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  • von Islam Qerimi
    15,95 €

    Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Universität Wien, Veranstaltung: Verfassungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit verschafft einen kurzen Überblick der Entwicklung des österreichischen Rechtssystems seit dem Jahr der Paulskirchenversammlung vom 1848. Mit diesem Datum kam zu der sog. ¿Pillensdorf¿schen Verfassung¿, die ein Zweikammerparlament vorsah. Anschließend wird über die Zeitperiode von 1861 bis 1867 berichtet, in denen für Österreich viele sog. ¿Staatsgrundgesetze¿ erlassen wurden, wie z.B. das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger, das noch heute in Kraft ist. Danach wird über abgeschlossenen Vertrag des österreichisch-ungarischen Ausgleiches vom 15. 3. 1867 über das staatsrechtliche Verhältnis zwischen Österreich und Ungarn dargestellt. Mit diesem Vertrag wurde dadurch das bisherige Kaisertum Österreich in die so genannte Doppelmonarchie (bis 1918) umgewandelt. Diese Form der konstitutionellen Monarchie dauerte bis zum 21. Oktober 1918, bis die deutschsprachigen Abgeordneten des Reichsrates von 1911 in einer Vollversammlung zusammentraten und feierlich erklärten, einen eigenen unabhängigen Staat Deutschösterreich zu bilden. Durch das Gesetz über die Staats- und Regierungsform wurde die österreichische Republik proklamiert. In Artikel 1 dieses Gesetzes wurde bestimmt, dass ¿Deutschösterreich eine demokratische Republik ist. Alle öffentlichen Gewalten werden vom Volke eingesetzt¿. Es wird über die Erwartungen der österreichischen Politiker dargestellt, die sich künftig Deutschland anschließen wollten, was durch den Staatsvertrag von Saint German (10.09.1919) zerstört wurde. Mit diesem Vertrag wurde dem Habsburger Herrscherhaus von Österreich-Ungarn und dem Deutschen Kaiserreich die Alleinschuld am Krieg zugewiesen. Aufgrund dessen musste der Name des Staates Deutschösterreich in Republik Österreich abgeändert werden, was am 21. Oktober 1919 mit der offiziellen Ratifizierung Österreichs einherging. Am 01. Oktober 1920 beschloss die Nationalversammlung das Bundesverfassungsgesetz. Die Entwürfe hierzu kamen vom Juristen Hans Kelsen, dem christlich - sozialen Michael Mayr und dem amtierenden Staatskanzler Karl Renner. Das Gesetz trat am 10. November 1920 in Kraft und gilt ¿ bis auf wenige Abänderungen ¿ noch heute. Österreich definiert sich darin, als republikanischer, demokratischer und bundesstaatlicher Verfassungsstaat. Das Ende dieser Arbeit verweist auf den Weg der Bundesgesetzgebung in Österreich.

  • von Islam Qerimi
    17,95 €

    Polemic Paper from the year 2017 in the subject Politics - Topic: Peace and Conflict, Security, , course: FIRST SCIENTIFIC CONFERENCE "SECURITY CHALLENGES IN KOSOVO", language: English, abstract: Security Council of Kosovo in particular, should work closely with Ministries, Agencies, Police, institutions and citizens who can as well contribute with their feedbacks on developing a security strategy that should serve to other relevant institutions as a reference of their strategies.The level of security in the country should be reviewed continuously from the Security Council of Kosovo and adjust to the current circumstances and situation, and should be compiled in coordination with all relevant public institutions and civil society.

  • von Islam Qerimi
    16,99 €

    Bei den Illyrern, Vorfahren der Albaner, die in vorhistorischer Zeit auf dem Balkan lebten, waren Sitten und Gebräuche die Hauptquelle des Rechts. Diese Regeln, die in einer früheren Entwicklungsphase der Gesellschaft geschaffen und mündlich von Generation zu Generation übermittelt wurden, wurden in den nicht-schriftlichen juristischen Quellen, dem Gewohnheitsrecht (bei den Albanern Kanun) aufgegriffen. Sie wurden faktisch angewandt (lat. Consuetudo), sowohl aufgrund ihrer Annahme durch alle als auch im Sinne der Überzeugung der juristischen Notwendigkeit ihrer Umsetzung (lat. Opinio necessitatis oder opinio juris). Bei den Albanern wurden viele regionale Kanunen angewandt, aber vor allem der Kanun des Lek Dukagjini, der als der bekannteste und am meisten beachtete Kanun angesehen wird und im Mittelpunkt dieser Untersuchung steht.

