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Bücher von Thomas Wilrich

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  • von Thomas Wilrich
    38,00 €

    Verantwortliche Elektrofachkräfte müssen in Erfüllung ihrer Managementaufgaben eng mit Fachkräften für Arbeitssicherheit zusammenarbeiten - VEFK könnten auch selbst Funktionen als Sicherheitsingenieur übernehmen.Sicherheitsingenieure erhalten ihre Verantwortung auf zwei Wegen: Erstens über die Bestellung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) als Stabsstelle mit Beratungs- und Unterstützungsaufgabe und zweitens bei Übernahme zusätzlicher Aufgaben außerhalb des ASiG inklusive Erfüllungspflichten und Ausübung von Um- und Durchsetzungsbefugnissen mit Linienfunktion in der Unternehmenshierarchie - durch Vertrag oder "gelebte Organisation".Von überragender Bedeutung ist die Unterscheidung der Rechtsposition: "interne Sifa", die als Arbeitnehmer im Unternehmen das Haftungsprivileg genießen, und "externe Sifa", die als Dienstleister hohe Haftungsrisiken haben - insbesondere für sie sind die Empfehlungen zur Vertragsgestaltung und Haftpflichtversicherung wichtig.Nach den Grundsätzen zur Bestellung und Rechtsstellung der Sicherheitsingenieure werden alle "Dimensionen" des Aufgabenumfangs besprochen:. Sachliche Dimension: Bezugspunkte der Unterstützungsaufgabe = Wobei?. Personelle Dimension: Wer im Interesse von wem beraten wird = Wer?. Räumliche Dimension: Bereiche und Orte der Unterstützung = Wo?. Zeitliche Dimension: Beginn und Ende der Pflichten = Wann?. Aufgabendimension: Art und Inhalt der Pflichten = Was ist zu tun?. Instrumentelle Dimension: Mittel zur Unterstützung = Womit?. Kraft- und Tiefen-Dimension: Wirkungsgrad = Wie intensiv?Was wirklich von Sicherheitsingenieuren verlangt wird, ergibt sich nicht aus ASiG, Bestellung und Vertrag, sondern realisiert sich erst durch Rechtsprechungspraxis. Analysiert werden 20 Gerichtsurteile mit Aussagen zu Verantwortung, Pflichtenkatalog und Pflichtenintensität, Haftungsrisiken, strafrechtlicher Garantenstellung, Schadensersatzansprüchen, Fahrlässigkeitsverschulden, Absicherungsstrategien und Versicherungsfragen.

  • von Thomas Wilrich
    38,00 €

    Nach Stromunfällen klagen Staatsanwälte wegen Fahrlässigkeitsstraftaten Unternehmensmitarbeiter an, Geschädigte verlangen Schadensersatz von verantwortlichen Herstellern, Verkäufern oder Betreibern elektrischer Anlagen und Berufsgenossenschaften oder andere Versicherungen wollen Regress von verantwortlichen Unternehmen oder Führungskräften. Elektrotechnik kann auch ohne Unfall in Gerichtsverfahren relevant sein: etwa im Verwaltungsrecht bei der Durchsetzung von Rechtsvorschriften und Sicherheitsanforderungen durch Behörden oder im Vertragsrecht bei der Gewährleistung - also bei Sach-, Miet- oder Werkmängeln nach Herstellung, Import, Verkauf oder Vermietung von Elektroprodukten.Die im vorliegenden Buch auch für juristische "Laien" lesbar zusammengefassten und analysierten Urteile und Strafverfahren berühren sämtliche Rechtsvorschriften mit Elektrobezug, diskutieren zahlreiche DIN-VDE-Normen sowie andere technische Regelwerke und betreffen alle denkbaren Sachverhaltskonstellationen vor Gericht. Parteien vor Gericht sind Unternehmen als juristische Personen und Unternehmensbeschäftigte, die häufig auch (strafrechtlich) angeklagt oder manchmal (zivilrechtlich) beklagt sind, aber auch Privatpersonen.Die Rechtsprechungspraxis hilft auch für das Tagesgeschäft bei der Einschätzung, was bei Entscheidungen mit Elektrobezug wesentlich sein kann - und wie Gerichte das (nicht immer nachvollziehbar) begründen. Wegen der Relevanz der Einzelfallumstände ist die Berücksichtigung und genaue Studie der Gerichtsurteile nützlich. Die entscheidenden Urteilspassagen sind (nahezu) unverändert wiedergegeben, um den juristischen Originalton zur Verfügung zu stellen.

