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Bücher von Katharina Zering

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  • von Katharina Zering
    17,95 €

    Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,3, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Dortmund früher Fachhochschule, Veranstaltung: International Contracts, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Ausarbeitung definiert zunächst den Begriff des Vertragsstatuts im Zusammenhang zum Internationalen Wirtschaftsprivatrecht bzw. der ROM I-VO. Anschließend wird mit Hilfe der Artt. 10, 12, 17 und 18 ROM I-VO der Umfang des anwendbaren Rechts abgegrenzt. Schlussfolgernd findet im dritten Abschnitt die Erläuterung der Wirkungsweise und der mit einhergehenden Schranken statt.Der Anhang bietet zur Erläuterung einen Glossar mit internationalrechtlichen Begrifflichkeiten und eine Synopse zwischen der ROM I-VO, der EVÜ und dem EGBGB.Zielsetzung der Abhandlung ist die Sensibilisierung für die Thematik, um noch vor der Vertragsgestaltung Kollisionsrisiken zu erkennen und den Vertrag so zu gestalten, dass Pflichten genau eingehalten und rechtliche Risiken, z.B. mit Hilfe einer ausdrücklichen Rechtswahl, minimiert werden.Abkürzungsverzeichnis1. Einführung und Zielsetzung der Abhandlung2. Begriff des Vertragsstatuts nach Internationalem Wirtschaftsprivatrecht 2.1. Internationales Wirtschaftsprivatrecht2.2. Begriff Vertragsstatut2.3. ROM I-VO 2.3.1. Sachlicher Anwendungsbereich2.3.2. Universelle Anwendung2.3.3. Zeitlicher Anwendungsbereich3. Umfang des Vertragsstatuts nach Internationalem Wirtschaftsprivatrecht3.1. Zustandekommen und Wirksamkeit des Vertrages (Art. 10 ROM I-VO)3.2. Geltungsbereich des anzuwendenden Rechts (Art. 12 ROM I-VO)3.2.1. Auslegung (Art. 12 Abs. 1 a ROM I-VO) - 2 -3.2.2. Erfüllung von Verpflichtungen (Art. 12 Abs. 1 b ROM I-VO)3.2.3. Folgen der Nichterfüllung von Verpflichtungen (Art. 12 Abs. 1 c ROM I-VO)3.2.4. Erlöschen des Schuldverhältnissen und Folgen des Zeitablaufs(Art. 12 Abs. 1 d ROM I-VO)3.2.5. Folgen der Nichtigkeit des Vertrages (Art. 12 Abs. 1 e ROM I-VO)3.2.6. Art und Weise der Erfüllung (Art. 12 Abs. 2 ROM I-VO)3.2.7. Beweislast (Art. 18 ROM I-VO)4. Wirkungsweise des Vertragsstatuts nach Internationalem Wirtschaftsprivatrecht4.1. Subjektive Anknüpfung (Art. 3 ROM I-VO)4.2. Objektive Anknüpfung (Art. 4 ROM I-VO)4.2.1. Auffangklausel (Art. 4 Abs. 2 ROM I-VO)4.2.2. Ausweichklausel (Art. 4 Abs. 3 ROM I-VO)4.2.3. Generalklausel (Art. 4 Abs. 4 ROM I-VO)4.3. Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung (Art. 20 ROM I-VO)4.4. Schranken der Wirkungsweise4.4.1. Ordre public (Art. 21 ROM I-VO)4.4.2. Eingriffsnormen (Art. 9 ROM I-VO)5. FazitAnhangQuellenverzeichnis

  • - Selbst- und Zeitmanagement
    von Katharina Zering
    18,95 €

  • - Vor dem Hintergrund der zunehmenden Konkurrenz aus China und Sudkorea
    von Katharina Zering
    18,95 €

  • von Katharina Zering
    18,95 €

  • - Kennzeichnung und juristische Einordnung
    von Katharina Zering
    39,50 €

