Große Auswahl an günstigen Büchern
Schnelle Lieferung per Post und DHL

Bücher von Degruyter

Filter
Filter
Ordnen nachSortieren Beliebt
  • von Degruyter
    959,00 €

  • von Degruyter
    109,95 €

  • von Degruyter
    109,95 €

  • von Degruyter
    149,95 €

  • von Degruyter
    2.360,00 €

  • von Degruyter
    240,00 €

  • von Degruyter
    134,95 €

    Frontmatter -- Inhalt -- Entscheidungen des Reichsgerichts. Part 1 -- Entscheidungen des Reichsgerichts. Part 2 -- Sachregister -- Gesetzesregister -- Zusammenstellung nach der Zeitfolge -- Zusammenstellung nach Oberlandesgerichtsbezirken -- Anhang: Entscheidungen des Staatsgerichtshofs

  • von Degruyter
    134,95 €

    Frontmatter -- Inhalt -- 1. Bürgerliches Recht 1. Das bremische Gesetz vom 9. Oktober 1919 betr. Wahl der Schulleiter (Nr. 79 des Gesetzblattes der freien Hansestadt Bremen) verstößt gegen Art. 129 RVerf., insoweit es sich auf die bei seinem Inkrafttreten im Amte befindlichen Schnl-Direktoren und -Vorsteher bezieht. -- 1. Das bremische Gesetz vom 9. Oktober 1919 betr. Wahl der Schulleiter (Nr. 79 des Gesetzblattes der freien Hansestadt Bremen) verstößt gegen Art. 129 RVerf., insoweit es sich auf die bei seinem Inkrafttreten im Amte befindlichen Schnl-Direktoren und -Vorsteher bezieht. -- 2. 1. Kann ein widerrufliches Akkreditiv noch widerrufen werde«, wenn die Bank die von ihr übernommenen Leistungen bewirkt hat? 2. Kann die Bank gegenüber dem Begünstigten ungerechtfertigte Bereicherung einwenden, wenn sie wissentlich von ihrem Bestätigungsschreiben abgewicheu ist? -- 3. Kaun der Verkäufer mit dem Einwand, der Käufer habe mit der gekauften Ware verbotenen Kettenhandel treiben wollen, noch gehört werde«, wenn der Verkäufer die Erfüllung bereits endgültig verweigert und der Käufer Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern erklärt hatte, bevor der Verkäufer von den angeblich nnlanterev Absichten des Käufers Kenntnis erlangte? -- 4. Wird durch die Verlängerung der Schutzdauer von Patenten auch die Frist zur Erhebung der Nichtigkeitsklage eutsprecheud verlängert? -- 5. 1. Kann noch auf Leistung erkannt werden, wenn ihre Unmöglichkeit zur Zeit der Urteilsfällung feststeht? 2. Kanu sich der Schuldner gegenüber der Klage aus § 283 BGB. auf eine vor Erlaß des LeistungSarteilS eingetretene, von ihm nicht zu vertretende Unmöglichkeit berufen, oder ist er gemäß § 767 ZPO. mit diesem Einwand ausgeschlossen? -- 6. 1. Ist der auf Lieferung der verkauften Ware gegen Zahlung des Vertragspreises verklagte Verkäufer, wenn er einen ausdrücklichen Einwand wegen der inzwischen eingctreteuen Geldentwertung nicht erhoben hat, unter allen Umständen antragsgemäß zu verurteilen? 2. Geht der im Liefernngsverznge befindliche Verkäufer durch seinen Verzug des Rechts, fich anf die seit dem Kaufabschluß eingetretene Markentwertung zu berufen, ohne weiteres verlustig? -- 7. Kann der Differenzeinwand gegen ein Termingeschäft in Banmwolle erhoben werden, das der Käufer oder Verkäufer von Baumwolle lediglich deshalb abschließt, um für das Risiko eines effektiv auszuführenden LiefernngSgefchäflS Sicherung oder Deckung zu erlangen? -- 8. Mit welcher Genauigkeit find im Eiseobahnfrachtbrief diejenigen Güter zu bezeichnen, deren Abfertigung nach einem Spezialtarif erfolgen soll? -- 9. Uber dm Begriff der Kenntnis, durch welche die Anfechtungstift des § 664 Abf. 3 ZPO in Lauf gesetzt wird. -- 10. Erlischt eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, wenn sie ihr Geschäft mit der Firma veräußert? -- 11. Wann kann in der Prolongation eines Wechsels eine Novation gesehen werden und zu wessen Gunsten wirkt sie? -- 12. 1. Darf ein Bankier Wertpapiere, für die er von seinem Kunden volle Bezahlung erhalten hat, in einem für seine Berbindlichkciten haftenden ausländischen Depot belassen, ohne dem ausländischen Bankier anzuzeigen, daß die Wertpapiere fremdes Eigentum sind? 2. Zur Anwendung des § 8 des Depotgesetzes. -- 13. 1. Unwirksamkeit der in einem prlvatschriftlichen Vertrag eingegangenen Verpflichtung zur rechtsverbindlichen Einräumung eine» Vorkaufsrechts an einem Grundstück und des mit dieser Verpflichtung verbundenen Strafversprechens. 2. Unter welchen Voraussetzungen kann angenommen werden, daß ein Rechtsgeschäft anch ohne den in ihm euthaltenen nichtigen Teil vorgenommen sein würde? -- 14. 1. Lassen sich Schadensersatzauspriiche für Postsendungen, deren Verlust oder Beschädigung auf Dienstpfltchtverletzungen von Postbeamten zuruckjuführen ist, nnabhängig von den Vorschriften des ReichSpostgesetzes vom 28. Oktober 1871 auS Art. 131 der Reichs- Verfassung in Verbindung mit dem Reichshaftnngsgese

