- Aktive Sterbehilfe
von Mandy Beyer
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Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Ethik, Note: 1,1, Berufsakademie Sachsen in Breitenbrunn (FB Sozialpädagogik), Veranstaltung: Ethik, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Begriff Euthanasie ist aus dem griechischen hergeleitet und bedeutet soviel wie: "einen leichten, schönen Tod haben". Euthanasie ist das aktive, bewußte ärztliche Eingreifen zur Beendigung des Lebens auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten. Ziel der Handlung ist es, den schnellen Tod des Patienten herbeizuführen - zu töten. Geht man in der Geschichte zurück, so stellt man fest, das der Begriff Euthanasie eine andere Bedeutung hat als aktive Sterbehilfe. Der Begriff Euthanasie könnte ein Synonym sein für das Anliegen der Hospizbewegung.Hierbei wird von den Mitgliedern dieser Bewegung immer wieder betont, daß sie Sterbehilfe grundsätzlich ablehnen und in ihrer eigenen Aktivität eine Alternative zur aktiven Sterbehilfe sehen. In Deutschland wird besonders heftig über das Thema aktive Sterbehilfe diskutiert. Vielmals liegt es daran, daß viele Menschen vor und während des letzten Krieges von deutschen Ärzten umgebracht wurden - ihrer Rasse, ihrer Hautfarbe, einer Diagnose wegen oder weil sie physisch oder psychisch behindert waren.Obwohl die Niederlande als sehr humanitär gelten, haben sie die Sterbehilfe in den letzten Jahren zunehmend legalisiert. Sie gilt zwar immer noch als verboten, wird aber von der Justiz unter bestimmten Voraussetzungen geduldet.In der Auseinandersetzung um Sterbehilfe und Euthanasie wird von den Befürwortern dieser Maßnahmen mit dem Mitleid argumentiert, das man gegenüber todkranken und schwer leidenden Menschen haben müsse. Das Schicksal solcher Menschen, die auch selbst diese Hilfe zum Sterben begehrten, weil Sie ihre Schmerzen und ihre Abhängigkeit von anderen nicht mehr ertragen könnten, müsse so erleichtert werden. Eine Variante dieser Haltung stellt beispielsweise die Forderung nach der Tötung von schwerstbehinderten Neugeborenen nach der Geburt dar. Beide Haltungen werden damit begründet, daß Sterbende, Todkranke und Behinderte den Kriterien für ein würdiges, gesundes und selbstbestimmendes Leben nicht genügen. Es ist jedoch eine strikte Trennung vorzunehmen zwischen der verständlichen und nachvollziehbaren individuellen Angst vor Krankheit sowie Behinderung und der Macht, die "Gesunde", "Normale", Nichtbehinderte und Experten haben, festzulegen welches Leben gesund, selbstbestimmt und würdig ist.