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  • von Daniel Seidel
    42,95 €

    Masterarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Sprache: Deutsch, Abstract: In der vorliegenden Arbeit werden mögliche Handlungsalternativen zu ausgewählten Problematiken im Zusammenhang mit dem Brexit vorgestellt. Der deutsche Gesetzgeber reagierte darauf durch entsprechende Gesetze, um die Folgen des Brexit einzudämmen. Jedoch allein der unbekannte Zeitpunkt des Brexit lässt Rechtsunsicherheiten entstehen, wodurch die Folgen für Unternehmensumwandlungen nicht vollständig absehbar sind. Der Brexit stellt das am häufigsten diskutierte Thema in den Schlagzeilen des Frühjahrs 2019 dar. Im Juni 2016 stimmte das Volk des Vereinigten Königreichs in einem Referendum über die Zukunft von Großbritannien und Nordirland in der EU ab. Eine knappe Mehrheit von 51,89 % der abgegebenen Wählerstimmen entschied sich für den Austritt des Vereinigten Königreichs, weshalb die britische Regierung dem Europäischen Rat im März 2017 jenen Austritt gemäß Artikel 50 Absatz 2 EUV formell mitteilte. Seit diesem Zeitpunkt stehen der Brexit und insbesondere die daraus resultierenden Auswirkungen im Mittelpunkt der europäischen Entwicklung.Der genaue Zeitpunkt des Brexit ist gegenwärtig nicht bekannt und verursacht auf vielen Gebieten Rechtsunsicherheit. Dazu gehören auch das nationale und internationale Umwandlungsteuer- und Umwandlungsrecht. Insbesondere bei grenzüberschreitenden Umwandlungsvorgängen innerhalb der EU herrscht eine große Unsicherheit, weil entsprechende sekundärrechtliche Regelungen nur für die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften existieren. Sowohl zivil- als auch steuerrechtlich ergeben sich aus fehlenden sekundärrechtlichen Verfahrensvorschriften und dem anstehenden Brexit mehrere Problembereiche. Als Beispiele sind die Haftungsproblematik der britischen Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland auf zivilrechtlicher Seite oder der Anwendungsbereich des UmwStG auf steuerrechtlicher Seite zu nennen. Eine Limited wird nach dem Brexit nicht mehr als Kapitalgesellschaft anerkannt und folglich als Personengesellschaft mit unbeschränkter Haftung der Gesellschafter eingeordnet. Die Eröffnung des Anwendungsbereichs des UmwStG ist an den Nachweis des doppelten EU-Bezugs geknüpft, welcher nach dem Brexit durch die Behandlung des Vereinigten Königreichs als Drittland Probleme aufwirft.

  • von Daniel Seidel
    47,95 €

    Masterarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Institut für Betriebswirtschaftslehre), Sprache: Deutsch, Abstract: Das BVerfG bestätigte mit seinem Urteil vom 17. Dezember 2014, dass das System der Begünstigungsregelungen des ErbStG a.F. im Wesentlichen als geeignet eingeschätzt wird. Weiterhin bemerkte das Gericht die Notwendigkeit der Vergünstigungen für unternehmerisch gebundenes Vermögen, v.a. für Familien-KMU. Allerdings wurde die konkrete Ausgestaltung der Vorschriften als Missachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung gem. Art. 3 Abs. 1 GG gesehen. Deshalb wurde der Gesetzgeber dazu verpflichtet, zum 01. Juli 2016 ein modifiziertes ErbStG zu implementieren. Die neuen Vergünstigungsvorschriften fallen v.a. durch ihre hohe Komplexität auf. Das beginnt bei der Ermittlung des begünstigten Vermögens und setzt sich bei den verschiedenen Steuerbefreiungsmöglichkeiten fort. Besonders hervorzuheben ist die neue Investitionsklausel zur nachträglichen Umwandlung von Verwaltungsvermögen in begünstigtes Vermögen und der neue Familienabschlag, der vor Anwendung einer Steuerbefreiungsoption einen Abschlag gewährt. Für Großerwerbe mit einem begünstigten Vermögen von mehr als 26 Mio. Euro wurden zwei neue Verschonungsregelungen eingeführt: das Abschmelz- und das Erlassmodell. Insbesondere die Verschonungsbedarfsprüfung eröffnet einige neue Gestaltungsvarianten. Dazu wurden mögliche Überlegungen im Rahmen der kritischen Analyse der Folgen der Erbschaftsteuerreform 2016 aufgezeigt. Die Ebene der Erwerber wird in Zukunft vermehrt in den Vordergrund rücken. Diesbezüglich wird die Familienstiftung in der Literatur als Gewinner der Reform bezeichnet. Außerdem werden minderjährige Familienangehörige in den Blickpunkt treten. Insgesamt sind auch weitere Folgen nicht außer Betracht zu lassen. Das neue Erbschaftssteuerrecht mit seinen vielen Regelungen und Voraussetzungen wird finanzielle und materielle Aufwendungen erfordern. Der daraus resultierende Einfluss auf Wettbewerbsbedingungen darf nicht unterschätzt werden, weil eine zu hohe Erbschaftssteuerbelastung nötige Investitionen und Personalentscheidungen verhindert. Grundsätzlich werden die neuen Regelungen des ErbStG für weitere Diskussion sorgen, weil an einigen Vorschriften verfassungsrechtliche Bedenken haften.

  • von Daniel Seidel
    18,95 €

    Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Institut für Betriebswirtschaftslehre), Sprache: Deutsch, Abstract: Divergenzen im internationalen Steuerrecht führen zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen Unternehmen und zwischen Staaten. Vor allem fehlende Transparenz und unterschiedliche Steuersysteme verleiten große Konzerne wie Starbucks oder Apple zu Gewinnverlagerungen, die dadurch ihre Steuerbelastung aufgrund zum Teil sehr aggressiver Steuergestaltungen erheblich vermindern können. In den letzten Jahren wurden auch weitere Fälle dieser Art der Öffentlichkeit bekannt, unter anderem Luxemburg-Leaks, Panama Papers und Steueroptimierungen von Fußballspielern und deren Beratern. Eine Definition der aggressiven Steuergestaltung existiert nicht, jedoch sind die negativen Konsequenzen der unethischen steueroptimierenden Methoden gravierend. Das Resultat von Gewinnverlagerungen und -verkürzungen spiegelt sich in großen Steueraufkommensverlusten wider. Vor einigen Jahren erreichte diese Problematik die internationale Politik. Im Auftrag der G20-Regierungschefs befasste sich die OECD mit der Thematik und präsentierte 2013 einen ersten Entwurf für ein Maßnahmenpaket, welches Gewinnkürzungen und -verlagerungen (Action Plan on ¿Base Erosion and Profit Shifting¿, BEPS) eindämmen sollte. Das große Ziel des BEPS-Aktionsplanes, welcher 15 Maßnahmen enthält, zeigt sich in der Sicherstellung der Besteuerung von Unternehmensgewinnen an dem Ort, an dem die wirtschaftlichen Aktivitäten durchgeführt wurden und die Wertschöpfung stattfand. Die EU als ein Mitglied der G20-Staaten stand ausdrücklich hinter den Plänen der OECD und beschloss, den im Jahr 2015 gebilligten finalen BEPS-Aktionsplan verbindlich für alle EU-Mitgliedsstaaten schrittweise einzuführen. Dafür verabschiedete die EU-Kommission eine Reihe von Richtlinien, unter anderem die Richtlinie zur Bekämpfung der Steuervermeidung (¿Anti Tax Avoidance Directive¿ ¿ ATAD).

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