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Bücher von Ronny Hellesch

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  • von Ronny Hellesch
    17,95 €

    Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,7, Universität Erfurt (Staatswissenschaftliche Fakultät - Rechtswissenschaften), Veranstaltung: Arbeitsrecht 1 - Individualarbeitsrecht-Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Seminararbeit widmet sich den Vertragsstrafenregelungen im Arbeitsvertrag (AV) und den daraus resultierenden Rechtsfolgen bei Verwendung unangemessener ¿ und dadurch die ArbeitnehmerInnen (AN) benachteiligenden ¿ vorformulierter Klauseln i.F. von AGB. Die Auseinandersetzung mit dem Thema erfolgt anhand eines Beispielurteils, bei welchem die Klägerin (K), aufgrund einer arbeitsvertraglich geregelten Vertragsstrafenzahlungsklausel, eine Zahlung i.H.v. 2.250,00 ¿ nebst Zinsen von der Beklagten (B) begehrte, da sie der Meinung war es liege ein Vertragsbruch seitens der B vor. Die Klage wurde jedoch aufgrund unangemessener Benachteiligung der AN, auch in der letzten Instanz, i.F. eines Revisionsurteils am 23.09.2010 - 8 AZR 897/08 vom BAG zurückgewiesen, wodurch ganz klar das besondere arbeitsrechtliche Interesse des AN-Schutzes zum Ausdruck gebracht wurde.Der Telos dieser Hausarbeit liegt auf der Darstellung der Plausibilität des BAG Urteils und der Hervorhebung der Notwendigkeit des besonderen ANSchutzes vor unangemessener Benachteiligung, sowie auf der Auseinandersetzung mit etwaigen rechtlichen Problempunkten.Die Arbeit ist so strukturiert, dass zunächst an einige Begrifflichkeiten bezüglich Vertragsstrafen sowie arbeitsvertraglicher Inhalte herangeführt wird. Anschließend wird die Vertragsstrafe unter dem Aspekt der allgemeinen Vertragsfreiheit und dem Grundsatz von Treu und Glauben analysiert und Varianten dargelegt, welche die Unwirksamkeit einer Vertragsstrafenklausel zur Folge haben. Danach werden rechtliche Problempunkte aufgezeigt, welche aus der Annahme der generellen Zulässigkeit von Vertragsstrafen in AV, aufgrund der h.M. In Literatur sowie st. Rspr. resultieren. Im nächsten Schritt fasse ich das Beispielurteil anhand der Komponenten Tenor, Tatbestand und Entscheidungsgründe zusammen. Zudem erfolgt mit Hilfe eines weiteren, allerdings divergierenden, Revisionsurteil des BAG ein veranschaulichender Vergleich durch eine Zusammenfassung dieses Urteils, seiner Tatbestände und Entscheidungsgründe, um zu verdeutlichen, wann Vertragsstrafen angemessen und wann unangemessen sind, um daraus schließlich die Plausibilität des Urteils vom 23.09.2010 - 8 AZR 897/08 herzuleiten und damit abschließend meinen eigenen Standpunkt, bezüglich notwendiger Rechtssicherheiten der AN gegenüber den AG ¿ speziell bei Vertragsstrafen im AV ¿ zu untermauern und zugleich an die Notwendigkeit weiterer Verbesserungen des AN-Schutzes zu appellieren.

  • von Ronny Hellesch
    15,95 €

    Essay aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Politik - Region: Afrika, Note: 1,3, Universität Erfurt (Staatswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Seminar: "Verbrechen erinnern" in Gerichtsverfahren, Historiographie und Erinnerungsolitik, Sprache: Deutsch, Abstract: ¿Verbrechen erinnern¿ lautet nicht nur die Modulbeschreibung dieses Studium Fundamentale Seminars, sondern impliziert vor allem die zwingende Notwendigkeit, sich mit vergangenen Genoziden auseinanderzusetzen, um einerseits Verantwortung zu übernehmen und sich zugleich an die zahlreichen getöteten Menschen, deren Hinterbliebene und an das damit verbundene endlose Leid und den Schmerz zu erinnern und dessen zu gedenken. Kurzum eine Schuld zur Verpflichtung Erinnerungspolitik zu betreiben, um dadurch eine notwendige Aufarbeitung zu gewährleisten. So auch für den Genozid an den Herero und Nama 1904 ¿ 1908.Warum insbesondere die deutsche Bundesregierung ¿ als höchste Ebene der Exekutive ¿ nach über hundert Jahren immer noch bestreitet, dass es sich bei der brutalen Niederschlagungdes Aufstandes der ausgebeuteten Volksgruppen der Herero und Nama, durch deutsche Kolonialtruppen um einen bestialischen Völkermord handelte und dies euphemistisch mit der erst später in Kraft getretenen UN-Resolution 260 A (III) begründet, istnicht nur unfassbar, sondern vor allem beschämend, weshalb diese Problematik thematisiert werden muss. Denn an Verbrechen gehört erinnert. Hier vor allem an die 65.000 bis 85.000 Herero sowie etwa 10.000 Nama ¿ Kinder, Frauen, Männer, jung und alt. Menschen.Primär stellt dieses Essay den Versuch dar, die Frage zu beantworten, ob es ein Genozid war und Wiedergutmachung notwendig ist und wie diese aussehen könnte?Daher lautet meine These: Die Bundesregierung verleugnet einen Völkermord und verharmlost die damit geschehenen Gräueltaten. Darüber hinaus entzieht sie sich bis heute ''erfolgreich'' einer finanziellen Entschädigung der Nachkommen ¿ zu Unrecht.Zunächst werde ich die schrecklichen Geschehnisse kurz nachzeichnen und anhand des Vernichtungs-Befehls des befehlshabenden Generalleutnant Lothar von Trotha untermauern, dass es sich eindeutig um einen Genozid gehandelt hat. Anschließend wird die juristische Problematik, bezüglich der erst 1955 für Deutschland in Kraft getretenen ¿UN-Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes¿ beleuchtet und diskutiert, wobei sowohl die Wiedergutmachung an den Opfern der Shoa als auch die ¿fundamentalen Menschenrechte¿ ins Feld geführt werden, um daraus abzuleiten, dass die Bundesregierung endlich für diesen Genozid offiziell Verantwortung übernehmen sowie geboteneEntschädigungen ¿ ideell und materiell ¿ leisten sollte, ja muss.

  • - Eine MINK-Schema-Analyse in den Topoi: policy, politics und polity
    von Ronny Hellesch
    17,95 €

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