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Bücher von Ulrich Eisenhardt

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  • von Ulrich Eisenhardt
    70,00 €

    Ulrich Eisenhardt wertet die Quellen zur Rechtsprechung der obersten Gerichte im Alten Reich zu den Gerichtsprivilegien aus und gelangt dabei zu dem Ergebnis, dass die Gerichtsverfassung des Reiches seit dem Mittelalter von den Gerichtsprivilegien, die der König bzw. Kaiser verlieh, geprägt war, ohne dass es eine nennenswerte Gesetzgebung gegeben hätte. Mit Hilfe der Gerichtsprivilegien versuchte man, Gerichtszuständigkeiten für die Rechtsuchenden in Regeln zu fassen, die den Zugang zu den erstinstanzlichen Gerichten und später auch die Appellationsmöglichkeiten bestimmten. Auch die Abgrenzung zwischen weltlicher und geistlicher Gerichtsbarkeit spielte dabei eine bedeutende Rolle. Erst in einem sich in der neueren Zeit verstärkenden Prozess verdrängten Gesetze die Privilegien, nachdem lange Zeit ein Nebeneinander von gesetzlichen Bestimmungen und Privilegien als Rechtsquellen bei gleichem Regelungsinhalt geherrscht hatte. Nicht zu unterschätzen ist der Beitrag, den die Gerichtsprivilegien zur Territorialisierung des Gerichtswesens und damit zur Ausbildung föderalistischer Strukturen geleistet haben.

  • von Ulrich Eisenhardt
    24,00 €

    Die Neuauflage: Auf die umfassende Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) wird in zahlreichen, extra hervorgehobenen Hinweisen eingegangen und Synopsen zum BGB/HGB (alt und neu) helfen bei der Orientierung. Hinweise zu Rechtsprechung und Literatur sind auf dem neuesten Stand. Die Konzeption: Dieses Lehrbuch stellt klar und einprägsam die examensrelevanten Grundlagen und Grundbegriffe des Gesellschaftsrechts dar, behandelt neben der BGB-Gesellschaft und dem Verein eingehend das Recht der Personengesellschaften OHG und KG und gibt einen ersten Überblick zu den Kapitalgesellschaften AG und GmbH. Ein besonderes Augenmerk gilt neuen Entwicklungen und der Lösung aktueller Fragen, auch im Hinblick auf internationale und europäische Zusammenhänge.Zahlreiche Beispiele aus der Praxis und über 50 Fälle mit Lösungsskizzen machen den Prüfungsstoff anschaulich, erleichtern so das Verständnis für komplexe gesellschaftsrechtliche Zusammenhänge und schulen die Klausuranwendung des Erlernten. Literatur und Rechtsprechungsnachweise sind in Fußnoten dargestellt, wodurch der Lesefluss erleichtert wird.

  • von Ulrich Eisenhardt
    54,99 €

    Wie in vielen Territorien des deutschen Reiches war auch in den kurkolni­ schen Landen im 18. Jahrhundert das Bild, das die Gerichtsverfassung bot, bestimmt von einer Vielzahl verschiedenartiger Gerichte oder mit gericht­ lichen Aufgaben betrauter Stellen, deren Kompetenzen sich weitgehend iiber­ schnitten. In Kurkoln war das Bild besonders vielgestaltig, weil dieser Staat aus drei Landesteilen bestand, von denen ein jeder seine eigene, von den anderen abweichende Gerichtsverfassung besaB. Zu Kurkoln zahlten das bis auf kleine Gebiete ausschlieElich linksrheinisch gelegene eigentliche Erzstift, das seit 1180 dazugehorige - raumlich getrennte - Herzogtum Westfalen und seit dem 13. Jahrhundert das ebenfalls raumlich getrennte Vest Reck­ linghausen 1. Eine iiberragende Stellung in dieser uniibersichtlichen und nicht fest geordneten Gerichtsverfassung nahmen die Offizialate in Koln, Bonn und Werl ein. Neben der geistlichen Gerichtsbarkeit iibten sie in groBem Um­ fange auch die Gerichtsbarkeit in weltlichen Angelegenheiten aus. Ihr Ein­ fluB auf die Rechtsprechung war im Vergleich zu dem der anderen Gerichte besonders groB. Die Offizialate - auch Offizialgerichte, geistliche Hofgerichte oder Offi­ ziale genannt - sind bischofliche Gerichte, die seit dem 13. Jahrhundert in den deutschen Landen bekannt sind 2. Der Ursprung dieser Gerichte liegt in England und Frankreich, wo vom Bischof bestellte Berufsrichter schon fiir das 12. Jahrhundert nachweisbar sind 3. Die Anfange des Kolner Offizialats liegen im 13. Jahrhundert 4. 1 Obwohl das Kurfiirstentum Koln seit 1723 in Personalunion mit dem Fiirstbistum Miinster verbunden war, blieben Verwaltung und Justiz beider Staaten voneinander geschieden.

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