  • von Thomas Wilrich
    34,00 €

    Dieses Buch erläutert für alle Technik-Verantwortlichen, wann in unserem Rechtssystem persönliche Verantwortung wodurch und wie für wen und gegenüber wem durch welche Rechtsgrundlagen entsteht, welchen Umfang sie hat und welche Rechtsfolgen möglich sind. Mit der Analyse der Gerichtspraxis kann man einschätzen, was im Ernstfall "real" gefordert wird. Verantwortung heißt "Antwort geben". Es geht um die Rechtsfrage, wann und wer durch wen und wie "zur Verantwortung gezogen" werden kann - also, ob die Antwort in Haftung besteht.Entstehung, Inhalt, Umfang und Rechtsfolgen persönlicher Technikverantwortung werden erläutert für:. Hersteller, Importeure und Händler (Produktverantwortung),. Arbeitgeber bzw. Unternehmer (Betreiberverantwortung),. Dienstleister, Einrichter, Prüfer, Instandhalter (Serviceverantwortung),. alle in Form von Organisations-, Personalführungs- und Aufsichtspflichten.Sämtliche Haftungsvoraussetzungen werden verständlich und mit Rechtsprechungsbeispielen erläutert - Grundlagen, Größe und Grenze persönlicher Verantwortung, Pflichtverletzung bzw. Rechtswidrigkeit, Schaden bzw. Rechtsgutsverletzung, Kausalität und objektive Zurechnung, Schuld in Form der Fahrlässigkeit.. Fachverantwortung für Tun eines jeden Beschäftigten heißt Handlungs-/Ausführungspflichten, Entscheidungs-/Auswahlpflichten und Vorbereitungs-, Prüfungs-, Melde- und Nachfragepflichten.. Garantenverantwortung für Unterlassen bedeutet Organisations-, Durchsetzungs- und Führungspflichten der Anlagen- und Bereichsverantwortlichen (Betreiberpflichten) und der Weisungsbefugten (Vorgesetztenpflichten).Die Analysen Hunderter Gerichtsurteile aus der Rechtsprechungspraxis zu Technikunfällen runden das Werk ab - darunter zahlreiche Produkthaftungsfälle sowie Arbeitsunfälle aus den Bereichen Explosionsschutz, Verkehr, Maschinenbau, Schweißen und Elektrotechnik.

  • von Thomas Wilrich
    34,00 €

    Die verantwortliche Elektrofachkraft ist in vielen Unternehmen traditionell zugleich als Sicherheitsbeauftragter bestellt. Das Buch schildert Entstehung und Umfang von persönlicher Sicherheitsverantwortung, Voraussetzungen der Haftung für Arbeitsunfälle und konkretisiert Rollenbilder und Zuständigkeiten aus drei Richtungen:. Verantwortung des Arbeitgebers, der die Organisationspflicht hat.. Verantwortung der Geschäftsführer, Führungskräfte und Unternehmensmitarbeiter, die Sicherheitsbeauftragte unterstützen sollen.. Verantwortung der Sicherheitsbeauftragten selbst - sowie ihre Auswahl, Bestellung, Rechtsstellung, Aufgaben und Pflichten, ihre Weisungsbefugnisse und Durchführungs- und Eingriffspflichten und Haftungsrisiken, die sie als Unternehmensmitarbeiter haben können.Es werden 22 Gerichtsurteile dargestellt, analysiert und nicht selten kritisiert. zu Beratungs-, Informations- und Unterstützungspflichten der Stabsfunktionen;. zur Fach-, Führungs-, Personal-, Betreiber-, Leitungs- und Aufsichtsverantwortung der Beschäftigen mit Linienfunktionen und Unternehmerpflichten.Eine Übersicht über 15 weitere Sicherheitsbeauftragte - vom Atomrecht über Fußball, Lagersicherheit und Medizinprodukte bis zu IT und Telekommunikation - rundet das Werk ab.

