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Bücher von Rolf Schwartmann

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  • von Rolf Schwartmann
    85,00 €

    Die EU bekommt schon bald ein umfassendes KI-Gesetz mit signifikanten Folgen für Zivilgesellschaft und Wirtschaft. Voraussichtlich tritt der Text im Sommer 2024 in Kraft, die ersten Vorschriften gelten bereits 6 Monate später. Ziel des europäischen Gesetzgebers war es, vor den Gefahren durch KI besser zu schützen, gleichzeitig aber auch die Innovation in KI zu fördern. Parallel zu den ersten Implementierungsschritten der KI-Regulierung wird der Praxisleitfaden zum Einsatz Künstlicher Intelligenz im Sommer 2024 erscheinen und die neu entstandenen Vorschriften einordnen. Er ermöglicht dem Rechtsanwender eine erste verlässliche Orientierung beim Einsatz der neuen Technik. Neben den Grundlagen in der KI-Verordnung selbst werden praxisrelevante Bereiche in den Anhängen über Hochrisiko KI-Systeme eingeordnet. Die Anwendungsfälle reichen von der biometrischen Identifizierung natürlicher Personen über Fragen der Bildung sowie des Arbeitsrechts bis hin zum Einsatz in der Justiz bezogen auf Strafverfolgung und Rechtspflege. Besonderes Augenmerk wird auf die verständliche Vermittlung der komplexen technischen Zusammenhänge beim Einsatz Künstlicher Intelligenz gelegt. Aufgezeigt werden zudem die in der unternehmerischen Praxis auftretenden Abgrenzungsfragen zum übrigen Digital- und Datenrecht der EU, vor allem der DS-GVO. Besonders relevant wird dies etwa bei den Transparenzvorschriften, beim technischen Datenschutz sowie bei der Risikofolgenabschätzung. Schließlich behandelt das Werk praxisrelevante Haftungsfragen und stellt die Durchsetzung durch das Aufsichtsregime dar.Das Werk wird in deutscher und in englischer Sprache erscheinen.Im Überblick: Einordnung konkreter Anwendungsfälle in die Regulierung durch die KI-Verordnung KI-VO in Abgrenzung zur DS-GVO (z.B. Transparenzvorschriften, technischer Datenschutz und Risikofolgenabschätzung) Vermittlung technischer Zusammenhänge bei der Umsetzung rechtlicher Pflichten Haftung für KI  Checklisten für den Einsatz von KI im UnternehmenProfessor Dr. Rolf Schwartmann ist Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht an der Technischen Hochschule Köln und Vorsitzender der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit sowie Herausgeber und Autor zahlreicher Fachpublikationen zum Datenschutz und Digitalrecht.Professor Dr. Tobias Keber ist Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg und hat zuvor an der Hochschule der Medien in Stuttgart zu Künstlicher Intelligenz geforscht. Kai Zenner ist Büroleiter von MdEP Axel Voss, des Berichterstatters der EVP für die KI-Verordnung und hat intensiv an den Verhandlungen zur Verabschiedung des Gesetzes mitgewirkt. Darüber hinaus ist er One AI Mitglied (OECD) und berät den High Level Advisory Body zu AI (HLAB AI) der Vereinten Nationen tätig. Im Juni 2023 erhielt er für seine Arbeit und sein Engagement im Europäischen Parlament den MEP Award für den besten parlamentarischen Assistenten.

