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Bücher von Sebastian Geidel

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  • von Sebastian Geidel
    47,95 €

    Masterarbeit aus dem Jahr 2023 im Fachbereich Jura - Sonstiges, FernUniversität Hagen (Wilhelm Peter Radt Stiftungslehr-stuhl für Bürgerliches Recht, Gewerblichen Rechtsschutz, Internationales Privat- und Zivilprozessrecht), Veranstaltung: Masterarbeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Zuge der voranschreitenden Digitalisierung wird in Unternehmen auch die Frage nach dem richtigen Schutz wichtiger Geschäftsgeheimnisse immer dringlicher, da sie oft auch digital gespeichert werden. Zudem können aus Geschäftsgeheimnissen später einmal patentierbare Methoden oder Produkte werden. Um diese auch rechtlich besser zu schützen, trat 2019 das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) in Kraft.Wie können Unternehmen Geschäftsgeheimnisse rechtlich schützen? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit §§ 16-19 des GeschGehG zur Anwendung kommen? Wo gibt es Berührungspunkte zwischen dem GeschGehG und dem Patentrecht? Wer ist nach § 19 GeschGehG eine ¿zuverlässige Person¿? Ist das ¿Düsseldorfer Verfahren¿ noch aktuell oder braucht es eine Modernisierung?Diese und weitere Fragen beantwortet Sebastian Geidel in seinem Buch. Dabei veranschaulicht der Autor die Funktionsweise des GeschGehG anhand eines Fallbeispiels. Besonderes Augenmerk legt Geidel zudem auf Überschneidungen des GeschGehG und des Patentrechts. Mit seinem Buch richtet der Autor sich vor allem an Jurastudierende, Jurist:innen und Justiziar:innen in Unternehmen, aber auch an andere interessierte Lesenden.

  • von Sebastian Geidel
    17,95 €

    Forschungsarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 10, Universität Leipzig (Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht), Veranstaltung: Seminar zum Medienrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit soll ein Aspekt dieses Bereichs näher beleuchtet werden, der vor allem in jüngster Zeit für Aufregung innerhalb der Streaming Community geführt hat. Am 21.03.2017 beanstandete die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten, das inzwischen eingestellte Internetangebot ¿PietSmietTV¿ und drohte damit es zu untersagen, wenn kein Zulassungsantrag für eine Rundfunklizenz beantragt werde. Bei dem Angebot handle es sich um einen Streaming-Kanal, der an sieben Tagen der Woche über 24 Stunden, überwiegend sog. ¿Let's Plays¿, verbreite. Nach Ansicht der ZAK sei dieses Angebot ein zulassungsbedürftiges Rundfunkangebot.

  • von Sebastian Geidel
    17,95 €

    Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 13, Universität Leipzig (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Seminar Rechtsgeschichte, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit sollen verschiedene Fragen zu dem Thema ¿Das Patentgericht in Urheberrechtsangelegenheiten¿ dargestelltwerden. Es soll die Frage geklärt werden, ob es eine einheitliche Spruchinstanz zu diesem Themengebiet gab und welche Rolle das Bezirksgericht in Leipzig dabei spielte. Hierbei wird vor allem die Arbeitsweise des Gerichts sowie dessen Einbindung in das politische System der DDR eine Rolle spielen.Weiterhin wird auf die typische Arbeitsweise eines Gerichts Bezug genommen: Zum einen, wie viele Fälle in diesem Bereich entscheiden wurden (mit etwaigen Besonderheiten). In einem weiteren Schritt soll darauf eingegangen werde, inwieweit das Gericht außergerichtlich agiert hat.

  • von Sebastian Geidel
    17,95 €

    Forschungsarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 12, Universität Leipzig (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Urheberrecht), Veranstaltung: Seminar zum Urheberrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Dass ¿das Internet für uns alle Neuland" ist, wie Frau Dr. Merkel 2013 bemerkte, kann gerne als strittige Aussage dahingestellt sein. Was jedoch zweifellos der Fall ist, dass sich mit der digitalen Revolution auch neue Rechtsprobleme eröffnet haben, mit denen vor 30 Jahren noch keiner gerechnet hätte. Um dennoch nicht den Schutz von Urhebern aus dem Blick zu verlieren, ist sowohl der europäische als auch der deutsche Gesetzgeber gefordert den neuen Umständen Rechnung zu tragen.Die nachfolgende Arbeit soll sich mit dem Thema ¿Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung nach § 19a UrhG" beschäftigen. Mit dessen Einführung den Urhebern ein neues Verwertungsrecht an die Hand gegeben wird, zur öffentlichen Zugänglichmachung von geschützten Werken.Wie die Entstehungsgeschichte zeigen wird, ist diese Norm jedoch nicht gänzlich neu, sondern bestand schon vorher, wobei die Einordnung in die Verwertungsrecht schwierig gestaltete. Die sperrige Formulierung dieser Norm soll ebenfalls analysiert werden und hierbei die Frage geklärt werden, was genau unter den Rechtsbegriff ¿öffentlich Zugänglichmachen" zu verstehen ist.In einem weiteren Schritt werden die Tatbestandsmerkmal des § 19a UrhG dargestellt. Mit denen eine genauere Abgrenzung zu anderen Verwertungsrechten des Urheberrechts vorgenommen werden kann.Das Internet bietet verschiedene Nutzungsformen, so kann man Werke mittels eines Links zugänglich machen, oder sie via E-Mail versenden. Die rechtliche Würdigung dieser einzelnen Nutzungsformen, soll zumindest beispielhaft ein weiterer Bestandteil der Arbeit sein.Eine Abgrenzung zu anderen Verwertungsrechten, sowie die Darstellung der Schrankenbestimmungen, soll diese Analyse von § 19a UrhG abrunden. Ziel ist es einen Überblick über die Norm zu verfassen und auf bestehende Problemfelder hinzuweisen.

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