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Bücher von Michael Sturner

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  • von Michael Sturner
    49,00 €

    BGB goes digitalDer Titel erläutert die gravierenden Auswirkungen der Schuldrechtsreform 2022 und stellt die verschiedenen Stufen des versetzten Inkrafttretens (01.10.2021/01.01./01.03./28.05./01.07.2022) synoptisch gegenüber.Die Reform führt zur Stärkung der Verbraucherrechte im digitalen Rechtsgeschäft und wirkt sich erheblich auf die Vorschriften des BGB, des EGBGB und des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) aus: Mit Einfügung eines neuen Gesetzesabschnittes in das BGB (§§ 327 ff.) werden Verträge über digitale Produkte erstmals gesetzlich geregelt (Digitale Inhalte-Richtlinie).Neuer Sachmangelbegriff (§ 434 BGB), Sachmangel bei Waren mit digitalen Elementen (§§ 475b ff. BGB), Updatepflicht, Sonderbestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz, Verlängerung der Beweislastumkehr, Sonderbestimmungen für Garantien (Warenkauf-Richtlinie).Neues Widerrufsrecht (§§ 355 ff. BGB), Pflichten für Betreiber:innen von Online-Marktplätzen (BGB, UWG, EGBGB) und neuer Schadensersatz für Verbraucher:innen bei Wettbewerbsverstößen (§ 9 UWG)(Modernisierungs-Richtlinie).Stärkung der Kündigungsrechte bei Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr (BGB, EGBGB, UWG) und stärkerer Verbraucherschutz bei Telefonwerbung (Gesetz für faire Verbraucherverträge). Das Werk gliedert sich in vier Teile und legt einen besonderen Schwerpunkt auf die kaufrechtlichen Belange:I. Teil: Die Reform des Schuldrechts im Überblick (Stürner)II. Teil: Besonderheiten im Kaufrecht (Wagner)III. Teil: Kommentierung der betroffenen Vorschriften des BGB im EinzelnenIV. Teil: Synoptische Darstellung der betroffenen Vorschriften in den jeweiligen Gesetzesfassungen Herausgeber:Prof. Dr. Michael Stürner, Professor an der Universität Konstanz, Richter am OLG Karlsruhe; Prof. Dr. Eric Wagner, Honorarprofessor an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Rechtsanwalt und Partner bei Gleiss Lutz.

  • von Thomas Pfeiffer, Erik Jayme, Michael Sturner & usw.
    64,95 €

    Band 22 setzt drei Themenschwerpunkte. Mit der Zukunft des Europäischen Vertragsrechts befasst sich Vinzenzo Roppo. Sein Beitrag gliedert die vorhandenen Richtlinien in typische Gruppen bzw. Familien. Aus diesen Gruppierungen entwickelt er den Versuch einer systematischen Einordnung, die anknüpft am Schutzgedanken des Verbrauchervertrags sowie an asymmetrischen BGB-Vertragstypen. Probleme des europäischen Gesellschaftsrechts behandelt der Beitrag von Stefano Delle Monache. Ausgehend von der Reform des italienischen Gesellschaftsrechts und deutschen Entwicklungen des GmbH-Rechts befasst sich der Autor eingehend mit dem Aktionsplan der EG zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts. Ruggiero Cafari Panico skizziert in seinem Beitrag die Entwicklung der Europäischen Verfassung und ihres Scheiterns. Er legt dar, wie die Politiken der EU sich auf diesem Hintergrund verändern könnte. Kürzere Beiträge und Berichte behandeln aus italienischer Sicht die Themen Nutzungsausfall und Schmerzensgeld bei Verkehrsunfällen (Mansel/Seilstorfer), Immobilienerwerb (Dolce) sowie Fragen des Verfassungsrechts (Caponi, Happacher). Den Gepflogenheiten der Reihe im übrigen entspricht auch Band 22 mit Rezensionen (Michael Stürner), obergerichtlichen Entscheidungen, einer nach Rechtsgebieten gegliederten Rechtsprechungsübersicht, der Übersicht des neuesten deutschsprachigen Schrifttums zum Italienischen Recht sowie verschiedenen Verzeichnissen, die den Stoff für den Leser bestens erschließen. Die Diskussion über das Thema Haftentschädigung beschränkt sich oft auf das Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG), das die Staatshaftung für Untersuchungshaft stark begrenzt. Demgegenüber rückt die Autorin mit Art. 5 Abs. 5 EMRK einen völkerrechtlichen Schadensersatzanspruch für rechtswidrig erlittene Untersuchungshaft in den Vordergrund, der im Kontext des geschriebenen deutschen Staatshaftungsrechts nichts anderes als eine Revolution bedeutet. Übersichtlich und praxisnah erläutert die Autorin die relevanten Rechtsgrundlagen des Haftentschädigungsrechts (StrEG, § 839 BGB, Art. 5 Abs. 5 EMRK, Art. 41 EMRK, §§ 198 ff. GVG, Vollstreckungslösung des BGH) und deckt auf, dass in Deutschland eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem völkerrechtlichen Staatshaftungsrecht in den 60er und 70er Jahren aus politischen Gründen unterbunden wurde. Das Thema ist sowohl für die Justizpraxis als auch rechtspolitisch von großer Bedeutung. Art. 5 Abs. 5 EMRK wird, wenn er in seiner Tragweite im Justizalltag erst einmal vollständig (an)erkannt ist, die Position von Untersuchungsgefangenen maßgeblich verbessern.

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