  • von Degruyter
    109,95 €

    Frontmatter -- Verzeichnis der Ausstellungsräume nach den in den Plänen vermerkten Nummern -- Erster Stock -- ERDGESCHOSS -- ABTEILUNG DER PERSISCH-ISLAMISCHEN KUNST -- Aus diesem Teppichsaal gelangt man in Saal 8. ITALIENISCHE BILDWERKE DER GOTIK -- ALTCHRISTLICH-BYZANTINISCHE ABTEILUNG -- Das Hauptportal dieses großen Saales führt in die Basilika (3); aus ihr wenden wir uns gradeaus zu der SAMMLUNG DER DEUTSCHEN UND NIEDERLÄNDISCHEN SKULPTUREN -- ABTEILUNG DER ITALIENISCHEN BILDWERKE DER RENAISSANCE (BEMALTE TON- UND STUCKBILDWERKE) -- DAS MÜNZKABINETT -- OBERGESCHOSS . GEMÄLDEGALERIE -- GEMÄLDE UND BILDWERKE DER ITALIENISCHEN SCHULEN

  • von Degruyter
    134,95 €

    Frontmatter -- Inhalt -- Part 1 -- Part 2 -- Anhang: Entscheidungen des Staatsgerichtshof -- Sachregister -- Gesetze-register -- Zusammenstellung nach der Zeitfolge -- Zusammenstellung nach Oberlandesgerichtsbezirken -- Berichtigungen

