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Bücher von Frank-Michael Goebel

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  • von Frank-Michael Goebel
    54,00 €

    Die neue Zwangsvollstreckungsformularverordnung kommt Am 16.12.2022 hat der Bundesrat der Abschaffung der bisherigen Gerichtsvollzieherformular-Verordnung und der alten Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung durch das Bundesministerium der Justiz ebenso zugestimmt wie der zusammenführenden, ergänzenden und weiterentwickelten neuen Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV), die 8 neue Formulare einführt. Können, sollen und müssen ... Schon am Tag nach der Verkündung der neuen ZVFV kann es losgehen. Die neuen Formulare können sofort genutzt werden, sie sollten schnellstmöglich und sie müssen ab dem 01.12.2023 genutzt werden. Es gibt Einiges zu tun Schon aus der Zusammenführung der bisher völlig verschiedenen Formularstrukturen ergibt sich, dass die neue Zwangsvollstreckungsformularverordnung viele Neuerungen in der formellen Anwendung mit sich bringt. Aber auch die gesetzlichen Änderungen in der Zwangsvollstreckung seit 2014 mussten eingearbeitet werden und letztlich muss bei der Anwendung auch die sich stetig wandelnde Rechtsprechung berücksichtigt werden. Vom Experten erklären lassen Was es zu berücksichtigen gibt, zeigt diese Kombination aus einem Kommentar der eigentlichen Verordnung und der Formulare sowie einem Handbuch zum taktisch richtigen Ausfüllen der Formulare auf. Lassen Sie sich von dem bekannten Experten für das Zwangsvollstreckungsrecht, Herrn VRiOLG Frank-Michael Goebel, durch die Verordnung und die Formulare führen. Er kennt sich nicht nur bestens in der Zwangsvollstreckung aus, sondern war am Verfahren auch beteiligt. Viele seiner Anregungen wurden in die neuen Formulare übernommen. Fit für eine effektive Zwangsvollstreckung in der Zukunft!

  • von Frank-Michael Goebel
    49,00 €

    Inkassokosten richtig geltend machen - so geht's! Seit dem 1.10.2021 bestimmt sich die Vergütung von Inkassodienstleistungen für Rechtsanwälte und Inkassodienstleister nicht mehr danach, wer diese erbringt, sondern danach, welche Leistung erbracht wird. 2008 hat der Gesetzgeber die Inkassodienstleister mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) vom reinen Kaufmann zum Rechtsdienstleister gemacht und 2021 wurde die Gleichstellung von Rechtsanwälten und Rechtsdienstleistern mit dem Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht vollzogen. Umso wichtiger wird für die Zukunft die Abgrenzung der Rechtsdienstleistung von der Inkassodienstleistung. Dies gilt umso mehr als die Abgrenzung unmittelbare Auswirkungen auf die Vergütung hat. Die Rechtsdienstleistung wird höher vergütet als die Inkassodienstleistung. Daneben hat der Bundesgerichtshof seit 2019 in vier Leitentscheidungen den Inkassodienstleistern einen breiteren Tätigkeitsraum gegeben, während der Gesetzgeber den Rechtsanwälten mit dem Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt einen größeren Verhandlungsspielraum im Wettbewerb gegeben hat. Die dritte Auflage des Praxisleitfadens Inkassodienstleistung & Inkassokosten zeichnet all dies nach. Der Praxisleitfaden erläutert in der Neuauflage: die spezifische Arbeitsweise des Inkassodienstleisters und des Rechtsanwaltes bei der Erbringung von Inkassodienstleistungen; die Abgrenzung von Inkasso- zu Rechtsdienstleistungen; der Aktionsradius von Inkassodienstleistern; die Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten dem Grunde (materiell-rechtliche und prozessuale Kostenerstattungsansprüche) und der Höhe nach auf der Grundlage der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung, besondere Fallkonstellationen in der Praxis wie beispielsweise die Zusammenarbeit mit dem Rechtsanwalt, das Konzerninkasso und den Forderungskauf. Gläubiger und Schuldner sollen mit dem Werk ebenso wie deren Rechts- und Inkassodienstleister und die Gerichte eine an der Praxis orientierte Arbeitshilfe erhalten.

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