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  • von Jörg Rathjen
    79,80 €

    Die Kanzlei wurde als oberste Justiz- und Verwaltungsbehörde für den königlichen Anteil von Schleswig und Holstein 1648 in Flensburg errichtet und 1649 nach Glückstadt verlegt. Ihre Zuständigkeit war seit 1713 auf Holstein beschränkt und wurde 1734 auf die Grafschaft Rantzau, 1762 auf die plönischen und 1774 auf die gottorfischen Lande ausgedehnt. Zugleich ersetzte man die Bezeichnung "Glückstädtische Regierung" durch "Holsteinische Landesregierung zu Glückstadt und Holsteinisches Oberkonsistorium". Die vorher formell unterschiedlichen besonderen Gerichte - Justizkanzlei, Oberamtsgericht, Pinnebergisches-, Altonaisches-, Rantzauisches Oberappellationsgericht - wurden 1806 als "Holsteinisches Obergericht" zusammengefasst. Seit 1816 hieß es "Holstein-Lauenburgisches Obergericht". Als 1834 in der mittleren Instanz Justiz und Verwaltung getrennt wurden, ging die Verwaltung an die Schleswig-Holsteinische Regierung auf Gottorf über; das Obergericht bestand als reine Justizbehörde fort.Bei der Trennung von Justiz und Verwaltung im Jahr 1834 wurden die Akten geteilt. Die in Glückstadt verbliebenen Justizakten sind später größtenteils vernichtet worden, die Verwaltungsakten blieben erhalten und bilden den Kern des im Landesarchiv Schleswig-Holstein verwahrten Bestandes.

  • von Jörg Rathjen
    79,80 €

    Die Deutsche Kanzlei ¿ seit 1806 Schleswig-Holsteinische Kanzlei, ab 1816 Schleswig-Holstein-Lauenburgische Kanzlei ¿ entwickelte sich seit dem frühen 16. Jahrhundert und erhielt im 17. Jahrhundert feste institutionelle Formen. Ihre territoriale Zuständigkeit erstreckte sich anfänglich auf die königlichen Anteile, ab 1773 auf die gesamten Herzogtümer Schleswig und Holstein und seit 1816 zusätzlich noch auf das Herzogtum Lauenburg. Von 1667 bis 1773 gehörten zudem die Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst zum Ressort der Kanzlei. Als oberste und bedeutendste königliche Behörde für die Herzogtümer mit Sitz in Kopenhagen besaß die Kanzlei einen umfassenden Kompetenzbereich. Sie war zuständig für die gesamte innere Landesverwaltung, sofern nicht einzelne Aufgaben besonderen Verwaltungsbehörden, wie etwa der Rentekammer, übertragen worden waren. Daneben nahm die Kanzlei auch die außenpolitischen Angelegenheiten des dänischen Königreiches wahr, bis hierfür 1770 das Departement für auswärtige Angelegenheiten eingerichtet wurde.Die Überlieferung der Deutschen Kanzlei ist sowohl für Forschungen zur schleswigholsteinischen als auch zur dänischen Geschichte von herausragender Bedeutung. Dieser besondere Wert des Kanzleiarchivs ist der Grund dafür, dass es zwischen dem Reichsarchiv in Kopenhagen und dem Landesarchiv Schleswig-Holstein aufgeteilt ist: In Kopenhagen befindet sich vor allem die Hauptmasse der älteren Akten vor 1730, während das Landesarchiv den größten Anteil des Schriftguts ab 1730 verwahrt.Die im vorliegenden Findbuch präsentierte schriftliche Überlieferung der Deutschen Kanzlei im Landesarchiv gehört zu den bedeutendsten Beständen aus dem Zeitraum vom 16. bis Mitte des 19. Jahrhunderts, die das Landesarchiv für die Forschung bereithält.

  • von Jörg Rathjen
    34,80 €

    In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts prägten tief greifende Reformen auf dem Agrarsektor maßgeblich die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in den Herzogtümern Schleswig und Holstein. Zur Umsetzung der agrarreformerischen Maßnahmen in den gottorfischen Anteilen des Herzogtums Holstein errichtete die großfürstlich-gottorfische Regierung am 19. Juni 1766 das General-Landes- und Ökonomie-Verbesserungsdirektorium in Kiel. Mit dem Generaldirektorium verbunden war die Generallandesvisitationskommission.Die Akten des Generaldirektoriums wurden im Juni 1808 an die Landkommission übergeben. Um die Benutzung der für Fragen zur regionalen und lokalen Agrar-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte, aber auch für die Flurnamenforschung bedeutsamen Überlieferung zu erleichtern, wurde der Bestand 2014 komplett durchgesehen und in die archivische Datenbank aufgenommen. Hierbei wurden die Angaben der alten Findmittel zu Titeln und Laufzeiten sämtlicher Archivalien am Bestand überprüft. Die bewährte Ordnung des Bestandes diente als Grundlage für die Neubearbeitung und erfuhr nur geringfügige Änderungen.

