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Bücher von Michael Pawlik

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  • von Michael Pawlik
    119,00 €

    Dem philosophischen Neukantianismus wird gemeinhin ein starker Einfluss auf die zeitgenössische Rechtswissenschaft bescheinigt. Die Reihe der angeblichen Neukantianer im Strafrecht reicht von Gustav Radbruch bis zu Edmund Mezger, diejenige der als neukantianisch geprägt geltenden Lehrstücke von der Entdeckung der normativen Tatbestandsmerkmale über die Materialisierung des Rechtswidrigkeitsbegriffs bis zum normativen Schuldverständnis. Ungeklärt ist bislang jedoch, ob die Strafrechtler nur mit dem Neukantianismus assoziierte Begriffe verwendet oder ob sie darüber hinaus auch die Tiefenstruktur des philosophischen Neukantianismus rezipiert haben. Der Sammelband beantwortet diese Frage, indem er personen- mit sachbezogenen sowie wirkungsgeschichtlichen Analysen kombiniert und so genuin philosophische Einflüsse auf das Strafrechtsdenken der Zeit von primär innerdogmatischen Fragestellungen und Begründungstraditionen abschichtet. Auf diese Weise trägt er zur Erhellung der begründungstheoretischen Tiefenstruktur einer zentralen Epoche des neueren deutschen Strafrechtsdenkens bei.

  • von Michael Pawlik
    59,90 €

    In der deutschsprachigen Diskussion über die Legitimation von Strafe hat sich in den letzten Jahren eine bemerkenswerte Trendwende vollzogen. Die Auffassung, daß auch die avancierteste der Präventionstheorien, die Lehre von der positiven Generalprävention, die in sie gesetzten Erwartungen nicht habe erfüllen können, gewinnt an Boden. Konsequenterweise wendet sich das wissenschaftliche Interesse wieder verstärkt den Vergeltungslehren zu. Michael Pawlik weist nach, daß sowohl die Abkehr von den präventiven als auch die erneute Hinwendung zu den retributiven Straftheorien berechtigt sind. Auf der Basis einer detaillierten Kritik an den bisherigen Auffassungen entwickelt er sodann ein neuartiges, freiheitstheoretisch abgesichertes Verständnis der Vergeltungstheorie.Diese Konzeption beruht auf einer Unterscheidung verschiedener Unrechtsformen, die als das "Unrecht der Person", das "Unrecht des Subjekts" und das "Unrecht des Bürgers" bezeichnet werden. Das spezifisch strafrechtliche Unrecht ist zu verstehen als ein Unrecht des Bürgers. Der Täter verletzt danach nicht allein seine Pflicht gegenüber seinem konkreten Opfer, sondern zugleich auch seine Verpflichtung zur Loyalität gegenüber dem gemeinsamen bürgerschaftlichen Projekt eines "Friedens durch Recht". Auf diese Loyalitätsverweigerung antwortet die Strafe. Sie hält den Täter an seiner Mitverantwortung für das Allgemeine fest und ehrt ihn auf diese Weise "als Vernünftiges" (Hegel).

  • - Zugleich ein Beitrag zum Problem strafrechtlicher Solidaritatspflichten
    von Michael Pawlik
    189,95 €

    Bereits im vergangenen Jahrhundert begannen die neueren rechtsphilosophischen und strafrechtsdogmatischen Auseinandersetzungen um den rechtfertigenden Notstand. Seitdem ist der Strafrechtswissenschaft bewut, da dieses Rechtsinstitut stark irregulare Zuge aufweist. Worin diese Irregularitat liegt, macht ein vergleichender Blick auf die Notwehrregelung deutlich. Wer sich in einer Notlage befindet, darf zwangsweise auf Rechtsguter eines Dritten zugreifen. Notwehr- und Notstandsrecht gestatten das. Die Eingriffsbefugnis erweist beide Regelungen als Ausnahmen vom Grundsatz des staatlichen Gewaltmonopols. Das staatliche Gewaltmonopol ist von zentraler Bedeutung fur den modernen, den Schrecken der Anarchie und des Burgerkriegs abgerungenen Staat. Es behalt die gerechtfertigte Ausubung von Zwang prinzipiell den zustandigen staatlichen Organen vor; auf seiten der Burger entspricht ihm eine generelle Friedenspflicht. Die Notrechte schranken den staatlichen Rechtsschutzvorrang gerade in den besonders heiklen Fallen akut zugespitzter Konflikte ein.

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