  • von Rolf Schwartmann
    22,00 €

    Das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act / DMA) ergänzt das Wettbewerbsrecht und beschränkt die Macht marktbeherrschender Digitalkonzerne. Die EU-Kommission stellt darin einen Verhaltenskodex für große Digitalunternehmen auf. Für Zentrale Online-Plattformen wie zum Beispiel Suchmaschinen, soziale Netzwerke oder Online-Vermittlungsdienste gelten dann künftig strengere Regeln: So werden sie zum Beispiel im Ranking nicht mehr eigene Angebote bevorzugen dürfen. Zuvor gab es nur in Deutschland mit dem GWB-Digitalisierungsgesetz, das 2021 in Kraft getreten ist, vergleichbare Regelungen. Das EU-Gesetz über digitale Märkte (DMA) gilt ab dem 2. Mai 2023.  Das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act / DSA) wird die inzwischen 20 Jahre alte E-Commerce-Richtlinie ergänzen und Teile von ihr aktualisieren. Es sieht einheitliche horizontale Regeln zu Sorgfaltspflichten und Haftungsausschlüssen für Vermittlungsdienste (wie etwa Online-Plattformen) vor und soll damit zu einem sicheren, vorhersehbaren und vertrauenswürdigen Online-Umfeld und einem reibungslosen Funktionieren des EU-Binnenmarkts für Vermittlungsdienste beitragen. Dazu gehört auch, dass die Verfahren zur Meldung und unverzüglichen Entfernung illegaler Inhalte künftig europaweit einheitlich ausgestaltet werden. Hinzu kommen zusätzliche Sorgfaltspflichten für sehr große Online-Plattformen. Das Gesetz über digitale Dienste gilt ab dem 17. Februar 2024 in allen EU-Staaten.

  • von Rolf Schwartmann
    34,00 €

  • von Rolf Schwartmann & Heinz-Joachim Pabst
    23,95 €

    Die Neuerscheinung bietet einen kompakten und zugleich fundierten Zugriff auf das gesamte Umweltrecht. Das Buch behandelt das allgemeine und besondere öffentliche Umweltrecht sowie das Privat-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht in diesem Bereich. Methodisch wird der Stoff in einer wiederkehrenden Systematik präsentiert und anhand von zahlreichen Fällen und Beispielen veranschaulicht. Fazit und Glossar am Ende von Sinnabschnitten ermöglichen ein schnelles Wiederholen des Gelernten.

  • von Rolf Schwartmann
    119,00 €

    Mehr als Cookies - Ein neuer Rechtsrahmen für den Onlinewirtschaft. Die tägliche Praxis der Anbieter von TK- und Telemediendienste ist durch die Anforderungen des neuen TTDSG nicht einfacher geworden, da nach wie vor erhebliche Rechtsunsicherheiten bestehen. Es soll bei Anbietern von Telekommunikationsdiensten und Telemedien die rechtlichen Anforderungen zwischen DS-GVO und ePrivacy-Richtlinie und den nationalen Datenschutzgesetzen justieren. Dazu werden alle datenschutzrechtlichen Regelungen in diesem Bereich in einem Gesetz zusammengefasst. Zugleich wird der Kodex zur elektronischen Kommunikation umgesetzt. Pflichtaufgabe des neuen Gesetzes ist es, den Schutz des Fernmeldegeheimnisses zu erweitern. Dieses schützt neben dem Inhalt einer Nachricht auch die näheren Umstände der Kommunikation, sog. Meta-Daten über Kommunikationspartner, Standortdaten oder Gerätedaten. Das TTDSG erstreckt die Geltung des Fernmeldegeheimnisses von klassischen Kommunikationsdiensten (Telefonie, SMS) auf internetbasierte Kommunikationsdienste (E-Mail, Messenger, Voice-Over-IP-Telefonie, Videokonferenzsysteme). Der für die Praxis relevante Kern im Onlinedatenschutz bleibt aber die Frage, wann Anbieter von Telemedien wie z.B. von Websites und Apps eine Einwilligung vom Nutzer einholen müssen. Das ist grundsätzlich erforderlich, um Informationen auf Endgeräten zu speichern oder darauf zuzugreifen. Eine Einwilligung ist dann nicht nötig, wenn der Zugriff auf das Gerät des Nutzers unbedingt erforderlich ist, um den Online-Dienst zu erbringen. Doch diese Formulierung lässt zu viel Spielraum für Interpretationen. Was bedeuten dies im Einzelfall bspw. für einen Websitebetreiber, der Cookies setzen oder auf seinen Websites eine Reichweitenmessung durchführen möchte? Auf diese und ähnliche Fragen müssen Anbieter von Telemediendiensten rechtssichere Antworten finden, um evtl. Bußgeldzahlungen zu vermeiden. Der Heidelberger Kommentar zum TTDSG bietet für die Lösung eines konkreten Falls das notwendige Rüstzeug. Ein ausgewiesenes Expertenteam stellt der Praxis eine kompakte und praxisorientierte Kommentierung des TTDSG zur Verfügung. Ein klarer Aufbau der Kommentierung verschafft einen raschen Zugang zu der Materie. Die möglichen Fallstricke, die sich bei der Anwendung der neuen Vorschriften im Einzelfall ergeben können, werden klar herausgearbeitet und konkrete Lösungen hierzu angeboten. Ein wichtiger Bestandteil der Kommentierungen sind ferner Hinweise zu Best Practice und möglichen Sanktionen. Das Autorenteam ist ein Garant für eine ausgewogene Kommentierung, die alle Aspekte berücksichtigt.

