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  • von Martin Kirchner, Markus Berger, Lisa Mohr, usw.
    53,49 €

  • von Martin Kirchner
    17,95 €

    Fachbuch aus dem Jahr 2013 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,7, Fachhochschule Kiel, Veranstaltung: Steuer- und Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Erbschaftssteuer ist eine Erlebnisfallsteuer, dies bedeutet vereinfacht nur wer erbt, zahlt sie. Dabei werden die Erben je nach Beziehungsverhältnis zum Erblasser nach §15 Abs. 1 ErbStG wie folgt in drei Steuerklassen eingeteilt:I: Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder, Eltern, Großeltern,II: Eltern, Großeltern (wenn nicht in Steuerklasse I), Geschwister, Nichten/Neffen, Schiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene EhepartnerIII: alle weiteren Personen§ 16 Abs. 1 ErbStG setzt dabei bestimmte Freibeträge, die steuerfrei bleiben:1. Ehegatten/Lebenspartner: 500.000 ¿;2. Kind/Stiefkind: 400.000 ¿;3. Kind eines verstorbenen Kindes/Stiefkindes: 400.000 ¿;4. Kind eines lebenden Kindes/Stiefkindes: 200.000 ¿;5. sonstige Person aus Steuerklasse I: 100.000 ¿;6. Person aus Steuerklasse II oder III: 20.000 ¿§ 19 Abs. 1 ErbStG gibt die Steuersätze an, welche für Vermögen oberhalb des Freibetrages gelten. Tabelle 1. liefert hierfür einen Überblick über die Steuersätze (Stand Januar 2013). Mit steigenden Vermögen sinkt zugleich der Steuersatz.Wert des Vermögens (über dem Freibetrag) bis: Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III75.000 7 % 15 % 30 %300.000 11 % 20 % 30 %600.000 15 % 25 % 30 %6.000.000 19 % 30 % 30 %13.000.000 23 % 35 % 50 %26.000.000 27 % 40 % 50 %über 26.000.000 30 % 43 % 50 %

  • - Anwendung auf Europa
    von Martin Kirchner
    17,95 €

  • - historisch-kritische Darstellung
    von Martin Kirchner
    13,90 €

  • von Martin Kirchner
    17,95 €

    Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - Nationalsozialismus, II. Weltkrieg, Note: 1,7, Christian-Albrechts-Universität Kiel (Historisches Seminar), Veranstaltung: Globale Geschichte des Völkerrechts, Sprache: Deutsch, Abstract: Der bekannteste Nürnberger Prozess ist der gegen die Hauptkriegsverbrecher, aber er war nicht der einzige. Es sollten bis 1949 noch zwölf weitere Folgen. Aber auf welcher völkerrechtlichen Grundlage? Dies ist Leitfrage der vorliegenden Seminararbeit. Dabei soll auf keinen Fall die Legitimität der Prozesse, geschweige den der Urteile in Frage gestellt werden. Eine Verurteilung der Verbrechen ist schon allein aus Respekt gegenüber den Opfern von äußerster Wichtigkeit. Im Laufe der Seminararbeit werden die rechtlichen Grundlagen des Prozesses erläutert.Die Seminararbeit beginnt mit einer kurzen juristischen Definition des Völkerrechts, im Anschluss dessen folgt die Vorgeschichte des Prozesses. Danach werden die einzelnen rechtlichen Grundlagen erläutert. Begonnen wird dabei mit dem Londoner Abkommen, der wohl wichtigsten Grundlage. Danach folgt die Haager Landkriegsordnung, welche allerdings nur kurz erläutert wird. Ein Problemfall stellt die Rechtsnorm ¿nulla poena sine lege¿ (Keine Strafe ohne Gesetz) dar. Es wird kurz erläutert, in wie weit sie einen Einfluss auf den Prozess hat. Daran folgt eine kurze Ausführung des Alliiertenkontrollratsgesetz Nr. 10, welches für die Nachfolgeprozesse von Bedeutung ist. Der Briand-Kellogg-Pakt und der Vertrag von Locarno beenden die Auflistung der juristischen Grundlagen. Ein kurzer Überblick über den Hauptkriegsverbrecherprozess im fünften Kapitel soll einen kurzen Einblick verschaffen, in wie weit die geschaffenen Rechtsnormen Anwendung fanden. Das folgende Kapitel beschäftigt sich mit den Nachwirkungen der Prozesse. Im Fazit soll die eingangs gestellte Leitfrage beantwortet werden, auf welcher rechtlichen Grundlage die Prozesse statt fanden. Es soll der Beweis erstellt werden, das die Kriegsverbrecherprozesse eine solide rechtliche Grundlage haben.