  • von Degruyter
    134,95 €

    Frontmatter -- Inhalt -- I. Bürgerliches Recht -- 1. Ist die Aufwertung von Baubeihilfen aus öffentlichen Mitteln zur Erbauung von Bergmannswohnhäusern durch § 29 der Dritten Steuernotverordnung ausgeschlossen? In welchem Umfang liegt bei Sicherung durch eine Höchstbetragshypothek eine durch Hypothek gesicherte Forderung im Sinne des Aufwertungsgesetzes vor? -- 2. Aufrechnung bei gegenseitigen Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung -- 3. Gilt das Aufrechnungsverbot des § 19 GmbHG. auch für die Mitgesellschafter des mit Leistung von Einlagen rückständigen Gesellschafters, die zur Zahlung herangezogen werden sollen -- 4. Seeversicherung. Vorsätzliche Verletzung der Deklarationspslicht. Gefahrerhebliche Umstände -- 5. Seeversicherung. Versicherungsrisiko bei laufender Versicherung. Allgemein bekannte Umstände im Sinne von § 19 der Allg. deutschen Seeversicherungsbedingungen -- 6. Zur Auslegung des § 892 BGB. in Fällen, in denen gleichzeitig mit einem Eigentumswechsel die Löschung einer Hypothek in das Grundbuch eingetragen worden ist, durch die das Grundbuch unrichtig geworden sein soll -- 7. Unter welchen Umständen kann, wenn nach Beendigung einer bürgerlichrechtlichen Gesellschaft ein Gesellschafter Schadensersatzansprüche gegen einen andern erhebt, von der vorherigen Einleitung des Auseinandersetzungsverfahrens abgesehen werden? -- 8. Errichtung von Nentengütern. Welche Bedeutung kommt nach Bestätigung des Rezesses über die Errichtung den vorausgegangenen Verhandlungen zu? Kann noch die Nichtigkeit eines dem Rezeß zugrunde gelegten notariellen Kaufvertrags wegen unrichtiger Beurkundung des Kaufpreises geltend gemacht werden? -- 9. Wird dem im § 554 Abs. 3 Nr. 2a ZPO. aufgestellten Erfordernis der Revtfionsdegründnng durch die Erklärung genügt, daß die Verletzung des materiellen Rechts gerügt werde? -- 10. Ist der Übergang des Schadensersatzanspruchs auf einen Versicherungsträger schon bei der Entscheidung über den Grund des Anspruchs zu berücksichtigen? Wie gestaltet sich der Rechtsübergang, wenn der Höchstbettag des Kraftfahrzeuggesetzes in Frage kommt? Inwieweit ist bei der Festsetzung einer Schadensrente künftigen Veränderungen Rechnung zu tragen? -- 11. Entschädigung für Enteignung. Bedeutung eines in einem Vorprozeß ergangenen rechtsttästigen Urteils über eine unrichtig berechnete Entschädigung. Zulässigkeit des Rechtswegs, wenn sich die Gesetzgebung darüber geändert hat -- 12. Kann eine eingetragene Auslassungsvormerkung wegen des öffentlichen Glaubens des Grundbuchs auch zum Nachteile dessen geltend gemacht werden, zu dessen Gunsten sie bewilligt wurde? Wann ist die Ablösung einer Hypothek als für Rechnung des Erwerbers erfolgt anzusehen? -- 13. Übernahme des Vermögens nach 8419 BGB.; Übertragung der dazu gehörigen Gegenstände einzeln cm mehrere Personen. Öffentlicher Glaube des Grundbuchs beim Erwerb durch eine Vermögensübernahme, namentlich bei vorweggenommener Erbschaft -- 14. Vorbenutzungsrecht nach § 5 des Patentgesetzes -- 15. Genügt für die Anwendung des § 20 Abs. 2 AufwG. eine Löschungsbewilligung auch dann, wenn sie wegen des dinglichen Rechts einen Vorbehalt enthält? -- 16. Kann ein Hypothekengläubiger noch Aufwertung traft Vorbehalts verlangen, wenn durch rechtskräftiges Urteil festgestellt ist, daß seine Forderung durch Zahlung ihres Nennbetrags in Papiermark getilgt sei? -- 17. 1. Wie wett geht die Rechtskraftwirbmg eines im BollstreckungSverfahren ergangenen Beschlusses, der den Anttag auf Einstellung einer innerhalb der Frist des. 8 21 Abs. 4 der früheren GeschSftsaufsichtSverordmmg vorgenommenen Zwangsvollstreckung zmückgewiesen hat? 2. Können zwei zeiüich auseinanderfallende Zwangsvollstreckungen, die auf Grund desselben BollstreckungStitelS erfolgt find, für die Berechnung der bezeichneten Frist als eine einheitliche ZwangSvollstreckmrgsmaßnahme bewachtet werden? -- 18. Aufwertung kraft Rückwirkung in dem Fal