  • von Jörg Rathjen
    19,80 €

    Im Zusammenhang mit dem Übergang des Königreichs Dänemark von einer absolutistisch zu einer konstitutionell verfassten Monarchie im Jahr 1848 erfolgte eine grundlegende Modernisierung der Verwaltung auf zentraler Ebene. An die Stelle der im 16. und 17. Jahrhundert entstandenen Kollegialbehörden wie etwa der Dänischen Kanzlei, der Schleswig-Holstein-Lauenburgischen Kanzlei (Deutsche Kanzlei) oder der Rentekammer traten nun Ministerien. Im Verlauf des Jahres entstanden das Kriegsministerium (März 1848), das Justizministerium (April 1848), das Ministerium für Kirchen- und Unterrichtswesen (April 1848), das Marineministerium (April 1848), das Außenministerium (August 1848), das Innenministerium (Oktober 1848) und das Finanzministerium (November 1848). An der Spitze der neuen Zentralbehörden standen Minister, die dem Reichstag verantwortlich waren.Das Landesarchiv verwahrt nur einen geringen Umfang an Archivgut der dänischen Ministerien. Die Hauptmasse der Archivalien der im vorliegenden Findbuch aufgelisteten Behörden befindet sich im dänischen Reichsarchiv in Kopenhagen. Im Bestand Abt. 77 befinden sich nur wenige Akten des Justiz-, Innen- und Marineministeriums. Den Schwerpunkt bildet die Überlieferung des Finanzministeriums. Dessen Archivalien zum Zollwesen betreffen vorwiegend holsteinische und lauenburgische, aber auch lübeckische Angelegenheiten; die Archivalien zum Domänen- sowie zum Forst- und Jagdwesen hingegen beziehen sich ausnahmslos auf das Herzogtum Schleswig.

  • von Jörg Rathjen
    22,80 €

    Mit der Verwaltung von Zoll- und Kommerzangelegenheiten in Dänemark sowie den Herzogtümern Schleswig, Holstein und (seit 1816) Lauenburg war im Verlauf der Zeit eine ganze Reihe von Behörden auf der zentralen administrativen Ebene beauftragt: Rentekammer in Kopenhagen (1660 bis 1848), General-Landes-Ökonomie- und Kommerzkollegium (ab 1735), Westindisch-Guineischen Rente- und Generalzollkammer (ab1760), Obersteuerdirektion in Kopenhagen im Jahr 1762 (seit 1778 Staatsbalance- und Obersteuerdirektion, 1782 aufgelöst), Vereinigung des General-Landes-Ökonomie- und Kommerzkollegium und die Westindisch-Guineische Rente- und Generalzollkammer zum Generalzollkammer- und Kommerzkollegium (1816). Mit Einführung der Ministerialverfassung 1848 in Dänemark endete die Tätigkeit des Generalzollkammer- und Kommerzkollegiums. Seine Zuständigkeit für das Zollwesen ging an das neu gegründete Finanzministerium über. Vorerst betraf diese administrative Neustrukturierung allerdings nur das Königreich Dänemark. In den Herzogtümern wirkten mit Ausbruch der Erhebung im März 1848 eigene Zollbüros unter den jeweiligen Erhebungsbehörden. Nach dem Ende der Erhebung 1851 entstanden entsprechend der Reform in Dänemark für die Herzogtümer ebenfalls eigene Ministerien. Ihre Kompetenzen im Zollwesen gelangten aber bereits 1852 an das Finanzministerium und wechselten schließlich 1856 von dort in das neu errichtete Ministerium für die gemeinschaftlichen inneren Angelegenheiten der Monarchie, um nach dessen Aufhebung 1858 wieder an das Finanzministerium übertragen zu werden. Dieses wiederum ließ das Zollwesen durch das 1855 ins Leben gerufene und dem Ministerium unterstehende Generalzolldirektorat verwalten. Das vorliegende Findbuch verzeichnet nur einen sehr kleinen Teil der Überlieferung der für das Königreich Dänemark und die Herzogtümer zuständigen obersten Zoll- und Kommerzbehörden. Die Hauptmasse des Schriftguts der im Findbuch aufgelisteten Behörden befindet sich im dänischen Reichsarchiv in Kopenhagen.

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