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Bücher von Thomas Spiegl

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  • von Thomas Spiegl
    18,95 €

    Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Universität Paderborn (Lehrstuhl für internes und externes Rechnungswesen), Sprache: Deutsch, Abstract: Kreditinstitute nehmen aufgrund ihrer großen volkswirtschaftlichen Bedeutung und ihrer Art der Geschäftstätigkeit eine besondere Stellung ein und haben deshalb spezielle, zum Teil von anderen Branchen unterschiedliche, handelsrechtliche Rechnungslegungsvorschriften zu beachten. Die vorliegende Seminararbeit beschäftigt sich mit der Forderungsbilanzierung von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten nach dem deutschen Handelsrecht. Durchschnittlich ca. 74 % der Aktiva deutscher Kreditinstitute besteht aus Forderungen. Dementsprechend kommt der Forderungsbilanzierung von Kreditinstituten ein hohes Gewicht zu.Das Verständnis des Zustandekommens der Art und Höhe des Forderungsausweises von Kreditinstituten ist nicht nur für das rechnungslegende Kreditinstitut wichtig, sondern auch für jeden externen Leser von Bankbilanzen unumgänglich.Zur Erschließung des Themas werden in Kapitel 2 zunächst die Forderungen von Kreditinstituten charakterisiert, gegenüber Wertpapieren abgegrenzt und der Bilanzausweis angeführt. In Kapitel 3, das den Hauptteil dieser Arbeit darstellt, wird die Erst- und Folgebewertung von Forderungen detailliert abgebildet. Dabei werden auch zwei ausgewählte Sonderfragen der Forderungsbilanzierung erläutert. In Kapitel 4 werden schließlich noch bilanzpolitische Gestaltungsspielräume im Bereich der Forderungsbewertung aufgezeigt.Durch die 6. KWG-Novelle hat das KWG auch für Finanzdienstleistungsinstitute Gültigkeit erlangt (§ 1 Abs. 1a KWG). Neben dem KWG mussten in diesem Zusammenhang auch eine Reihe anderer gesetzlicher Bestimmungen geändert werden, so auch der Abschnitt ¿Ergänzende Vorschriften für Kreditinstitute¿ des HGB und die ¿Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (kurz: RechKredV)¿. In der folgenden Arbeit wird von Kreditinstituten oder einfach nur von Instituten die Rede sein; gemeint sind damit allerdings auch immer Finanzdienstleistungsinstitute.

  • von Thomas Spiegl
    9,99 €

  • - Am Beispiel einer deutschen nicht boersennotierten Kapitalgesellschaft
    von Thomas Spiegl
    68,00 €

    Inhaltsangabe:Gang der Untersuchung: In der Bundesrepublik Deutschland existierten im Jahre 2002 ca. 950.000 GmbHs und 14.814 AGs, von denen nur etwa 1.000 AGs börsennotiert waren. Verglichen mit den Zahlen aus dem Jahre 1992 (549.659 GmbHs; 3.219 AGs) hat sich die Anzahl der Kapitalgesellschaften innerhalb von zehn Jahren um über 74,5 Prozent erhöht. Entsprechend der gestiegenen Anzahl an Kapitalgesellschaften und einer dadurch vermehrten Übertragung dieser Anteile durch Vererbung oder Schenkung gewinnt die Frage nach der ?richtigen? erbschaftsteuerlichen Bewertung von nicht börsennotierten Anteilen an einer Kapitalgesellschaft an Bedeutung. Während sich der erbschaftsteuerliche Unternehmenswert bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften aus dem Substanzwert (Wirtschaftsgüter ./. Wirtschaftslasten) errechnet und bei börsennotierten Kapitalgesellschaften der Börsenwert die Wertermittlungsbasis darstellt, wird bei der Bewertung nichtnotierter Anteile an einer Kapitalgesellschaft ein eigenes Unternehmensbewertungsverfahren, das sog. Stuttgarter Verfahren (SV), angewendet. Dieses Verfahren, das neben der Substanzbewertung auch eine Ertragsbewertungskomponente einfließen lässt, findet nicht nur in der erbschaftsteuerlichen Unternehmenswertermittlung Gebrauch, sondern wird auch für nicht steuerliche Bewertungszwecke verwendet. So wird das SV regelmäßig zur Ermittlung des Abfindungsanspruchs eines aus der Kapitalgesellschaft ausscheidenden Gesellschafters verwendet, weil sich dadurch ein objektivierter Unternehmenswert auf einfache Weise ermitteln lässt, ohne einen Sachverständigen hinziehen zu müssen. Ein wichtiger unternehmerischer Aspekt ist im SV jedoch nicht entsprechend seiner Bedeutung berücksichtigt: das Risiko. Eine sich seit längerem verschärfende Risikosituation in Unternehmen, deren Auswirkung in der anwachsenden Zahl von Insolvenzen (vgl. Abb. 1.2) erkennbar ist, findet in den verschiedensten Bereichen bereits große Berücksichtigung. So sind beispielsweise die gesetzlichen Anforderungen im Umgang mit Unternehmensrisiken durch das KonTraG in jüngster Vergangenheit insofern deutlich verschärft worden, als dass die Unternehmensvorstände einer AG seit 1998 zur Einrichtung eines Risikofrüherkennungssystem und eines internen Überwachungssystems im Unternehmen verpflichtet sind. Zudem verpflichten die Regelungen von Basel II die Kreditinstitute künftig, risikoreichere Kredite mit mehr Eigenkapital zu unterlegen als risikoärmere. Diese [¿]

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