  • von Degruyter
    134,95 €

    Frontmatter -- Inhalt -- I. Bürgerliches Recht -- a. Reichsrecht -- 1. Kann ein Notar, der unter Verletzung seiner amtlichen Belehrungspflicht einen Knebelvertrag und einen wucherlichen Darlehensvertrag beurkundet hat, gegenüber der Ersatzklage des geschädigten Gläubigers mit Erfolg einwenden, daß diesem ein für den Vertragsschluß mitursächliches Verschulden oder gar ein Verstoß gegen die guten Sitten zur Last falle -- 2. Zum Begriff "neue Gestaltung, Anordnung oder Vorrichtung" nach § 1 des Gebrauchsmustergesetzes -- 4. Was ist erforderlich, damit die in Ungarn verlegte deutsche Übersetzung eines französischen Romans erlaubterweise im Deutschen Reich erschienen sei? Was muß vorgebracht werden, um die Behauptung genügend zu begründen, daß eine Übersetzung das Original verstümmelt wiedergebe? -- 5. Gerät die Hauptniederlassung einer deutschen Bank in Verzug, wenn sie das Guthaben, das ein Deutscher bei ihrer im besetzten Gebiet befindlichen Zweigniederlassung hat, auf Mahnung des Berechtigten deshalb nicht auszahlt, weil das Vermögen der Zweigniederlassung und das genannte Guthaben vom Feinde beschlagnahmt worden ist? Zur Frage des Verschuldens einer Bank bei nicht rechtzeitiger Erledigung von Eilaufträgen. Ist die Frage, ob eine in der Inflationszeit geleistete Zahlung als vollwertig anzunehmen war, weil noch der Satz Mark gleich Mark in Geltung war, auch beim Verzug von Bedeutung? -- 6. Zur Auslegung des § 419 Abs. 1 BGB -- 7. Kann die in § 17 Abs. 1 GmbHG. für die Veräußerung von Teilen eines Geschäftsanteils vorgeschriebene Genehmigung der Gesellschaft auch darin gefunden werden, daß bei einer Zweimanngesellschaft der eine Gesellschafter und zugleich alleinige Geschäftsführer, dem der andere einen Teil seines Geschäftsanteils in notarieller Form abgetreten hat, gegen diesen Klage auf Feststellung der Rechtswirksamkeit der Abtretung erhebt -- 8. Zur Bedeutung der Abhängigkeit zweier Seeversicherungen voneinander für den Begriff der Doppelversicherung und für die Frage des anteilmäßigen Ausgleichs der Versicherer untereinander -- 9. Schließt § 27 HGB. das Kündigungsrecht des Mietererben nach §569 BGB. aus -- 10. Welche Wirkung hat in Ehesachen der Einwand der örtlichen Unzuständigkeit des Gerichts, wenn er erst in der Revisionsinstanz erhoben wird? -- 11. Wie ist bei einer Lebensversicherung die Bedingung auszulegen, wonach die Leistungspflicht der Gesellschaft mit der ersten Prämienzahlung beginnt, vorausgesetzt daß der Versicherte seit der ärztlichen Untersuchung nicht erheblich erkrankte -- 12. Sind für die Preisvereinbarung in einem Grundstückskaufvertrag, der unter dem Drucke drohender Enteignung zustande kam, wegen der Folgen der Geldentwertung die für die rechtskräftig festgesetzte Enteignungsentschädigung geltenden Umwertungsgrundsätze auch dann maßgebend, wenn das Enteignungsverfahren noch nicht eingeleitet war? -- 13. Steht die Eintragung des Ranges eines in den Eigentümervorbehalt des § 7 AuswG. eingerückten Rechts unter dem Schutz des öffentlichen Glaubens des Grundbuchs, wenn in ihr der Rang zwar unter Hinweis auf die erwähnte Vorschrift, ziffermäßig aber abweichend von ihr eingetragen ist? -- 14. Über Geschästsunfähigkeit infolge von Geistesschwäche. Kann gegenüber der Ersitzung ungerechtfertigte Bereicherung geltend gemacht werden -- 15. Zum Begriff des Vorvertrags bei Gründung einer Gesellschaft mbH -- 16. Inwieweit sind außerhalb des Besörderungszwanges freie Vereinbarungen der Bahn mit einem Beförderungsbeteiligten zulässig? -- 17. Ist ein Wechsel, der an Order lautet, aber keinen Remittenten angibt, stets als Wechsel an eigene Order anzusehen, wenn die Rückseite ein Giro des Ausstellers ausweist? Zur Frage der Umwandlung eines nichtigen Blankoindossaments in eine bestärkende Schuldübernahme -- 18. Zum Begriff "Waren" im Sinne von § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB -- 19. Unter welchen Umständen ist in der Ausnahme des Kinder- und Entbindungsh

  • von Degruyter
    159,95 €

    Frontmatter -- Vorbemerkung -- Inhalt -- 1747 -- 1749 -- 1754 -- 1755 -- 1756 -- 1757 -- 1758 -- 1759 -- 1760 -- 1761 -- 1762 -- 1763 -- 1764 -- 1765 -- 1766 -- 1767 -- 1769 -- 1770 -- 1771 -- 1772 -- 1773 -- 1774 -- 1775 -- 1776 -- 1777 -- 1778 -- 1779 -- 1780 -- 1781 -- 1782 -- 1783 -- 1784 -- 1785 -- 1786 -- 1787 -- 1788