  • von Thomas Wilrich
    49,90 €

    Die Baustellenverordnung verpflichtet primär den Bauherrn, aber auch Arbeitgeber und sogar Bauunternehmer ohne Beschäftigte, und schuf die Position des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo). Diese Koordinationspflichten gemäß BaustellV werden in Kapitel 1 erläutert. Schon lange vor der Arbeitsschutzgesetzgebung und der BaustellV hat die Rechtsprechung aufgrund eher dünner Aussagen zu den am Bau Beteiligten in den Landesbauordnungen und ganz zentral aufgrund zivilrechtlicher Verkehrssicherungspflichten und strafrechtlicher Garantenpflichten die Verantwortlichkeiten von Bauherr und Bauunternehmen, Architekten und Bauleitern sowie Unternehmensmitarbeitern (vom Geschäftsführer über Poliere und Vorarbeiter bis hin zum "einfachen" Bauarbeiter) herausgearbeitet. All diese Pflichten und Haftungsrisiken bei der Bauausführung, -leitung, -koordination und -überwachung werden in Kapitel 2 dargestellt.In Kapitel 3 sind 50 Gerichtsurteile zur Bausicherheit bzw. zur Haftung nach Bauunfällen dargestellt und kommentiert. In den Kapiteln 1 und 2 ist immer wieder auf dieses "verwirklichte Recht" Bezug genommen. Vorsicht Nr. 1: Es wurde immer ein konkreter Einzelfall mit all seinen Besonderheiten entschieden - und jeder (Un-)Fall hat einen anderen Hintergrund.Vorsicht Nr. 2: Das Arbeitsschutzrecht hat einen präventiven Ansatz - die BaustellV "dient der wesentlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen". Es kann also nicht nur um das Mindestmaß gehen, um gerichtliche Verfahren zu "überstehen", sondern um verantwortungsvolle Sicherheit am Bau.

  • von Thomas Wilrich
    39,90 €

    Ob wegen fahrlässiger Körperverletzung oder gar Tötung: Welche strafrechtlichen Konsequenzen nach einem Arbeitsunfall im Spannungsfeld von Sicherheitsverantwortung, Sorgfaltspflichten und Schuld entstehen können, erläutert Thomas Wilrich erstmals im Detail. Im Fokus stehen insbesondere die drei zentralen Fragen:- Wer trägt Verantwortung? Wer ist wann wodurch wie weit für was Beauftragter oder Garant - ob als Führungskraft (Betreiberverantwortung), Vorgesetzter (Personalverantwortung), Mitarbeiter (Fachverantwortung) oder Sicherheitsfachkräfte/Sicherheitsbeauftragte (Berater-/Stabsverantwortung)?- Welche Sorgfaltspflichten bestehen? Und welche strafrechtlich relevanten Pflichtverletzungen sind im Kontext von Gefährdungs¬beurteilung, Betriebsanweisung, Ein- und Unterweisungen, Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen, Arbeitsmittelprüfung und sicherheits¬gerechter Arbeitsweise, Personal, Organisation und Koordination oder Kontrolle und Durchsetzung des Arbeitsschutzes denkbar?- Wie wird Schuld bemessen? Was ist vorhersehbar und vermeidbar, daher also Fahrlässigkeit? Alle Grundaussagen werden mit der Analyse von 33 Strafverfahren unterlegt, in denen Unternehmensmitarbeiter aller Hierarchieebenen und Positionen sowie alle wesentlichen Pflichtverletzungen berücksichtigt sind.

  • von Thomas Wilrich
    34,00 €

    Wer "Bestandsschutz" ruft, will Angriffe wegen nicht mehr heutigen Sicherheitsanforderungen genügenden und wesentlich unveränderten Anlagen oder Bauwerken abwehren gegen. Aufsichtsbehörden, die Nachrüstungen anordnen (Öffentliches Recht),. Verletzte, die nach Unfällen auf Schadensersatz verklagen (Zivilrecht),. Staatsanwälte, die wegen Fahrlässigkeitstaten anklagen (Strafrecht).Dieses Buch bespricht Spezialvorschriften zum Bestandsschutz aus wichtigen Rechtsbereichen, Rechtsgrundsätze und Rechtssprechungspraxis zu Nachrüstungspflichten - also den Rahmen, innerhalb dessen Unternehmensverantwortliche eigenverantwortlich Entscheidungen über den Weiterbetrieb alten Bestands und das Ausmaß der dabei erforderlichen Sicherheit treffen müssen.In dieser zweiten Auflage widmet sich ein neu hinzugekommenes Kapitel Altmaschinen und deren nachträglicher CE-Kennzeichnung: Muss der Betreiber nachholen, was der Hersteller versäumt hat? Teil 2 des Buchs enthält 30 - für die Technikpraxis aufbereitete und kommentierte bzw. kritisierte - Gerichtsurteile. Diese Haftungsbeispiele erlauben eine realistische Einschätzung der Voraussetzungen, Reichweite, Grenzen und Rechtsfolgen des Bestandsschutzes und sind Entscheidungshilfe zur Einschätzung der Rechtsgründe, der Situationen und des Umfangs für Nachrüstpflichten und der nötigen Argumentationsmuster für Ansprüche gegen Betreiber alter Anlagen und Maschinen bzw. zur Angriffsabwehr.

