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Bücher von Gabriele Müller-Engels

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  • von Gabriele Müller-Engels
    89,00 €

    Die Zahl der rechtlichen Betreuungen steigt seit Jahren, nicht zuletzt dadurch gerät das Thema »Betreuungsrecht und Vorsorgeverfügungen« zunehmend in das Bewusstsein der Bürger:innen. Und damit steigt auch der Bedarf an kundiger Beratung in einem so wesentlichen und persönlichen Bereich des Lebens. Mit der größeren Verbreitung offenbaren sich aber auch zunehmend Probleme in der Praxis - sei es in der Beratung, der Beurkundung oder der Ausübung von Betreuungen und der Anwendung von Vollmachten. Das interdisziplinäre Miteinander von Jurist:innen und Mediziner:innen, oftmals in Ausnahmesituationen agierende Angehörige und die Notwendigkeit, für alle Beteiligten eindeutig erkennbare und damit schnell umsetzbare Regelungen zu schaffen, unterstreichen dabei die besondere Anforderung an die Notar:innen und die von ihnen formulierten Urkunden.In gewohnt praxisbezogener Weise widmen sich die Autorin und der Autor des unter Notar:innen bereits als „Klassiker der Vorsorgevollmachtsgestaltung" geltenden Werks allen »Vorsorgeinstrumenten«, die das geltende Recht den Betroffenen zur Verfügung stellt - immer mit dem Ziel, deren Selbstbestimmungsrecht zu stärken.Zu jedem Aspekt bietet Ihnen das Werk konkrete Fallbeispiele und Formulierungshilfen für die notarielle Praxis. Letztere können Sie mit dem enthaltenen Code zur Übernahme in die eigene Textverarbeitung herunterladen. NEU in der 6. Auflage:Einarbeitung der grundlegenden Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (Inkrafttreten zum 01.01.2023) unter Aufzeigung der für die notarielle Praxis relevanten Änderungen und NeuerungenDarstellung des neu eingeführten gesetzlichen Vertretungsrechts für Ehegatten in Gesundheitsangelegenheiten und dessen Verhältnis zu den VorsorgeverfügungenErläuterung der neuen Rahmenbedingungen v.a. für die Vorsorgevollmacht z.B. Neuregelung der Überwachung des Bevollmächtigten (Kontrollbetreuung), des Widerrufs der Vorsorgevollmacht und der Möglichkeit der gerichtlichen Suspendierung der Vollmachtumfassende Aktualisierung anhand der umfangreichen höchstrichterlichen Rspr. z.B. zu Beglaubigungskompetenz der Betreuungsbehörde, Rücktritt vom Erbvertrag gegenüber dem Vorsorgebevollmächtigten des geschäftsunfähigen Vertragspartners Autor:in:Dr. Gabriele Müller-Engels, Rechtsanwältin und Referatsleiterin für Erb- und Familienrecht am Deutschen Notarinstitut, WürzburgChristian Braun, Notar, Bad Reichenhall Aus den Besprechungen der Vorauflage: »Da die gesetzlichen Vorgaben zur Abfassung der Vorsorgeverfügungen sehr begrenzt sind, ist der Gestaltungsspielraum und der Beratungsbedarf des Ratsuchenden bei Abfassung einer Vorsorgeverfügung sehr groß. Und hier setzt das Werk in einer gründlichen Art und Weise an, wie es wohl kaum Vergleichbares gibt. Der Leser wird von der ersten Beratung bis hin zur letzten Einzelheit der Gestaltung der Vorsorgeverfügung mitgenommen.« Richter am LG Uwe Seifert, Chemnitz, FamRZ 24/2018»Alle Bereiche werden gesondert und sowohl im Überblick als auch in vielen Einzelfragen behandelt. Die Beantwortung solcher Fragen ist im Rahmen des Werkes besonders wertvoll, da es sich um genau diejenigen Fragen handelt, die sich in der Praxis stellen. … Insgesamt ist das Werk von Müller und Renner für jeden Rechtsanwalt, ja für jeden Praktiker, der bei der Gestaltung von Vorsorgeverfügungen berät, ein geradezu unverzichtbarer Begleiter.« Rechtsanwalt Dr. K.-P

  • von Gabriele Müller-Engels
    49,00 €

    Das Praxisbuch zur Adoption. Ob Minderjährige oder Volljährige: Voraussetzungen, Wirkungen, Verfahrensfragen etc. einschl. Sonderproblemen wie Staatsangehörigkeit/Aufenthaltsrecht, Namensführung, Erb- und Steuerrecht. Extra-Kapitel zu Adoptionen mit Auslandsbezug.Inbegriffen: Vor allem die Reform zur Stiefkindadoption ab 31.3.2020, Auswirkungen der "Ehe für alle", Aktuelles zur "sittlichen Rechtfertigung", Neufassung der adoptionsrechtlichen Kollisionsnorm(en). Für Notare, Richter, Anwälte, auch Standes- und Jugendämter oder konsularische Vertretungen."... für nahezu jeden in der Praxis denkbaren Fall gewappnet."(Notar Dr. Andreas Brandt, DNotZ 2017, 317, zur Voraufl.)

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