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  • von Martin Böhm
    15,95 €

    Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Literaturwissenschaft - Allgemeines, Note: 1,0, Universität Erfurt, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit setzt sich mit dem Begriff der Versenkung und dessen Bedeutung in Hermann Hesses Werk "Siddhartha" auseinander. Nach einer Definition des Begriffs und seiner Bedeutung wird eine Abgrenzung der Versenkung gegenüber der Askese getroffen. Anschließend wird die Versenkung im Zusammenhang mit der digital aufwachsenden Jugend der Gegenwart betrachtet. Es wird betrachtet, inwiefern Hesses Ansichten auf die hiesige digital aufwachsende Jugend angewendet werden können und ob diese im Kontext hilfreich oder gerechtfertigt sind. Versenkung ist kein Fremdwort, wie es die "Askese" jedoch seiner fremden Herkunft wegen scheint. Doch allein am Wortlaut lässt sich nicht die Bedeutung dieses Wortes einerseits in Hesses Werk, andererseits seine implizierten Relevanzen für die heutige Gesellschaft, der oft ein Mangel an Versenkung unterstellt wird, verstehen.Hesses Werk "Siddhartha" strahlt mit seinem durchgehenden roten Faden der erwünschten Erkenntnis und begehrten Erlösung eines jungen Brahmanensohns. Dessen Übungen in der Versenkung geben sich seinem Ziele förderlich zu erkennen. Er wird von den selbigen Sinnfragen, wie diese in dem Seminar ¿Askese-Versuch einer Kulturgeschichte¿ behandelt wurden, getrieben.

  • von Martin Böhm
    17,95 €

    Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 1,3, Universität Erfurt, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit Georg Lohmanns Kritik an der Konzeption kollektiver Menschenrechte. Sie versucht die Argumentation Lohmanns darzulegen und in den Kontext der Diskussion einzuordnen. Hierfür wird zunächst die Konzeption kollektiver Menschenrechte vor ihrem geschichtlichen Hintergrund erläutert sowie anschließend die Debatte hinsichtlich der Standpunkte liberalistischer und kommunitaristischer Theorien dargestellt. Hierbei soll die aktuelle Relevanz des Diskurses um Menschenrechte für Gruppen deutlich werden. Alsdann wird die begriffliche und sachliche Kritik Lohmanns an dieser Konzeption beleuchtet und sein Lösungsansatz vorgestellt. In erster Linie wurden hierfür die konkret dieser Auseinandersetzung gewidmeten Texte Lohmanns ausgewertet, mit besonderer Beachtung der Aufsätze "Kollektive Menschenrechte zum Schutz von Minderheiten?" von 2004 und "Menschenrechte und die Frage nach dem Subjekt der Rechte" von 2010. Eine Kategorisierung der Menschenrechte in verschiedene Generationen gilt als umstritten. Nach der Postulierung der negativen Freiheitsrechte in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) und der 'positiven Teilnahmerechte' im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR), die die erste Generation bilden, wurden mit der Kodifizierung der 'sozialen Teilhaberechte' im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR) die Menschenrechte zweiter Generation geschaffen. Mittlerweile ist die Rede von einer dritten Generation der Menschenrechte. Diese als Kollektivrechte, Gruppenrechte oder auch Solidarrechte bezeichnete Gattung von Menschenrechten umfasst solche Rechte, die nicht vorrangig dem einzelnen Menschen als Individuum zukommen, sondern kollektiven Einheiten, wie etwa den Völkern. Die Debatte, ob solche kollektiven Menschenrechte überhaupt zu den Menschenrechten gezählt werden sollten, wird maßgeblich von liberalistischer und kommunitaristischer Seite geführt. Einer der zahlreichen Kritiker der kommunitaristischen, die Konzeption der Solidarrechte unterstützenden Sicht ist Georg Lohmann, der in seiner Auseinandersetzung mit jenem Konzept einen eigenen, sozialliberalen Ansatz verfolgt.

  • von Martin Böhm
    15,95 €

    Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,7, Andrássy Gyula Budapesti Német Nyelvü Egyetem, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit behandelt den Präzedenzfall Åland und seine Bedeutung für den Minderheitenschutz in Europa. Wie kam es zu dieser in Europa einzigartigen Form der kulturellen und auch politischen Unabhängigkeit eines Gebietes innerhalb eines anderssprachigen Gesamtstaates? Zudem stellt sich aus rechtlicher Perspektive die Frage, inwiefern ein solches Konstrukt im völkerrechtlichen Kontext als Vorbild für den Minderheitenschutz dienen kann. Zunächst werden die geschichtlichen Hintergründe beleuchtet sowie die wichtigsten Bestimmungen des Åland-Vertrags untersucht. Anschließend werden die kollektiven Schutzrechte und deren Relevanz im Fall Åland konkret erörtert. Der Salmiakki in den Supermärkten, die wenigen finnischen Beschriftungen, die finnisch-schwedischen Warnungen auf den Zigarettenpackungen ¿ wenig weist darauf hin, dass Åland, auf Finnisch Ahvenanmaa, tatsächlich Teil Finnlands ist. Auf der Willkommenstafel am Hafen von Mariehamn, der Hauptstadt des etwa 30.000 Einwohner beheimatenden Archipels, die Begrüßung auf Schwedisch und Englisch, auf den Straßen vernimmt man nur Schwedisch. Åland, geographisch zwischen Südwestfinnland, welches seit Jahrhunderten von der finnlandschwedischen Minderheit rund um ihr Zentrum Åbo/Turku geprägt ist, und Schweden gelegen, wird seit Jahrhunderten von einer überwiegenden Mehrheit von Schwedischsprachigen bewohnt. Bis 1809 gehörte die Inselgruppe zum Schwedischen Reich, erst infolge des Russisch-Schwedischen Krieges von 1808-1809 wurde es in das, vom Russischen Zarenreich annektierte, Großfürstentum Finnland integriert. Während der russischen Zeit wurde Åland militarisiert. Infolge des Krimkrieges beschloss man die Demilitarisierung des Gebietes, das erst im Zuge des Ersten Weltkrieges durch den Wiederaufbau von Festungsanlagen erneut militärisch genutzt wurde.