  • - Alternative Formen der Konfliktschlichtung
    von Islam Qerimi
    15,95 €

    Projektarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Universität Wien (Strafrecht und Kriminologie), Veranstaltung: Teilveröffentlichung vom Dissertationsthema, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Projektarbeit meines Dissertationsthema handelt es sich um die Konfliktschlichtung auf dem aussergerichtlichen Wege. Diese Art der Schlichtung ist bereits bei den alten Völkern bekannt, wie z.B.in Ägypten, China, Japan und so auch in anderen Staaten des Ostens, im antiken Griechenland und in Rom. In Westeuropa traten Elemente einer Form der Vermittlung bei der Lösung von Konflikten ab der Zeit des Mittelalters auf. So z.B. erwänswert sind hier die Bemühungen zur Erreichung des Westfälischen Friedens von 1648 zur Beendigung des Dreissigjährigen Krieges.Eine spezielle Rolle hatten die Aussöhnung und Vermittlung auch im Gewohnheitsrecht der Albaner gespielt. Über die friedliche Konfliktlösung wurden auch mehrere Konventionen verabschiedet, wie z.B.:Die Haager Friedenskonferenz vom 18. Oktober 1907;die Charta der Organisation der Vereinten Nationen in Artikel 33 vom 1945. Die bekannteste Anwendung der Institution der Schlichtung ist die im Zusammenhang mit dem so genannten "Arbeitskampf" in den USA.Unter den am häufigsten praktizierten Konzepten der außergerichtlichen Konfliktlösung ist das Harvard-Konzept hervorzuheben, welches eine Strategie für das Kommunikationsverfahren während des Schlichtungsverfahrens ausgearbeitet hat. Im Folge wird um die Regeln zur Anwendung eines kostengünstigen Systems zur Konfliktschlichtung gesprochen. Darüber hinaus wird über Vermittlungsmechanismen in der Europäischen Union berichtet. Im weiteren wird über Gegenstand der Vermittlung, mögliche Konfliktvarianten,Verfahren der Antragstellung auf Vermittlung, ein praktisches Bespiel für eine erfolgreiche, außergerichtliche Konfliktschlichtung zwischen den EU-Staaten.Zum Schluss werden einige Aspekte der heutigen aussergerichtlichen Konfliktschlichtung in Albanien und Kosovo erläutert.

  • von Islam Qerimi
    49,99 €

    In dieser Arbeit geht es um den Vergleich von zwei unterschiedlichen Rechtssystemen: dem traditionellen Kanun bei den Albanern und dem modernen staatlichen Recht. Diese werden von Seiten zwei verschiedener Rechtsgebiete (dem zivil- und strafrechtlichen Bereich) in Albanien und im Kosovo behandelt. Das Strafrecht dient dabei dem Schutz von Rechtsgutern und kann im Kanun ebenso nach einem Ausgleich fur eine Rechtsverletzung zwischen Privaten suchen (entweder Blutrache und oder Wiedergutmachung des Schadens). Hierbei werden passende Beispiele aus der Literatur, aus staatlichen Gerichten und aus Interviews mit auergerichtlichen Konfliktschlichtern und Altesten angefuhrt. Des Weiteren werden die Mechanismen der auergerichtlichen Konfliktschlichtung dargestellt, wie sie in der Lebenspraxis angewandt sind, wie weit sie erfolgreich waren und ob sie es noch heutzutage sind.

  • von Islam Qerimi
    17,95 €

  • von Islam Qerimi & Mejreme Qerimi (Berisha)
    12,99 €

  • von Islam Qerimi
    17,95 €

    Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Europa ab kaltem Krieg, Universität Wien, Sprache: Deutsch, Abstract: The focus of this research is about Albanian¿s social organization and self-government from early developments and forms of social organization under customary law until the codification of Albanian customary law. This research further shows the importance of the albanian codes during social organization ; Old Kanun, The Kanun of Lekë Dukagjini ,The Kanun of Çermenikë, The Kanun of Labëria, and Kanun of Skanderbeg; but with great emphasis on The Kanun of Lekë Dukagjini, used mostly in northern Albania and Kosovo, which was developed by Lekë Dukagjini who codified the existing customary laws. Dispite historical challenges Albanian self-organization for self-government had a unique resistance in the history of unequal wars and achieved recently to turn the desire for creation of the state of Kosovo into a new reality. Today this social organization willingness of Albanians self-government has taken a new political, legal, economic and social dimension, establishing basis of a new modern European state.

