von Klaus Tonner
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Die Tourismuswirtschaft gehört zu den Wirtschaftszweigen, die besonders schwer von den Folgen der COVID 19-Pandemie betroffen sind. Dies hat erhebliche Spuren im Reiserecht hinterlassen. Zahlreiche Stornierungen sowohl seitens der Reisenden als auch der Reiseanbieter:innen stellen die Rechtsanwender:innen vor neue Probleme, denen sich die Neuauflage des Tonner/Bergmann/Blankenburg widmet. Dazu gehört in erster Linie die Frage, wann ein Reisender von einer Reise zurücktreten kann, ohne Stornogebühren bezahlen zu müssen. Es gibt immer mehr Urteile dazu, doch eine klare Linie zeichnet sich keineswegs ab. Die Neuauflage arbeitet nicht nur die Judikatur auf, sondern weist auch Wege zur Lösung von Problemen, zu denen sich die Rechtsprechung bislang nicht äußern konnte.Ab dem 1. November 2021 ist im Reiserecht ein neues Insolvenzschutzrecht anzuwenden, das einen tiefen Einschnitt für das Reiserecht bedeutet und alle, die sich mit Reiserecht zu befassen haben, zum Umdenken zwingt. Der Gesetzgeber schreibt nunmehr einen Reisesicherungsfonds vor und erließ zu diesem Zweck ein eigenes Gesetz, das Reisesicherungsfondsgesetz (RSG).Eine ausführliche Darstellung der neuen Regelungen ist ein weiterer wesentlicher Gegenstand der Neuauflage.Schließlich reißt der Strom der Entscheidungen des EuGH zur FluggastrechteVO nicht ab, was Anlass zu einer gründlichen Überarbeitung des einschlägigen Abschnitts in der Neuauflage gab.In weiteren Kapiteln behandelt das Buchdie Reisevermittlung,Fahrgastrechte,den Hotelvertrag,Reiseversicherungen,das Lauterkeitsrecht in der Touristik undGerichtsstand und anwendbares Recht.Die Autorinnen und Autoren erörtern u.a. folgende Fragen:Corona: Wann sind kostenlose Stornierungen zulässig?Wann bedeutet Corona einen unvermeidbaren, außerordentlichen Umstand, der zur kostenlosen Stornierung berechtigt?Wie wahrscheinlich muss dieser Umstand sein?Welche Folgen hat eine Reisewarnung?Welche Auswirkungen haben Quarantänevorschriften oder Einreisebeschränkungen?Darf die Rückzahlung durch einen Gutschein ersetzt werden?Neue Insolvenzschutzregeln: Was müssen Reiseveranstalter:innen beachten?Wie ist der Deutsche Reisepreissicherungsfonds organisiert, bei dem sich Reiseveranstalter:innen mit einem Umsatz von mehr als 10 Millionen Jahresumsatz absichern müssen?Welche Sicherheiten müssen Reiseveranstalter:innen leisten, die sich über den Reisesicherungsfonds absichern?Wie ist gewährleistet, dass der Reisesicherungsfonds auch in der Aufbauphase nicht zahlungsunfähig wird?Reisevermittlung: Stationärer Vertrieb und Online-PlattformenWann ist das stationäre Reisebüro Vermittler von Fremdleistungen, wann wird es zum Eigenveranstalter?Ist das Reisebüro noch Handelsvertreter?Welche Informationspflichten obliegen dem Reisevermittler:in?Was sind verbundene Reiseleistungen?Fluggastrechte: Auswirkungen von Corona und immer wieder neue EuGH-EntscheidungenWelche Probleme bringt die Erstattung des Flugpreises bei wegen Corona stornierter Flüge mit sich?Kann die Erstattung des Flugpreises durch einen Gutschein ersetzt werden?Welche Ansprüche hat der Fluggast, wenn mehrere Flugfahrtunternehmen an der Beförderung beteiligt sind?Kann bei einem Streik eine Ausgleichszahlung verlangt werden?AutorenRAin Dr. Stefanie Bergmann, LL.M., FAinHuGR; RiAG Dr. Daniel Blankenburg; Florian Feldbaum; RAin Dr. Katharina Roth; RAin Dr. Uta Stenzel, FAinUrhuMedienR; RIOLG a.D. Prof. em. Dr. Klaus Tonner.