht erst entstehen zu lassen. Der Schwerpunkt des Beitrags liegt in der Darstellung des privaten Nachbarrechts (vgl. Erster Teil). Dieses regelt die privatrechtlichen Beziehungen des Grundstückseigentümers zu anderen Grundstückseigentümern oder Dritten, deren Interessen durch die Ausübung der Eigentümerbefugnisse berührt werden.Der Beitrag behandelt ferner das öffentliche Nachbarrecht (vgl. Zweiter Teil). Öffentlich-rechtliche Beschränkungen des Eigentumsrechts bestehen in der Regel ausschließlich im Interesse der Allgemeinheit.Nachbarrechtliche Schwerpunkte, wie z. B. Grundstücksgrenzen und ihre Feststellung, Grenzmauern/Kommunmauern/ Überbaumauern, Grenzbaum und Grenzstrauch, Überbau auf das Nachbargrundstück, Immissionen (z.B. Lärm, Laub, Geruch), Einwirkung auf Grundstücke durch Wasser, Notweg, Überhang von Zweigen und Eindringen von Wurzeln, Mindestgrenzabstand von Pflanzen, Hinüberfall von Baumfrüchten über die Grundstücksgrenze, Nachbarrechtliches Gemeinschaftsverhältnis, Regelung der Rechtsverhältnisse zwischen Nachbarn durch Rechtsgeschäft, Prozessuale Besonderheiten durch das Bayerische Schlichtungsgesetz und Rechtsschutz bei Verletzung nachbarschützender Vorschriften des öffentlichen Rechts werden anschaulich behandelt; sämtliche Rechtsvorschriften werden sachlich präzise und leicht nachvollziehbar dargestellt. Eine informative Einleitung vermittelt einen zusammenfassenden Überblick. Ein praxisrelevanter Anhang enthält alle wesentlichen begleitenden Rechtsvorschriften.Dr. Constanze Strasser, LL.M. (Cambridge), Richterin am Landgericht München I, führt die von Dr. Carsten Schulz begründete Darstellung fort.

  • von Carsten Schulz
    74,00 €

    Inhaltsangabe:Einleitung: Für einen Fischer, der nicht weiß wo sein Hafen liegt, ist jeder Wind der Falsche. Die Motivation zur Entstehung des Diplomarbeitsthemas ergab sich aus beobachteten Defiziten bei der Zufriedenheit von Kunden mit ihrem Dienstleister bzw. aus dem Betrachten verschiedener Kriterien der Bindung zwischen Kunde und Dienstleister. Der Themenkomplex ?Kundenzufriedenheit? hat zwar in den letzten Jahren in der wissenschaftlichen Diskussion zunehmend an Bedeutung gewonnen, jedoch klaffen Theorie und Praxis wie so oft weit auseinander. In nahezu jeder Firma hört man die Schlagwörter CRM, Kundenzufriedenheit, ?dem Kundenbedürfnis angepasst? etc. Doch viel zu oft wird der CRM-Gedanke unterschätzt und nur halbherzig umgesetzt. CRM kann aber nicht als ein Teilzeitprojekt angesehen werden. Kehl/Rudolph sagen dazu: ?Der Versuch, CRM-Projekte mit einem unzureichenden zeitlichen Engagement zu fahren, führt nicht zu einem Teilzeit-Ergebnis, sondern zu keinem Ergebnis.? Sein Unternehmen auf den Kunden auszurichten, dessen Bedürfnisse optimal zu befriedigen, zufriedene Kunden zu haben und zeitgleich auch noch profitabel zu sein kann keine CRM-Software leisten. Erst wenn CRM als eine Geschäftsphilosophie verstanden wird, die von allen Ebenen einer Unternehmung umgesetzt wird, kann von einem Wettbewerbsvorteil durch die Kundenbindung gesprochen werden. Insb. Unternehmen aus dem B2B Bereich wie bsw. die Firma XXX sehen sich dabei i.d.R. einer äußerst heterogenen Käufergruppe gegenüber, deren Ansprüche sich hinsichtlich der Art und des Ausmaßes stark unterscheiden. Zum einen soll diese Arbeit eine Argumentationsgrundlage für die stärkere Beachtung des CRM-Gedankens darstellen und zum anderen soll die Zufriedenheit des Kunden XXX AG durch eine empirische primär Erhebung analysiert werden. Je besser ein Unternehmen seine Kunden kennt, desto effektiver kann es dessen Erwartungen gerecht werden. Das Ziel des Unternehmens muss es dabei sein, den Kunden insb. dort zufrieden zustellen, wo dieser die Leistung des Unternehmens mit einer entsprechenden Loyalität honoriert. Den ?one best way? gibt es hier leider nicht. Doch besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass eine annähernd valide Einschätzung der Kundenzufriedenheit nur auf der Grundlage einer Kundenbefragung gewonnen werden kann. Im Rahmen des Studienganges Wirtschaft der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin (FHW Berlin) ist im achten Semester eine Diplomarbeit zu erstellen. Der dafür [¿]

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