    Der Einsatz von originellen Werbemaßnahmen macht nicht nur den Verbraucher aufmerksam, sondern auch die Konkurrenz. Sicherlich ist ein aggressives Vorgehen im Konkurrenzkampf unumgänglich, aber wo liegen die rechtlichen Grenzen? Inwieweit darf eine fremde Werbekampagne als Quelle für eigene Werbeinspirationen genutzt werden und wie wird der Eingriff, der über die bloße Inspiration hinausgeht, juristisch eingeordnet? Ist es überhaupt möglich, auf Grund der Vielzahl verschiedener Schöpfungen und Werbemittel (Slogan, Plakat, Werbespot etc.), diese unter Schutzrechte zu subsumieren? Und wie hoch ist die Präsenz der Problematik eigentlich bei Werbeagenturen und Endverbrauchern bzw. welchen Standpunkt nehmen diese gegenüber Werbeplagiaten ein? Zielsetzung dieses Buches ist es, neben der Beantwortung der zuvor aufgeführten Fragen, das Werbeplagiat entsprechend seiner Intention juristisch einzuordnen. Zudem liegt der Fokus - einhergehend mit der Präsenz der Problematik des Werbeplagiats beim Konsumenten und bei Werbeagenturen - in der Aufklärung der These, dass Werbeplagiate lediglich ein Problemphantom sind.Die Ausarbeitung ist so strukturiert, dass sie zunächst eine Verständnisgrundlage zur Thematik schafft, indem das Plagiat und die Werbung mit jeweils einem vorangestellten geschichtlichen Abriss begrifflich bestimmt werden. Das Kapitel 3, welches zusammen mit Kapitel 4 den Schwerpunkt dieser Untersuchung bildet, stellt die möglichen Schutzrechte der Werbung dar. Dafür werden dem Leser das Urheberrecht, Markenrecht und das UWG in ihren Grundzügen sowie deren Voraussetzungen erläutert, um eine Basis für die Subsumtion einzelner Werbemittel zu schaffen. Den Abschluss dieses Kapitels bildet die Darstellung der Rangverhältnisse zwischen den ausgewählten Immaterialgüterrechten. Darauf aufbauend folgt die Einordnung des Werbeplagiats unter die möglichen Schutzrechte der Werbung. Das sechste Kapitel bietet zur Veranschaulichung der Thematik eine umfassende Analyse zweier Beispieltatbestände, die zunächst den Anschein erwecken alle Voraussetzungen für ein Werbeplagiat erfüllt zu haben. Im Anschluss wird der Präsentationsschutz von Werbekonzepten, als eine Möglichkeit der Prävention von Werbeplagiarismus, herangezogen.Schließlich beantwortet Kapitel 7 mit Hilfe von Studienbetrachtungen die Frage welchen Stellenwert Werbeplagiate beim Endverbraucher und bei Werbeagenturen einnehmen.Abschließend werden die gewonnen Erkenntnisse zusammengefasst (Kapitel 8) und Perspektiven aufgezeigt (Kapitel 9).

  • - Eine juristische Einordnung
    von Katharina Zering
    47,95 €

    Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 1,3, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Dortmund früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Sicherlich ist ein aggressives Vorgehen im Konkurrenzkampf unumgänglich, aber wo liegen die Grenzen? Inwieweit darf eine fremde Werbekampagne als Quelle für eigene Werbeinspirationen genutzt werden und wie wird der Eingriff, der über die bloße Inspiration hinausgeht, juristisch eingeordnet? Ist es überhaupt möglich, auf Grund der Vielzahl verschiedener Schöpfungen und Werbemittel (Slogan, Plakat, Werbespot etc.), diese unter Schutzrechte zu subsumieren? Und wie hoch ist die Präsenz der Problematik eigentlich bei Werbeagenturen und Endverbrauchern bzw. welchen Standpunkt nehmen diese gegenüber Werbeplagiaten ein? Zielsetzung dieser Bachelor-Thesis ist es, neben der Beantwortung der zuvor aufgeführten Fragen, das Werbeplagiat entsprechend seiner Intention juristisch einzuordnen. Zudem liegt der Fokus - einhergehend mit der Präsenz der Problematik des Werbeplagiats beim Konsumenten und bei Werbeagenturen - in der Aufklärung der These, dass Werbeplagiate lediglich ein Problemphantom sind. Die Ausarbeitung ist so strukturiert, dass sie zunächst eine Verständnisgrundlage zur Thematik schafft, indem das Plagiat und die Werbung mit jeweils einem vorangestellten geschichtlichen Abriss begrifflich bestimmt werden. Das Kapitel 3, welches zusammen mit Kapitel 4 den Schwerpunkt dieser Arbeit bildet, stellt die möglichen Schutzrechte der Werbung dar. Dafür werden dem Leser das Urheberrecht, Markenrecht und das UWG in ihren Grundzügen sowie deren Voraussetzungen erläutert, um eine Basis für die Subsumtion einzelner Werbemittel zu schaffen. Den Abschluss dieses Kapitels bildet die Darstellung der Rangverhältnisse zwischen den ausgewählten Immaterialgüterrechten. Darauf aufbauend folgt die Einordnung des Werbeplagiats unter die möglichen Schutzrechte der Werbung. Das sechste Kapitel bietet zur Veranschaulichung der Thematik eine umfassende Analyse zweier Beispieltatbestände, die zunächst den Anschein erwecken alle Voraussetzungen für ein Werbeplagiat erfüllt zu haben. Im Anschluss wird der Präsentationsschutz von Werbekonzepten, als eine Möglichkeit der Prävention von Werbeplagiarismus, herangezogen.Schließlich beantwortet Kapitel 7 mit Hilfe von Studienbetrachtungen die Frage welchen Stellenwert Werbeplagiate beim Endverbraucher und bei Werbeagenturen einnehmen.Abschließend werden die gewonnen Erkenntnisse zusammengefasst (Kapitel 8) und Perspektiven aufgezeigt (Kapitel 9).

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