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Bücher von Maximilian Schmitz-Klüner

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  • von Maximilian Schmitz-Klüner
    42,95 €

    Masterarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,7, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Bremen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Grundsteuer ist eine der ältesten Formen der direkten Besteuerung. Mit ihr wird in Deutschland der Grundbesitz besteuert und jeder Einwohner und jedes Unternehmen zahlt sie, entweder direkt oder als Teil der Mietzahlungen. Im Jahr 2018 betrugen laut dem statistischen Bundesamt die Steuereinnahmen der Gemeinden aus der Grundsteuer (A und B) 14,2 Milliarden Euro. Der Anteil der Grundsteuer an den gesamten Steuereinnahmen der Gemeinden lag in den Jahren 2006 bis 2016 konstant bei rd. 14% . Die Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer bildet der Einheitswert. Jedoch basieren sämtliche Faktoren, wie z. B. die Jahresrohmiete oder die Gemeindegrößenklasse, die zur Ermittlung des Einheitswerts benötigt werden, auf dem Hauptfeststellungszeitpunkt zum 1.1.1964. Für Grundstücke in Ostdeutschland ist der Stichtag der Hauptfeststellung der 1.1.1935, vereinfachend wird in dieser Arbeit jedoch immer vom 1.1.1964 ausgegangen. Diese Faktoren sind inzwischen vollkommen veraltet und viele der heutzutage maßgeblich wertbildenden Faktoren, wie die Energieeffizienz, Lärmschutz oder das Vorhandensein einer Solaranlage, werden wenn überhaupt nur unzureichend abgebildet. Dies führt zu erheblichen Wertverzerrungen, vor allem auch aufgrund der Tatsache, dass bereits deutlich mehr als die Hälfte des Gesamtbestands der Wohnungen nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt errichtet worden sind.Während der vergangenen 55 Jahre sind mehrere Gesetzentwürfe zur Reformierung der Grundsteuer und der Bewertung gescheitert. 1985 erklärt die Bundesregierung, dass ¿die Bundesregierung [..] sich der Probleme der auf den Wertverhältnissen vom 1. Januar 1964 beruhenden Einheitswerte bewußt [ist] [¿]¿. Auf eine Anfrage durch den Bundesfinanzminister an die Finanzminister der Länder, ob ein Gesetzesvorhaben für die Neubewertung des Grundbesitzes eingeleitet werden sollte, wurde 1984 durch die Finanzminister beschlossen, dass auf eine Feststellung von Einheitswerten für den Grundbesitz zwar in Zukunft nicht verzichtet werden kann, aber die Steuerverwaltung nicht in der Lage wäre, eine erneute Hauptfeststellung durchzuführen. Es folgten mehrere Versuche der Länder und der Bundesregierung die Grundsteuer und der ihr zugrunde liegenden Bewertung zu reformieren, die jedoch bislang alle scheiterten.

  • von Maximilian Schmitz-Klüner
    17,95 €

    Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Note: 2,3, Fachhochschule Südwestfalen; Abteilung Meschede, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Hinblick auf die immer wieder stattfindenden Demonstrationen gegen "alte" und für "neue" Energieformen, Nuklearkatastrophen, wie Fukushima und Tschernobyl, die Absicht der Bundesregierung zum Atomausstieg und der damit einhergehenden Energiewende, sollen nun die Geschäftsmodelle, sowohl die klassischen als auch die neu entstehenden und im Wandel befindlichen, betrachtet werden. Dabei spielen vor allem die externen Akteure, wie die Kunden oder der Staat, eine bedeutende Rolle. Bevor man sich nun mit den externen Akteuren und dem Wandel der Geschäftsmodelle im Bereich der erneuerbaren Energien beschäftigen kann, muss definiert werden, was unter Geschäftsmodellen und erneuerbaren Energien zu verstehen ist und wer genau die essenziellen Akteure sind. Aufgrund der Komplexität des Geschäftsmodell-Konzepts, oder auch Business Model, gibt es bis heute keine allgemein gültige Definition des Begriffs. Daher ist die nachfolgende Definition auch nicht als eine abschließende zu betrachten: "Ein Geschäftsmodell (engl. Business Model) ist eine modellhafte Repräsentation der logischen Zusammenhänge, wie eine Organisation bzw. Unternehmen Mehrwert für Kunden erzeugt und einen Ertrag für die Organisation sichern kann." Aus dieser Definition lassen sich drei Kernfragen ableiten: 1. Welchen Nutzen stiftet das Unternehmen seinen Kunden und seinen Partnern?2. Wie erbringt das Unternehmen diesen Nutzen?3. Wie verdient das Unternehmen sein Geld bzw. wie erwirtschaftet es seinen Ertrag?Die Frage nach dem Nutzen, den das Unternehmen stiftet, bezieht gleichzeitig die externen Akteure des Geschäftsmodells mit ein. Dabei sind mit externen Akteuren die Kunden, der Staat, hier insbesondere die staatlichen Marktregulatoren, und die Wettbewerber des Unternehmens gemeint. Als erneuerbare Energien werden die regenerativen Energieformen verstanden, d.h. solche Energieformen, die nicht auf fossile, endliche Energieträger, wie Öl oder Kohle, zurückgreifen .

  • - Ein UEberblick uber Auskunftsrecht des Aktionars, Stimmrechte, Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlussen
    von Maximilian Schmitz-Klüner
    15,95 €

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