  • von Martin Kirchner
    47,95 €

    Magisterarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Europäische Union, Note: 1,5, Christian-Albrechts-Universität Kiel (Institut für Sozialwissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Island gehört mit Norwegen und der Schweiz zu den Staaten Westeuropas, die sich bisher gegen einen EU-Beitritt entschieden haben. Während Norwegen einen Beitritt bereits viermal beantragt hat, wobei dieses zweimal in den Jahren 1972 und 1994 in einem Referendum abgelehnt wurde und selbst die Schweiz 1992 einen Antrag gestellt hat und nach einem Referendum aber zurückzog, haben die Isländer diesbezüglich noch keine Schritte gemacht. Bereits dreimal wurden in Island Debatten über die Zukunft des Landes innerhalb der europäischen Integration geführt. Zuerst im Vorfeld zur Mitgliedschaft in der EFTA (1968 bis 1969), dann vor der Mitgliedschaft im EWR (1989 bis 1993). Zuletzt gab es während der Regierung der Sozialdemokraten wieder eine größere Debatte über ein aktiveres Mitwirken in der europäischen Politik (2000 bis 2003). In der Fachliteratur gehörte Island noch bis vor kurzem zu den wenigen europäischen Staaten, die keinen Beitritt zur Europäischen Union angestrebt haben (Eythórsson, Grétar Thór/ Jahn, Detlef: 2009, S. 196). Seitdem die Bevölkerung Norwegens in einem Referendum 1994 einen Beitritt zur Europäischen Union abgelehnt hat, schien das Thema auch für Island nicht mehr von Bedeutung zu sein. Selbst im Wahlkampf 2007 spielte das Thema EU-Beitritt keine Rolle. Erst 2009, nach der Finanzkrise, stellte Island den Antrag Mitglied der europäischen Staatengemeinschaft zu werden. Objektiv scheint der Unterschied zwischen Mitgliedschaft und Nichtmitgliedschaft auf Grund des hohen Maßes an Integration Islands nicht sehr groß zu sein. Somit stellt sich die Frage, welche Auswirkungen eine mögliche Mitgliedschaft für Island, die EU und die EFTA überhaupt hätte. Dies soll die Leitfrage dieser Magisterarbeit sein. Dabei soll jedoch auch beachtet werden, welche Folgen ein Nichtbeitritt hätte. Hierbei ist es wichtig, zwischen kurzfristigen und langfristigen Auswirkungen zu unterscheiden.

  • von Martin Kirchner
    54,99 €

    Medienberichte über Unternehmenskäufe, großformatige Anzeigen der Investmentbanken und Tagungen zu Fragen des M&A-Geschäfts tra­ gen maßgeblich zum Bild der Wirtschaft in der Öffentlichkeit bei. In der Tat hat die seit den achtziger Jahren zu beobachtende Übernahme­ welle die Unternehmenslandschaft fast aller Industrienationen erheb­ lich verändert. Ungeachtet der Einbrüche im angloamerikanischen Raum verzeichnet gerade die Bundesrepublik Deutschland anhaltend hohe Transaktionszahlen und -volumina, was durch die Privatisie­ rungsanstrengungen in den fünfneuen Bundesländern gestützt wird. Diesem Phänomen steht eine vielzitierte, wenngleich seltener belegte Erkenntnis gegenüber, derzufolge weit über die Hälfte aller Unterneh­ mensakquisitionen zum Scheitern verurteilt sind. Im Gegensatz zur Bundesrepublik existieren in den USA zahlreiche Versuche, diese Er­ kenntnis empirisch zu belegen, Einflußzusammenhänge offenzulegen und daraus Gestaltungsempfehlungen für derartige Transaktionen ab­ zuleiten. Einwände hinsichtlich der theoretischen Fundierung und sta­ tistischen Relevanz einzelner Studien sowie hinsichtlich amerikani­ scher Rechts-, Kapitalmarkt- und Mentalitätseigenheiten gelten hier nur begrenzt. In der Gesamtschau ergeben diese Studien unter Berücksichtigung verschiedener Disziplinen durchaus wichtige Anhaltspunkte für das Akquisitionsmanagement von Konzernen.

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