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Bücher von igenos e. V.

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  • von Gunther Ringle & igenos e. V.
    19,80 €

    Genossenschaften sind die einzigen Unternehmen mit Mitgliedern. Zusammen mit ihren selbständig bleibenden Mitgliederwirtschaften (private Haushalte, Betriebe) bilden sie erster Linie einen Leistungsverbund. Die Mitglieder sind zugleich Miteigentümer, Geschäftspartner und Kapitalgeber des Gemeinschaftsunternehmens, das in unsere soziale Marktwirtschaft integriert ist und im Wettbewerb mit Unternehmen in nichtgenossenschaftlichen Rechtformen steht.Daraus entsteht ein Spannungsfeld zwischen den Herausforderungen des Marktes, den Mitgliederinteressen und neuerdings zunehmend den Unterstützungsbelangen der umgebenden Zivilgesellschaft. Dessen eingedenk hat sich jede Genossenschaft als Vorteilsgemeinschaft zu verstehen, der dauerhaft aufgetragen ist, ihre Mitglieder typisch-spezifisch zu fördern. In dieser Verpflichtung, alles zu tun, um den Nutzen für ihre Mitglieder zu mehren, erkennen wir das exklusive Identitätsmerkmal einer jeder Genossenschaft.Alles, was der Bedürfnislage und den Wünschen der Mitglieder entspricht oder ihnen darüber hinaus letztlich wirklich nützt, lässt sich dabei der Mitgliederförderung zurechnen. Und nur soweit dieser gesetzlich verordnete Unternehmenszweck erfüllt wird, kann der Genossenschaft auf Dauer eine Existenzberechtigung als eigenständige Rechts- und Unternehmensform zugestanden werden. Die vorliegende Schrift will dazu beitragen, dass die Grundsätze und Funktionsregeln genossenschaftlicher Kooperation im Tagesgeschäft klare Anwendung finden. Insofern sind die hier versammelten Beiträge als ein Plädoyer für die genossenschaftliche Idee zu verstehen.

  • von Georg Scheumann & igenos e. V.
    19,80 €

    Dieses Buch befasst sich mit der Mitgliederförderung und richtet sich an die ca. 18,4 Millionen Mitglieder der Genossenschaftsbanken, deren Vertreter, Aufsichtsräte, Mitarbeiter und Vorstände.Mitgliederförderung ist der alleinige Sinn und Zweck jeder Genossenschaft. Allein darum geht es im Genossenschaftsgesetz. Zu den Besonderheiten der Rechtsform Genossenschaft gehört die direkte Förderung der Mitglieder bei ihren Geschäften mit ihrer Genossenschaft. Die Förderung der Region darf kein Ersatz für unterlassene MitgIiederförderung sein. Werden diese Vorgaben von den genossenschaftlichen Verbänden konsequent und vorsätzlich missachtet? Der Autor belegt seine Thesen anhand von Fallbeispielen aus der Alltagspraxis. Der Schutz der Genossenschaftsmitglieder vor ihren Verwaltungsorganen wurde erstmals im März 1889 im Reichstag eingefordert und protokolliert. Es ist an der Zeit, den heutigen Gesetzgeber an seine Verpflichtungen zu erinnern. Die Genossenschaftsidee ist Weltkulturerbe, 200 Jahre Raiffeisen, die Genossenschaftsmitglieder sind laut Umfragen mit ihrer Genossenschaft und ihren Vorständen hoch zufrieden. Doch dieses Ergebnis ist nicht zufriedenstellend. Obwohl in der Vergangenheit sehr viel Geld in Imagewerbung und Markenaufbau investiert wurde, ist den wenigsten Mitgliedern bekannt, mit welchen Rechten aber auch Pflichten die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft verbunden ist. Die Bankmitglieder bilden die Geschäftsgrundlage, haften persönlich mit ihrer Einlage und Nachschusspflicht, verzichten auf den Wertzuwachs ihrer Geschäftsanteile und erwerben dafür als Gegenleistung den Rechtsanspruch auf eine persönliche Förderung durch ihre Genossenschaft. Die Geschäftstätigkeit der Kreditgenossenschaften hat sich an der im Genossenschaftsgesetz statuierten Aufgabe auszurichten, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes zu fördern. Da diese Förderung durch unmittelbar gewährte Sach- und Dienstleistungen verwirklicht werden soll, liegt der Geschäftszweck der Genossenschaften seinem Wesen nach nicht in der Erzielung von Gewinnen. "Damit unterscheiden sich die Kreditgenossenschaften grundsätzlich von den übrigen privatrechtlichen Kreditinstituten. Herausgeben wird die igenos Schriftenreihe Genossenschaftsrecht vonigenos e.V. Der bundesweit tätigen Interessengemeinschaft der Genossenschaftsmitglieder. (www.igenos.de www.genossen-schaftswelt.de)

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