von Carsten Schulz
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Auf wenigen Gebieten berührt unsere Rechtsordnung den einzelnen Bürger so hautnah wie auf dem Gebiet des Nachbarrechts - praktisch jeder hat Nachbarn. Ein relativ enges Zusammenleben bei vielfach widerstrebenden Verhaltensgewohnheiten bringt zwangsläufig Interessenkonflikte mit sich. Können diese nicht einvernehmlich beigelegt werden, muss die Rechtsordnung Vorschriften zur Regelung nachbarrechtlicher Konflikte bereithalten.Die Ausgabe "Nachbarrecht Bayern" in der 4. Auflage ermöglicht allen Ratsuchenden, ihre jeweilige Rechtsposition realistisch einzuschätzen und zu vertreten und so mit mehr Sicherheit an nachbarschaftliche Auseinandersetzungen heranzugehen, Streitfälle zu lösen oder diese gar nicht erst entstehen zu lassen. Der Schwerpunkt des Beitrags liegt in der Darstellung des privaten Nachbarrechts (vgl. Erster Teil). Dieses regelt die privatrechtlichen Beziehungen des Grundstückseigentümers zu anderen Grundstückseigentümern oder Dritten, deren Interessen durch die Ausübung der Eigentümerbefugnisse berührt werden.Der Beitrag behandelt ferner das öffentliche Nachbarrecht (vgl. Zweiter Teil). Öffentlich-rechtliche Beschränkungen des Eigentumsrechts bestehen in der Regel ausschließlich im Interesse der Allgemeinheit.Nachbarrechtliche Schwerpunkte, wie z. B. Grundstücksgrenzen und ihre Feststellung, Grenzmauern/Kommunmauern/ Überbaumauern, Grenzbaum und Grenzstrauch, Überbau auf das Nachbargrundstück, Immissionen (z.B. Lärm, Laub, Geruch), Einwirkung auf Grundstücke durch Wasser, Notweg, Überhang von Zweigen und Eindringen von Wurzeln, Mindestgrenzabstand von Pflanzen, Hinüberfall von Baumfrüchten über die Grundstücksgrenze, Nachbarrechtliches Gemeinschaftsverhältnis, Regelung der Rechtsverhältnisse zwischen Nachbarn durch Rechtsgeschäft, Prozessuale Besonderheiten durch das Bayerische Schlichtungsgesetz und Rechtsschutz bei Verletzung nachbarschützender Vorschriften des öffentlichen Rechts werden anschaulich behandelt; sämtliche Rechtsvorschriften werden sachlich präzise und leicht nachvollziehbar dargestellt. Eine informative Einleitung vermittelt einen zusammenfassenden Überblick. Ein praxisrelevanter Anhang enthält alle wesentlichen begleitenden Rechtsvorschriften.Dr. Constanze Strasser, LL.M. (Cambridge), Richterin am Landgericht München I, führt die von Dr. Carsten Schulz begründete Darstellung fort.