  • von Mathias Döpfner, Rolf Schwartmann & Andreas Krautscheid
    28,00 €

  • von Rolf Schwartmann
    22,00 €

    Faktisch müssen im europäischen Datenschutzrecht mit den Normen der DS-GVO, deren Erwägungsgründen und den die Öffnungsklauseln ausfüllenden, spezifizierenden Normen des BDSG drei Rechtsquellen zusammen gelesen werden. Die Sammlung stellt deshalb die DS-GVO dem BDSG textlich gegenüber. Die Erwägungsgründe sind ebenfalls komplett abgedruckt. Es wurden zudem das im Dezember 2021 in Kraft tretende Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) sowie zwei Normen aus dem UWG aufgenommen.

  • von Rolf Schwartmann
    98,00 €

    Das nordrhein-westfälische Landesdatenschutzgesetzist wesentlich geprägt von der DS-GVO und der Umsetzung der JI-RL. Die Abweichungen zum bisherigen LDSG sind erheblich, vieles ist umstritten.Der neue Kommentarerleichtert das Verständnis und schafft Struktur, indem erdie parallelen Vorschriften der DS-GVO und des BDSG stets berücksichtigtdie landesrechtliche Umsetzung der JI-RL, auch in ihren Parallelen zur DS-GVO, aufgreiftdie Unterschiede zwischen neuem und altem LDSG deutlich macht, unddie Spielräume herausarbeitet, die die DS-GVO und die JI-RL den operativen Landesvorschriften lässt.Für die Anwendungspraxissind konkrete Beispiele aus der Landesverwaltung einbezogen.

  • von Rolf Schwartmann
    15,99 €

    Die Textsammlung befindet sich auf dem Stand 1. September 2018 und enthält folgende Vorschriften:- EU Vertrag- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union- Protokolle zu EUV und AEUV- EU-Grundrechtecharta- Übereinstimmungstabellen nach Art. 5 Vertrag von Lissabon

  • von Rolf Schwartmann
    18,99 €

    Die Neuerscheinung erklärt das Urheberrecht praxisnah und konkret anhand von zahlreichen interessanten Fällen, die von der Rechtsprechung entschieden wurden. Dem Studierenden werden so die einzelnen Aspekte des Urheberschutzes, der Urheberpersönlichkeit und der Verwertungsrechte sowie der Voraussetzungen für eine erlaubte Nutzung systematisch aber auch anschaulich vor Augen geführt.Die Gliederung des Buches ist am Prüfungsaufbau urheberrechtlicher Fälle orientiert. Im Einzelnen sind das:- Grundlagen des Urheberrechts,- der Werkbegriff,- die Urheberschaft,- Urheberpersönlichkeitsrechte, - Verwertungsrechte,- Leistungsschutzrechte,- Möglichkeiten der rechtmäßigen Nutzung,- Ansprüche des Urhebers,- die Haftung bei einer Urheberrechtsverletzung.

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