- Die Novelle Die arme Baronin
von Marie John
15,95 €
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Germanistik - Neuere Deutsche Literatur, Note: 1, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Veranstaltung: Gottfried Keller "Das Sinngedicht", Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit dem 9.Kapitel aus Gottfried Kellers ¿Sinngedicht¿.Die Novelle ¿Die Arme Baronin¿ wird eingehend interpretiert und an möglichen Textstellenmit der Figur der Regine aus dem 8. Kapitel verglichen.Die Fragestellung hierbei ist, inwieweit Keller die beiden oberflächlich betrachtet ähnlichenNovellen dem Leser differenziert darlegt. Die Novelle beginnt mit einem einleitenden Satz des neutralen Erzählers, der alleInformationen beinhaltet, die der Leser benötigt, um sich von der Situation ein Bild machenzu können. Es wird ¿Brandolf, ein junger Rechtsgelehrter¿ (Keller, S.121) vorgestellt, ebensodie auf der Treppe kauernde Baronin und die Handlung, die beide zum ersten Malzusammengeführt. Der Leser wird in die Szene hineingestoßen und hat durch diesenunmittelbaren Handlungseinstieg sofort die Bilderfolge vor Augen, wie Brandolf miterrötetem Gesicht die Treppe hinaufjagt und dabei unabsichtlich eine weibliche Person,welche Messer an der Treppe blank scheuert (vgl.), umstößt. Ähnlich dem Reginekapitellernen sich die beiden Hauptcharaktere auf einer Treppe kennen, somit gewinnt das WortTreppenheirat einen doppeldeutigen Sinn. Spannung wird aufgebaut, denn der Leser fragtsich, welche Reaktion nun folgen wird. Das vermeintliche Dienstmädchen sticht Brandolf mitdem Messer in die Ferse, woraufhin dieser sich noch einmal umblickt und das zornrote,jugendliche Gesicht einer Frau erblickt (vgl.).Über Ort und Zeit werden nur vage Angaben gemacht, die Lokalität ist das Haus einerbefreundeten Familie Brandolfs (vgl.) , die Zeit ist in den Sommermonaten einzuordnen, daim Folgenden die Familie im September nach Italien reist (Keller, S.124). Konkrete Angabenbezüglich der Stadt oder des Jahres werden nicht angegeben. Ebenso ist der Wohnsitz desspäter auftretenden Vaters im realistischen Sinne klassisch enthoben, die Rede ist nur von der¿Provinz¿ (Keller, S. 149) oder dem ¿Gut¿ (Keller, S. 155).