  • von Islam Qerimi
    15,95 €

    Essay aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Universität Wien (Strafrecht und Kriminologie), Veranstaltung: Teil der Dissertationsforschung, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit wird sich mit der geschichtlichen Beziehungen drei Ländern Europas befassen.Diese Forschungsländer sind: Albanien und Kosova als Balkanländer und Österreich als Mitglied der Europäischen Union.Hierin soll zunächst ein Überblick über die auffindbare Informationslage hinsichtlich der geschichtlichen Fakten der albanisch-österreichischen Beziehungen gegeben werden.Eine andere Charakteristika ist auf Grund ihrer gemeinsamen indoeuropäischen Herkunft mit der Sprache der Albaner und Österreichern verbunden.In der früheren Zeit in den Territorien der beiden Völlker lebten illyrischen Stämme.Es gab auch viele andere Versuche des albanisch-österreichischen Teams, die österreichische Gelehrte und diplomatische Vertreter zusammengefunden hat, um gemeinsam Beiträge zur Geschichte der Albaner, des Gewohnheitrechts sowie zur Geschichte der außergerichtlichen Konfliktschlichtung zu geben.Einen wichtigen Beitrag brachte Österreich in Albanien auch bezüglich der Blutrache, denn die Militärverwaltung im Februar 1916 mit dem ¿Landfrieden¿,(alb.: Besa) die Aufhebung der Blutrache verordnete. Es ist wichtig zu nennen, dass unter der Leitung von Franz Seiner 1918, wurde die erste Volkszählung in Albanien durchgeführt.Seit dem Sturz des kommunistischen Regimes und bei der Einführung der Demokratie 1991 hat die österreichische Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) Albanien bei der Annährung an die Europäische Union speziell unterstützt. Die Österreich hat die Republik Kosovo am 28. Februar 2008 als unabhängigen Staat anerkannt. Heutzutage, im 21. Jhd gibt es auch zwischen beiden Völkern eine Zusammenarbeit im Bereich der Justiz, der Rechtsstaatlichkeit, des Bildungssystems, des Gesundheitswesens und der Wirtschaft.

  • - Rolle Und Herkunft Des Kanun
    von Islam Qerimi
    16,99 €

    Wissenschaftliche Studie aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: "", Universität Wien, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit wann kennt man das Gewohnheitsrecht bei den Albanern? Die Illyrer als Vorfahren der Albaner, die in vorhistorischer Zeit, und zwar in der ¿paläo-indoeuropäischen¿ Periode, auf dem Balkan gelebt haben, hatten die Sitten und Gebräuche als Hauptquelle des Rechts. Die nicht-schriftlichen juristischen Quellen oder das Gewohnheitsrecht (bei den Albanern der Kanun) greifen diese Regeln auf, die in einer früheren Entwicklungsphase der Gesellschaft geschaffen und mündlich von Generation auf Generation übermittelt worden sind, die faktisch angewandt worden sind (lat. Consuetudo), sowohl aufgrund ihrer Annahme durch alle, als auch im Sinne der Überzeugung der juristischen Notwendigkeit ihrer Umsetzung (lat. opinio necessitatis ose opinio iuris).Die Mehrheit der Autoren, die sich mit dem Studium der Geschichte des albanischen Gewohnheitsrechts beschäftigt haben, sind der Auffassung, dass es ein von Generation zu Generation überliefertes illyrisch-dardanisch-albanisches Konglomerat ist. Im Gewohnheitsrecht fanden sich also Normen mit verfassungsmäßigen Charakter des Familien-, Zivil-, Straf- und Prozessrechts, daher wurde es auch als "Verfassung" der Albaner bezeichnet. Unter den zahlreichen Kanones, die auf den albanischen Gebieten angewandt wurden, und die eine Besonderheit der Bergregionen sind und zugleich die Quelle des albanischen Gewohnheitsrechtes darstellen, sind hervorzuheben: Der Kanun von Arber oder von Skanderbeg (1405-1468), der Kanun des Hochlandes, der Kanun der Labëria (von Papa Zhuli), der Kanun von Lekë Dukagjini (KLD), die als albanischen Gewohnheitsrechtes bekannt sind.POSITIVE UND NEGATIVE BESONDERHEITEN BEI DEN KANUNEN: Als Besonderheit dieser Kanune können diejenigen erwähnt werden, die eine positive Rolle bei der Entwicklung von juristischen Beziehungen zwischen den Bergbewohnern gespielt haben, als da sind: Der Eid, die Gastfreundschaft, die Ehre, die Mannhaftigkeit sowie diejenigen, die als negativ zu bewerten sind, wie Rache, Blutrache und Ungleichheit der Menschen.

  • - Die Albaner unter der einhundertjahrigen jugoslawischen Herrschaft
    von Islam Qerimi
    18,95 €

  • - Rolle Und Herkunft Des Kanun Bei Den Albanern
    von Islam Qerimi
    13,99 €

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