  • von Thomas Wilrich
    39,90 €

    Der Arbeitgeber bzw. Dienstherr hat die Pflicht - zur Unterrichtung über die Eingliederung des Arbeitnehmers in den Betriebsablauf und die daraus folgende Verantwortung, - zur schriftlichen Niederlegung der wesentlichen Arbeitsvertragsbedingungen und einer Kurzcharakterisierung der Arbeitstätigkeit,- zur Belehrung über Unfall- und Gesundheitsgefahren und die Abwehrmaßnahmen.Bei Nichterfüllung dieser Aufklärungspflichten droht Haftung. Der nicht (zureichend und zutreffend) unterrichtete Arbeitnehmer bzw. Beamte kann Schadensersatzansprüche haben.Empfehlung: Über Sicherheitsverantwortung und Betriebsorganisation- aufklären sollte der Arbeitgeber, nicht nur zur Vermeidung der Haftung und des Verlustes von Rechtspositionen, sondern damit der Mitarbeiter mit diesem Wissen verantwortungsvoll(er) wird,- aufgeklärt zu werden sollte der Mitarbeiter fordern, damit er so verantwortungsvoll(er) handeln kann.Jede Führungskraft muss den eigenen Bereich sicherheitsgerecht organisieren - vom Geschäftsführer des ganzen Unternehmens über den Abteilungs- und Projektleiter bis zum Vorarbeiter auf der Baustelle. Im Recht gibt es viele spezielle Sicherheitsvorschriften. Immer gilt aber auch die Verkehrssicherungspflicht - nämlich in jeder Situation alles (technisch) Mögliche und (wirtschaftlich) Zumutbare zu tun, um andere nicht zu schädigen. Wie weit diese Sicherheitspflicht geht, hängt von den - zuweilen nicht leicht erkennbaren - tatsächlichen Umständen des Einzelfalles und von - zuweilen schwierigen - Wertungen ab. Das ist der Hintergrund dafür, dass Fragen zum Umfang der Verantwortung im Vorhinein nicht abschließend und eindeutig beantwortet werden können. Erst wenn es um die Haftung in einem konkreten Fall geht, wird die Frage der Verantwortung - in diesem einen Fall - beantwortet. Das Arbeitsschutzrecht verlangt kein Nullrisiko, sondern dass Gefährdungen nach dem Stand der Technik und unter verantwortungsvoller Abwägung der Sicherheitsinteressen und - vorsichtiger - Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit so gering wie möglich sind. Es geht also nicht um die Gewährleistung absoluter, sondern ausreichender Sicherheit. Was ausreicht, ist eine schwierige Wertungsfrage und verantwortungsvolle Entscheidung. Empfehlung:Der erste Schritt zum - unvermeidlichen - Umgang mit der Unsicherheit, wieviel Sicherheit von einem Mitarbeiter oder einer Führungskraft in einer bestimmten Situation erwartet wird, ist das Verständnis und die Akzeptanz, dass der Gesetzgeber dies für ihn nicht in jedem Fall eindeutig festlegen kann: das muss man schon selbst tun. Je weniger Gewissheit es gibt, desto wichtiger wird die Person und ihre Entscheidung.

  • von Thomas Wilrich
    48,00 €

    DIN-Normen und andere technische Regelwerke erhalten erst rechtliche Relevanz, wenn sie durch "Hineinziehung" bzw. Inkorporation in das Recht zum Bestandteil einer Rechtsvorschrift gemacht werden. In diesem Buch geht es um das Verhältnis der staatlichen Gesetze und des Rechts zu technischen Normen. Der Autor erläutert einleitend die Grundlagen und Zusammenhänge von technischen Normen und Rechtsvorschriften. Weitere Schwerpunkte: Normen bei den technischen Generalklauseln // Normen im (öffentlich-rechtlichen) Produktsicherheitsrecht // Normen als Sicherheitsmaßstab bei (zivilrechtlichen) Verkehrssicherungspflichten. Zur Verdeutlichung der Situation in den verschiedenen Kapiteln erläutert der Autor aktuelle relevante Gerichtsurteile. Der Anhang enthält kurze Erläuterungen zu den im Buch und in den Fallbesprechungen herangezogenen Rechtsvorschriften.

  • - Gesetz ber Technische Arbeitsmittel Und Verbraucherprodukte
    von Thomas Wilrich
    119,99 - 129,99 €

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