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Bücher von Jens Rass

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  • von Jens Rass
    29,80 €

    Zertifizierung ist Pflicht WEG-Verwalter müssen sich einer bei der IHK abzulegenden Zertifizierung unterziehen, um »zertifizierter Verwalter« im Sinne des neuen WEG zu sein. Das gilt ab 1. Juni 2024 auch für Verwalter, die bereits vor Inkrafttreten des WEG Verwalter waren. Dieses Buch erleichtert die effiziente Vorbereitung auf die IHK-Prüfung. Präzise vorbereitet auf die IHK-Prüfung 250 Fragen und Antworten ermöglichen es Ihnen, schnell selbst zu testen, ob Sie den Stoff verstanden haben bzw. welche Inhalte Sie nacharbeiten sollten. Die Inhalte richten sich nach den in der Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung (ZertVerwV) vorgegebenen Themenbereichen für die Prüfung zum zertifizierten WEG-Verwalter. Alle Themen Die behandelten Sachgebiete sind u.a.: Wohnungseigentumsgesetz Relevante Versicherungsarten im Immobilienbereich Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereich Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs Berufsrecht Kaufmännische Grundlagen Technische Grundlagen Schritt für Schritt zum Lernerfolg Dieses Übungsbuch behandelt jedes mögliche Themengebiet der Prüfung mit Fragen in unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden. Damit ist eine vollumfängliche Wissenskontrolle gewährleistet. Es werden jeweils fünf Antworten angeboten. Auf manche Fragen gibt es nur eine richtige Antwort, während bei anderen Fragen auch zwei oder mehr Antworten möglich sind. Sie können im Lösungsteil nachsehen, ob Sie die richtige(n) Antwort(en) gewusst haben. Inhaltsverzeichnis (PDF) Leseprobe (PDF)

  • von Jens Rass
    22,80 €

    Nachbarrecht in Niedersachsen Das Nachbarrecht ist eines der wenigen Rechtsgebiete des Zivilrechts, die durch landesrechtliche Normen geprägt sind. Daher erläutert der Autor zunächst die Vorschriften des Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetzes. Um die Rechtslage umfassend abzubilden, folgen in einem zweiten Teil Erläuterungen der nachbarrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Blick auf die hierzu ergangene niedersächsische Rechtsprechung. Aktuell und übersichtlich Dabei hat der Autor die 12. Auflage des Standardwerks nicht nur an die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung angepasst, sondern sie von Grund auf überarbeitet und neu strukturiert. Zahlreiche Übersichten und Abbildungen tragen zu einem besseren Verständnis der Vorschriften bei. Leitfaden für Experten und ratsuchende Nachbarn Der bewährte Ratgeber zum niedersächsischen Nachbarrecht gibt dem großen Kreis der Interessenten ein zuverlässiges Hilfsmittel an die Hand. Juristen Grundstückseigentümer Gartenbesitzer Landwirte Pächter Gemeindevorstände gemeindliche Schiedsämter erhalten mit der Neuauflage einen aktuellen Überblick über das in Niedersachsen geltende Recht und die dazu ergangene Rechtsprechung.

  • von Jens Rass
    24,80 €

    Mit allen Details der WEG-Reform Der neue Kommentar bietet praxisnahe Erläuterungen zur WEG-Reform im neuen Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG). Die präzisen Kommentierungen der Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) sind auch für Nichtjuristinnen und Nichtjuristen verständlich. Der Autor war am Gesetzgebungsverfahren des WEMoG beteiligt. Für Hausverwaltungen und Beiräte Dieser handliche Kommentar wendet sich an Leserinnen und Leser, die alles über die Grundlagen, Details und Systematik des Wohnungseigentumsrechts wissen möchten. Dies sind zum einen die Verwalterinnen und Verwalter gerade kleinerer Gemeinschaften, zum anderen auch Mitglieder des Beirats, die sich den Umfang ihrer Aufgaben und ihre Rechte vor Augen führen möchten. Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer, die sich fragen, was die Normen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) bedeuten, wie sie auszulegen sind und welchen Hintergrund und welche Zielsetzung sie haben, werden ebenfalls bestens informiert. Anschauliche Erläuterungen Der Kommentar erklärt die wesentlichen Grundsätze des WEG und sämtliche Vorschriften knapp und übersichtlich. Zahlreiche Beispiele aus der Rechtsprechung veranschaulichen die im Gesetz verwendeten Begriffe. Durch die allgemeinverständliche Sprache erfassen die Leserinnen und Leser auch ohne juristische Kenntnisse rasch die Bedeutung der einzelnen Vorschriften. Vom Experten verfasst Der Autor war Mitglied einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe dienten als Grundlage für das WEMoG. Dr. Jens Rass ist als Referatsleiter im Justizministerium des Landes Niedersachsen u.a. verantwortlich für Zivilrecht und Nachbarrecht. Aus seiner langjährigen Erfahrung als (Vorsitzender) Richter, u.a. an Zivilkammern von Amtsgerichten und Landgerichten, weiß er, worauf es in der Praxis ankommt. Die WEG-Reform - das WEMoG Am 1. Dezember 2020 ist das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) in Kraft getreten. Es beinhaltet die größte Reform des Wohnungseigentumsrechts seit dessen Inkrafttreten 1951 und passt es an die Herausforderungen der Digitalisierung und des gesellschaftlichen Wandels an. Die Reform umfasst folgende wesentliche Punkte: Förderung baulicher Veränderungen Stärkung der Eigentümerrechte Stärkung der Gemeinschaft und der Verwalterin / des Verwalters Ansprüche auf bauliche Veränderungen Maßnahmen der Barrierereduzierung und zur Schaffung von Lademöglichkeiten für elektrisch betriebene Fahrzeuge, Einbruchsschutz und der Anschluss an das Glasfasernetz werden als gesellschaftlich besonders wichtige Bereiche definiert. Hier hat künftig jede Wohnungseigentümerin und jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch auf eine bauliche Veränderung. Zustimmung zu baulichen Veränderungen Insgesamt werden bauliche Veränderungen erleichtert. Nach alter Rechtslage erforderte jede bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums mit wenigen Ausnahmen die Zustimmung aller Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer. Entsprechende Maßnahmen waren häufig schwer umzusetzen. Nach neuem Recht genügt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Zum Ausgleich wurden neue Regelungen zur Tragung der Kosten solcher baulicher Veränderungen geschaffen. Verhältnis Verwalterinnen / Verwalter zu Eigentümerinnen / Eigentümer Das Recht der Eigentümerinnen und Eigentümer, Einsicht in die Verwaltungsunterlagen zu nehmen, ist nunmehr ebenso gesetzlich festgehalten wie die Verpflichtung der Verwalterinnen und Verwalter, einen jährlichen Vermögensbericht zu erstellen. Die Verwalterinnen und Verwalter hingegen sind nunmehr für alle Maßnahmen originär zuständig, die eine untergeordnete Bedeutung haben und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen oder die eilbedürftig sind. Der Gemeinschaft bleibt es aber unbenommen, die Befugnisse der Verwalterinnen und Verwalter durch Beschluss einzuschränken oder zu erweitern. Auch die Rechte des Beirats wurden gestärkt.

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