  • von Martin Böhm
    15,95 €

    Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Politik - Region: Osteuropa, Note: 1,7, Andrássy Gyula Budapesti Német Nyelvü Egyetem, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Zielstellung dieser Arbeit ist die Herausarbeitung der gegenwärtigen kulturdiplomatischen Tätigkeit Helsinkis in Budapest. Hierfür gilt es zuvor kurz die Kulturdiplomatie und die Public Diplomacy definitorisch zueinander ins Verhältnis zu setzen. Anschließend folgt ein geschichtlicher Abriss, der zum Verständnis der gegenwärtigen Kulturdiplomatie als Teil der Public Diplomacy Finnlands beiträgt. Des Weiteren soll neben einem groben Überblick auch die Arbeit der FinnAgora als dem finnischen Kulturinstitut vorgestellt werden. Eine Besonderheit der finnisch-ungarischen Beziehungen liegt in der Tatsache, dass kulturelle Beziehungen vor der Existenz jeglicher Außenpolitik bestanden. Obwohl diese nicht Teil der Kulturdiplomatie im hier verwendeten Sinne sind, müssen die kulturellen Beziehungen der beiden Länder umrissen werden, um hieraus Schlüsse für die erst im einundzwanzigsten Jahrhundert entstandene und in einem engeren Sinne verstandene, also institutionalisierte Form der Kulturdiplomatie durch ein Kulturinstitut, die FinnAgora, zu ziehen. Eine wichtige Rolle in der finnischen Kulturvermittlung nehmen die seit 1984 existierenden Kalevala-Freundeskreise und ihr Dachverein der Ungarisch-Finnischen Gesellschaft ein, deren Aktivitäten gegenwärtig unter anderem vom finnischen Kulturinstitut aber auch von in Ungarn operierenden finnischen Unternehmen unterstützt werden.Im Bereich der Literatur finden sich etwa die finnische Literaturgesellschaft oder andere kleinere ungarische Zeitschriften und Verlage wieder, welche Übersetzungen finnischer Werke vornehmen und somit das Tief der Nachwendejahre versuchen auszugleichen. Eine von 1978 von ungarischen und finnischen Künstlerverbänden stammende gemeinsame Vereinbarung besteht auch noch heute, sodass in den vergangenen Jahren mehrere gemeinsame Symposien veranstaltet wurden. Zentrale Institution der Kulturdiplomatie ist seit den frühen 2000ern hingegen die FinnAgora.

  • von Martin Böhm
    17,95 €

    Bachelorarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 1,3, Universität Erfurt, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit versucht zu klären, inwieweit diese Minderheitenschutzregelungen der Pariser Friedenskonferenz von 1919 und das anknüpfende Schutzsystem des Völkerbundes paradigmatisch die Voraussetzungen des völkerrechtlichen Minderheitenschutzes in Europa geschaffen haben. Um eine etwaige Vorreiterrolle feststellen zu können, müssen zunächst die bedeutenden Entwicklungen des Minderheitenschutzes in Europa vor dem Ersten Weltkrieg aufzeigt werden, was im zweiten Kapitel der Arbeit erfolgt.Schließlich könnte man die Regelungen der zwanziger Jahre nur eingeschränkt als Wegbereiter des Minderheitenschutzes bezeichnen, wenn schon davor für das heutige Schutzsystem in Europa entscheidendere Vorbilder bestanden. Nach den Ausführungen über den Entstehungshintergrund der Regelwerke zum Minderheitenschutz sollen im dritten Kapitel im Einzelnen die zum Minderheitenschutz verpflichtenden Bestimmungen sowie das Minderheitenschutzverfahren des Völkerbunds vorgestellt werden.Im vierten Gliederungspunkt erfolgt eine prägnante Skizzierung der Praxis des Minderheitenschutzes zu jener Zeit am Beispiel Rumäniens, dessen Nationalitätenpolitik als überaus minderheitenfeindlich galt. Hieran knüpft im anschließenden Abschnitt die Diskussion um die Frage, wieso das Schutzsystem des Völkerbundes scheiterte. Im sechsten Kapitel wird eine Beurteilung des Systems vorgenommen und die Entwicklung des völkerrechtlichen Minderheitenschutzes nach dem Zweiten Weltkrieg geschildert. Dies ist schließlich für die Frage, inwiefern in den zwanziger und dreißiger Jahren des 20. Jahrhunderts auch völkerrechtliche Standards im Minderheitenschutz, insbesondere für Europa, geschaffen wurden, unerlässlich. Fortführend soll geprüft werden, ob die Minderheitenschutzbestimmungen und -verfahren des Völkerbundes das heutige europäische Schutzsystem beeinflusst haben könnten

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