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  • von Sebastian Schonherr
    18,95 €

    Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Revision, Prüfungswesen, Note: 3, Technische Hochschule Rosenheim, Veranstaltung: Wirtschaftsprüfung, Sprache: Deutsch, Abstract: Ralf Ewert stellt in dem von ihm verfassten Abschnitt des Buches ¿Vahlens Kompendium der Betriebswirtschaftslehre, Band 2¿ fest, dass sich ein Großteil der wirtschaftlichen Aktivitäten in Unternehmen abspielt, bei denen Eigentum und Weisungsbefugnis über das Kapital der Unternehmung getrennt ist.Als Beispiel führt er die klassische Aktiengesellschaft auf, bei der das Eigenkapital in viele kleine Stücke geteilt ist und deren Anteile am Kapitalmarkt gehandelt werden. Durch diese Stückelung des Eigenkapitals tragen eine Vielzahl von Investoren einen großen Teil des finanziellen Risikos, haben aber keinen unmittelbaren Einblick in das Unternehmen bzw. dessen Unternehmenspolitik.Aus diesem Grunde werden Veröffentlichungen der Unternehmen, wie zum Beispiel Jahresabschlüsse durch einen unabhängigen Dritten überwacht bzw. geprüft und die in dieser Seminararbeit zu behandelnden Bestätigungsvermerke erstellt.U. Leffson definiert eine solche Prüfung auch als: ¿Prozess zur Gewinnung eines vertrauenswürdigen Urteils über gegebene wirtschaftliche Sachverhalte durch Vergleich eines vom Prüfer nicht selbst herbeigeführten Istobjekts mit einem vorgegebenen oder zu ermittelnden Sollobjekt und anschließender Urteilsbildung und der Urteilsmitteilung an diejenigen, die aufgrund der Prüfung Entscheidungen fällen¿.

  • von Sebastian Schonherr
    18,95 €

    Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 3, Technische Hochschule Rosenheim, Veranstaltung: Ertragsteuern, Sprache: Deutsch, Abstract: Die große Koalition, bestehend aus CDU/CSU und SPD, hat in ihrem Koalitionsvertrag vom 11.11.2005 die Einführung international wettbewerbsfähiger Steuersätze und eine grundlegende Fortentwicklung des Unternehmensteuerrechts zum 01.01.2008 angekündigt.1 Der Referentenentwurf zur Unternehmensteuerreform 2008 ist der Bundesregierung am 05.02.2007 vorgelegt worden. Am 14.03.2007 ist der Entwurf der Unternehmensteuerreform 2008 vom Bundeskabinett beschlossen worden.2Nachdem der Entwurf am 25.05.2007 offiziell vom Bundestag verabschiedet wurde, stimmte bereits am 06.07.2007 der Bundesrat dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 zu.Den Kern des Unternehmenssteuerreformgesetzes bildet die Senkung der Unternehmensteuerbelastung von 38,65% auf ca. 30%, welcher durch eine Tarifsenkung der Körperschaftsteuer von 25% auf 15%, sowie die Senkung der Steuermeßzahl bei der Gewerbesteuer auf einheitlich 3,5% erzielt wird. Im Gegenzug sind zahlreiche Maßnahmen zur Gegenfinanzierung der Unternehmenssteuerreform 2008 geschaffen worden, wie zum Beipiel die Abschaffung des Betriebsausgabenabzugs der Gewerbesteuer, der Verlustausgleich beim Mantelkauf sowie die Einführung einer Zinsschranke, welche für Unternehmen die Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen in Abhängigkeit zum Gewinn beschränken soll.3 Weiterhin sieht der Gesetzentwurf die Einführung einer einheitlichen Abgeltungsteuer für private Kapitalerträge vor.Die Unternehmenssteuerreform 2008 ist zum 01.01.2008 in Kraft getreten und die Abgeltungsteuer wird ihr zum 01.01.2009 folgen.In den folgenden Kapiteln der Seminararbeit möchte ich explizit auf die Auswirkungen und die Folgen der Änderungen in der Unternehmensteuerreform 2008 in Bezug auf die Thesaurierungsbegünstigungen bei Einzel- und Personenunternehmen und den Verlustausgleich bzw. Verlustabzug beim Mantelkauf durch Kapitalgesellschaften eingehen.

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