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Bücher von Jürgen L. Müller

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  • von Jürgen L. Müller
    39,00 €

    Das Konzept der präventiven Unterbringung von TäterInnen mit einer psychischen Störung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB wird heute unter verschiedensten Gesichtspunkten in Frage gestellt: Jede vierte Unterbringung dauert länger als 10 Jahre und die Kliniken sind vielerorts überbelegt. Eine Behandlung ist in der Regel nur mit Einwilligung der Betroffenen möglich. Die Zuständigkeit der Psychiatrie für nicht behandlungswillige Untergebrachte wird daher zunehmend kritisch gesehen. Auch die UN-Behindertenrechtskonvention wirft grundsätzliche Fragen auf. In diesem Buch beleuchten internationale forensische ExpertInnen die Unterbringungspraxis und diskutieren Alternativen.

  • von Jürgen L. Müller
    39,00 €

    In der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB werden Straftäter mit Substanzkonsum behandelt, um weitere Straftaten zu verhindern. Seit 1990 hat sich die Zahl der Untergebrachten auf heute ca. 4.500 mehr als vervierfacht, wobei bundesweit etwa die Hälfte (30-70 %) der Patienten die Behandlung nicht erfolgreich abschließen kann. Zu weit gefasste Eingangskriterien, komplexe Störungsbilder, vereinzelte öffentlichkeitswirksame Zwischenfälle und die reaktive Betonung des Primats der Sicherheit belasten die Arbeit mit immer mehr Patienten. Diese Situation gibt Anlass, die Konzeption der Maßregel zu hinterfragen und Alternativen zu diskutieren.

  • von Jürgen L. Müller
    19,95 €

    Menschen, die infolge einer schwerwiegenden psychischen Störung straffällig geworden sind und infolge dieser Störung weiterhin gefährlich sind, können zur Besserung und Sicherung in den Maßregelvollzug nach §§ 63 und 64 des Strafgesetzbuches (StGB) untergebracht werden. In Deutschland werden gegenwärtig etwa 9000 Patienten in Kliniken für forensische Psychiatrie und Psychotherapie auf Grundlage des § 63 StGB und in Entziehungsanstalten auf Grundlage des § 64 StGB stationär behandelt. Die Behandlung der Patienten im Maßregelvollzug ist länderrechtlich geregelt, sodass sich die Rahmenbedingungen der Behandlung in den einzelnen Bundesländern unterscheiden. Während für die Erstellung von Gutachten zur Schuldfähigkeit und zur Legalprognose bereits Mindestanforderungen publiziert worden sind, liegen konsentierte Standards für die Behandlung im psychiatrischen Maßregelvollzug bislang nicht vor. Vor diesem Hintergrund beauftragte die DGPPN 2014 eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe damit, fachliche Standards für die Behandlung in der forensischen Psychiatrie zu erarbeiten. Dabei sollten die rechtlichen, ethischen, strukturellen, therapeutischen und prognostischen Standards nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft beschrieben werden. Nach dreijähriger Bearbeitungsphase wurden die Ergebnisse der interdisziplinären Arbeitsgruppe im Frühjahr 2017 vorgelegt und vom Vorstand der DGPPN konsentiert. Die Standards für die Behandlung im psychiatrischen Maßregelvollzug wollen eine Diskussion anstoßen mit dem Ziel, die Behandlungsbedingungen zu vereinheitlichen und fachlich begründete Empfehlungen zu verankern.

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