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Bücher von Thomas Miethe

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  • von Thomas Miethe
    18,00 €

    Mit diesem Buch können Sie sich gezielt auf eine Klausur oder mündliche Prüfung im Verkehrsrecht vorbereiten. Anschaulich und kompakt werden Sie mit Hilfe von Erläuterungen, Grafiken und Übungen optimal auf alle Prüfungstypen vorbereitet.Thematisch beschäftigen sich die Autoren im Kapitel zum Verkehrsrecht im Allgemeinen sowie speziell im Abschnitt zur Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung damit, welche Gebote oder Verbote durch Verkehrsteilnehmer im öffentlichen Verkehrsraum zu beachten sind. Im Kapitel zu den Bau- und Betriebsvorschriften setzen sie sich vorwiegend mit der Ausrüstung und dem technischen Zustand eines Fahrzeuges auseinander, während sie im Teil zur Verkehrslehre das polizeiliche Handeln im Verkehrsraum beleuchten. Eine Übungsklausur schließt das Buch ab. Inhaltlich orientieren sich die Verfasser am Curriculum des Grundstudiums an der Hochschule für Polizei und öffentlichen Verwaltung NRW.

  • von Thomas Miethe
    22,00 €

    Mit diesem Buch können Sie sich gezielt auf eine Klausur oder andere Prüfung im Verkehrsrecht vorbereiten. Der Schwerpunkt in der Darstellung liegt dabei auf den klassischen klausurrelevanten Problemstellungen. Anschaulich undkompakt werden Sie mit Hilfe von Erläuterungen, Grafiken, Klausurbeispielen und Übungen optimal auf ihre Prüfung vorbereitet. Entlang der aktuellen Prüfungsschemata und der herrschenden Meinung orientieren sich die Autorendabei einerseits an den zulassungs- und fahrerlaubnisrechtlichen Inhalten, andererseits an den verkehrsstrafrechtlichen Inhalten des Studiums der Polizei, wie sie im Curriculum des Hauptstudiums 1 und 2 an der Hochschule für Polizeiund öffentlichen Verwaltung NRW beschrieben sind.

  • - Darstellung - Bewertung - Perspektiven
    von Thomas Miethe
    48,00 €

    Inhaltsangabe:Einleitung: Bereits seit der Unterzeichung des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft im Jahre 1958 existiert das Verbot der gemeinschaftswidrigen Beihilfegewährung. Allerdings ist die Diskussion um die Rechtsstellung und die Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Sparkassen und Landesbanken im Wettbewerb mit den anderen Kreditinstituten in Deutschland erst in den letzten Jahren aufgrund der gravierenden Veränderungen im gesamten Bankwesen in den Blickpunkt der Fachwelt, der Politik und der Öffentlichkeit gerückt. Im Zuge dieser Entwicklung haben sich die Sparkassen und Landesbanken von den ihnen ursprünglich zugewiesenen gemeinnützigen Aufgaben entfernt, so dass die Geschäftstätigkeit der Sparkassen und Landesbanken kaum noch von der privater Kreditinstitute zu unterscheiden ist. Im Gegensatz zu ihrer Geschäftstätigkeit hat sich die öffentliche Rechtsform der Sparkassen und Landesbanken seit 1931 nicht verändert. Seitdem besteht die Gewährträgerhaftung, während die Anstaltslast bereits seit Ende des 19. Jahrhunderts als charakteristisches Merkmal von Anstalten des öffentlichen Rechts gilt. Insbesondere aus den Reihen der privaten Banken wurde wiederholt Kritik am öffentlich-rechtlichen Status geäußert. Aufgrund der kommunalen Haftung, so ihr Vorwurf, erhielten die Sparkassen und Landesbanken Vorteile im Wettbewerb gegenüber anderen Kreditinstituten, die sich nicht mit dem Ziel eines unverfälschten Wettbewerbs in der Europäischen Gemeinschaft vereinbaren ließen. Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist daher, die Konformität von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung mit den europäischen Beihilferegelungen zu überprüfen und schließlich die Folgen, die sich aus einer Unvereinbarkeit für die Sparkassen und Landesbanken ergeben könnten, darzustellen. Gang der Untersuchung: Vor diesem Hintergrund beschreibt der Verfasser im zweiten Kapitel die Sparkassen und Landesbanken in Deutschland, wobei er speziell auf die von den privaten Banken abweichenden Rechtsgrundlagen und Haftungsinstrumente sowie den öffentlichen Auftrag eingeht. Im dritten Kapitel stellt der Verfasser die europarechtlichen Regelungen für Beihilfen zunächst allgemein dar. Zum besseren Verständnis werden verschiedene typische Kategorien und die Merkmale zur Beurteilung von Beihilfen beschrieben. Schließlich stellt der Verfasser zwei Tatbestände vor, die das Vorliegen einer Beihilfe ausschließen. Die konkrete Anwendung der Beihilferegeln auf die Sparkassen und [¿]

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