  • von Degruyter
    109,95 €

    Frontmatter -- Vorrede -- Inhaltsverzeichnis -- I. GRAMMATIK -- II. DEUTSCH-ARABISCHES VOCABULARIUM -- III. ARABISCH-DEUTSCHES VOCABULARIUM -- IV. GESPRÄCHE -- Anhang

  • von Degruyter
    100,00 €

    Frontmatter -- On Plagiarisms in the Minerva of Franciscus Sanctius -- NOTES -- POSTSCRIPT 1974

  • von Degruyter
    170,00 €

    Frontmatter -- FOREWORD -- AVANT-PROPOS -- TABLE OF CONTENTS TABLE DES MATIERES -- EXPLANATORY NOTE -- NOTICE EXPLICATIVE -- ABBREVIATIONS-ABREVIATIONS -- PART ONE: INSTITUTIONS AND NATIONAL ORGANIZATIONS -- AFGHANISTAN AFGHANISTAN -JAPAN-JAPON -- OTHER UNIVERSITIES AND UNIVERSITY INSTITUTIONS /AUTRES UNIVERSITES ET UNIVERSITAIRES ETABLISSEMENTS -- THE UNITED NATIONS UNIVERSITY/ L'UNIVERSITE DES NATIONS UNIES -- THE EUROPEAN UNIVERSITY INSTITUTE/ LINSTITUT UNIVERSITAIRE EUROPEEN -- PART TWO: INTERNATIONAL AND REGIONAL ORGANIZATIONS -- UNESCO AND THE UNIVERSITIES (1)/ L'UNESCO ET LES UNIVERSITES (1) -- THE INTERNATIONAL ASSOCIATION OF UNIVERSITIES (IAU) and its permanent secretariat THE INTERNATIONAL UNIVERSITIES BUREAU/ L'ASSOCIATION INTERNATIONALE DES UNIVERSITES (AIU) et son secrétariat permanent LE BUREAU INTERNATIONAL DES UNIVERSITES -- ASSOCIATION OF AFRICAN UNIVERSITIES (AAU) /ASSOCIATION DES UNIVERSITES AFRICAINES -- ASSOCIATION OF ARAB UNIVERSITIES UNION DES UNIVERSITES ARABES -- ASSOCIATION OF COMMONWEALTH UNIVERSITIES (ACU) -- ASSOCIATION OF SOUTH EAST ASIAN INSTITUTIONS OF HIGHER LEARNING (ASAIHL) -- ASSOCIATION DES UNIVERSITES PARTIELLEMENT OU ENTIEREMENT DE LANGUE FRANÇAISE (AUPELF) -- INTERNATIONAL FEDERATION OF CATHOLIC UNIVERSITIES -- STANDING CONFERENCE OF RECTORS, PRESIDENTS AND VICE-CHANCELLORS OF THE EUROPEAN UNIVERSITIES/ CONFERENCE PERMANENTE DES RECTEURS, PRESIDENTS ET VICE-CHANCELIERS DES UNIVERSITES EUROPEENNES -- UNION DE UNIVERSIDADES DE AMERICA LATINA (UDUAL) -- ASSOCIATION OF CARIBBEAN UNIVERSITIES AND RESEARCH INSTITUTES/ ASSOCIATION DES UNIVERSITES ET INSTITUTS DE RECHERCHE DES CARAÏBES -- CONFEDERACION UNIVERSITARIA CENTROAMERICANA -- CONFERENCE OF THE SCANDINAVIAN RECTORS/ CONFERENCE DES RECTEURS SCANDINAVES -- FEDERACION DE UNIVERSIDADES DE AMERICA CENTRAL Y PANAMA (FUPAC) -- ORGANIZACION DE UNIVERSIDADES CATOLICAS DE AMERICA LATINA (ODUCAL) -- STANDING CONFERENCE ON UNIVERSITY PROBLEMS (Council of Europe)/ CONFERENCE REGULIERE SUR LES PROBLEMES UNIVERSITAIRES (Conseil de l'Europe) -- WORLD ASSOCIATION FOR EDUCATIONAL RESEARCH ASSOCIATION MONDIALE DES SCIENCES DE L'EDUCATION -- INTERNATIONAL ASSOCIATION FOR EDUCATIONAL AND VOCATIONAL INFORMATION (IAEVI) /ASSOCIATION INTERNATIONALE D'INFORMATION SCOLAIRE, UNIVERSITAIRE ET PROFESSIONNELLE (AIISUP) -- INTERNATIONAL CONGRESS OF UNIVERSITY ADULT EDUCATION (ICUAE) -- INTERNATIONAL COUNCIL FOR EDUCATIONAL DEVELOPMENT -- INTERNATIONAL ASSOCIATION OF UNIVERSITY PROFESSORS AND LECTURERS (IAUPL) /ASSOCIATION INTERNATIONALE DES PROFESSEURS ET MAITRES DE CONFERENCES DES UNIVERSITES -- INTERNATIONAL FEDERATION OF UNIVERSITY WOMEN (IFUW)/ FEDERATION INTERNATIONALE DES FEMMES DIPLOMEES DES UNIVERSITES (FIFDU) -- WORLD UNIVERSITY SERVICE (WUS) ENTRAIDE UNIVERSITAIRE MONDIALE (EUM) -- INTERNATIONAL UNION OF STUDENTS (IUS) UNION INTERNATIONALE DES ETUDIANTS (UIE) -- PAX ROMANA -- WORLD STUDENT CHRISTIAN FEDERATION (WSCF) FEDERATION UNIVERSELLE DES ASSOCIATIONS CHRETIENNES D'ETUDIANTS (FUACE) -- WORLD UNION OF JEWISH STUDENTS (WUJS) UNION MONDIALE DES ETUDIANTS JUIFS (UMEJ) -- INTERNATIONAL YOUTH AND STUDENT MOVEMENT FOR THE UNITED NATIONS (ISMUN) MOUVEMENT INTERNATIONAL DE LA JEUNESSE ET DES ETUDIANTS POUR LES NATIONS UNIES -- CO-ORDINATING COMMITTEE FOR INTERNATIONAL VOLUNTARY SERVICE COMITE DE COORDINATION DU SERVICE VOLONTAIRE INTERNATIONAL -- OTHER INTERNATIONAL ORGANIZATIONS CONCERNED WITH SPECIAL STUDENT INTERESTS/ AUTRES ORGANISATIONS INTERNATIONALES S'OCCUPANT D'ACTIVITES ESTUDIANTINES PARTICULIERES -- UNIVERSITY VACATIONS-VACANCES UNIVERSITAIRES -- APPENDIX-APPENDICE -- INDEX-INDEX

  • von Degruyter
    831,00 €

    Reviews are an important aspect of scholarly discussion because they help filter out which works are relevant in the yearly flood of publications and are thus influential in determining how a work is received. The IBR, published again since 1971 as an interdisciplinary, international bibliography of reviews, it is a unique source of bibliographical information. The database contains entries on over 1.2 million book reviews of literature dealing primarily with the humanities and social sciences published in 6,820, mainly European scholarly journals. Reviews of more than 560,000 scholarly works are listed. The database increases every year by 60,000 entries. Every entry contains the following information: On the work reviewed: author, title On the review: reviewer, periodical (year, edition, page, ISSN), language, subject area (in German, English, Italian) Publisher, address of journal

  • von Degruyter
    61,00 €

  • von Degruyter
    879,00 €

    The 34th edition of the comprehensive World Guide to Libraries contains current addresses and detailed information on the holdings of a total of approx. 41,500 libraries in more than 200 countries. Covered are national libraries, academic libraries, university libraries including specialized and institute libraries, school and college libraries, the libraries of authorities, churches and companies, special libraries of other patronage and public libraries. Besides contact details, entries include information regarding inter-library lending, library director, book, periodical and manuscript holdings, special holdings, areas of collection and much more. The eBookPLUS format comprises the content and search criteria of the printed edition and its indices, facilitating complex searches.

  • von Degruyter
    799,00 €

    The 32nd edition of the comprehensive World Guide to Libraries contains current addresses and detailed information on the holdings of a total of approx. 42,500 libraries in more than 200 countries. Covered are national libraries, academic libraries, university libraries including specialized and institute libraries, school and college libraries, the libraries of authorities, churches and companies, special libraries of other patronage and public libraries. Besides contact details, entries include information regarding inter-library lending, library director, book, periodical and manuscript holdings, special holdings, areas of collection and much more. The eBookPLUS format comprises the content and search criteria of the printed edition and its indices, facilitating complex searches.

  • von Degruyter
    109,95 €

Willkommen bei den Tales Buchfreunden und -freundinnen

Jetzt zum Newsletter anmelden und tolle Angebote und Anregungen für Ihre nächste Lektüre erhalten.