von Wilhelm Weischedel
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DIE METAPHYSIK DER SITTEN Erster Teil. Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre - Vorrede Tafel der Einteilung der Rechtslehre Einleitung in die Metaphysik der Sitten I. Von dem Verhältnis der Vermögen des menschlichen Gemüts zu den Sittengesetzen. / II. Von der Idee und der Notwendigkeit einer Metaphysik der Sitten / III. Von der Einteilung einer Metaphysik der Sitten / IV. Vorbegriffe zur Metaphysik der Sitten (philosophia prartica universalis) Einleitung in die Rechtslehre § A. Was die Rechtslehre sei? / § B. Was ist Recht? / § C. Allgemeines Prinzip des Rechts / § D. Das Recht ist mit der Befugnis zu zwingen verbunden / § E. Das strikte Recht kann auch als die Möglichkeit eines mit jedermanns Freiheit nach allgemeinen Gesetzen zusammenstimmenden durchgängigen wechselseitigen Zwanges vorgestellt werden Anhang zur Einleitung in die Rechtslehre Vom zweideutigen Recht (ins aequivocum): I. Die Billigkeit (aequitas) / II. Das Notrecht (ins necessitatis) Einteilung der Rechtslehre: A. Allgemeine Einteilung der Rechtspflichten / B. Allgemeine Einteilung der Rechte Einteilung der Metaphysik der Sitten überhaupt. I. Teil. Das Privatrecht vom äußeren Mein und Dein überhaupt 1. Hauptstück. Von der Art, etwas Äußeres als das Seine zu haben § 1. / § 2. Rechtliches Postulat der praktischen Vernunft / § 3. / § 4. Exposition des Begriffs vom äußeren Mein und Dein. / § 5. Definition des Begriffs des äußeren Mein und Dein. / § 6. Deduktion des Begriffs des bloß-rechtlichen Besitzes eines äußeren Gegenstandes (possessio noumenon) / § 7. Anwendung des Prinzips der Möglichkeit des äußeren Mein und Dein auf Gegenstände der Erfahrung / § 8. Etwas Äußeres als das Seine zu haben, ist nur in einem rechtlichen Zustande, unter einer öffentlich gesetzgebenden Gewalt, d. i. im bürgerlichen Zustande, möglich / § 9. Im Naturzustande kann doch ein wirkliches, aber nur provisorisches äußeres Mein und Dein statt haben 2. Hauptstück. Von der Art, etwas Äußeres zu erwerben § 10. Allgemeines Prinzip der äußeren Erwerbung; 1. Abschnitt. Vom Sachenrecht (§11. Was ist ein Sachenrecht? / § 12. Die erste Erwerbung einer Sache kann keine andere als die des Bodens sein / § 13. Ein jeder Boden kann ursprünglich erworben werden, und der Grund der Möglichkeit dieser Erwerbung ist die ursprüngliche Gemeinschaft des Bodens überhaupt / § 14. Der rechtliche Akt dieser Erwerbung ist Bemächtigung (occupatio) / § 15. Nur in einer bürgerlichen Verfassung kann etwas peremtorisch, dagegen im Naturzustände zwar auch, aber nur provisorisch, erworben werden / § 16. Exposition des Begriffs einer ursprünglichen Erwerbung des Bodens / § 17. Deduktion des Begriffs der ursprünglichen Erwerbung) / 2. Abschnitt. Vom persönlichen Recht. §§ 18-21 / 3. Abschnitt. Von dem auf dingliche Art persönlichen Recht. §§ 22, 23 (1. Titel: Das Eherecht. §§ 24-27 / 2. Titel: Das Elternrecht. §§ 28, 29 / 3. Titel: Das Hausherren-Recht. § 30; Dogmatische Einteilung aller erwerblichen Rechte aus Verträgen. § 31; I. Was ist Geld?; II. Was ist ein Buch?) / Episodischer Abschnitt. Von der idealen Erwerbung eines äußeren Gegenstandes der Willkür (§ 32; I. Die Erwerbungsart durch Ersitzung. § 33; II. Die Beerbung (acquisitio hereditatis). § 34; III. Der Nachlaß eines guten Namens nach dem Tode (bona fama defuncti). § 35) 3. Hauptstück. Von der subjektiv-bedingten Erwerbung durch den Ausspruch einer öffentlichen Gerichtsbarkeit §36 / A. § 37. Von dem Schenkungsvertrag / B. § 38. Vom Leihvertrag / C. § 39. Von der Wiedererlangung (Rückbemächtigung) des Verlornen (vindicatio). / D. § 40. Von der Erwerbung der Sicherheit durch Eidesablegung (cautio iuratoria) / Übergang von dem Mein und Dein im Naturzustande zu dem im rechtlichen Zustande überhaupt. §§41, 42 II. Teil. Das öffentliche Recht 1. Abschnitt. Das Staatsrecht. §§ 43-49 (Allgemeine Anmerkung. Von den rechtlichen Wirkungen aus der Natur des bürgerlichen Vereins. A-D / E. Vorn Straf- und Begnadigungsrecht / Von dem rechtlichen Verhältnisse des Bürgers zum Vaterlande und zum Auslande. §§ 50-52) 2. Abschnitt. Das Völkerrecht. §§ 53-61 3. Abschnitt. Das Weltbürgerrecht. § 62 Beschluß Anhang erläuternder Bemerkungen zu den metaphysischen Anfangsgründen der Rechtslehre 1. Logische Vorbereitung zu einem neuerdings gewagten Rechtsbegriffe / 2. Rechtfertigung des Begriffs von einem auf dingliche Art persönlichen Recht / 3. Beispiele / 4. Über die Verwechselung des dinglichen mit dem persönlichen Rechte / 5. Zusatz zur Erörterung der Begriffe des Strafrechts / 6. Vom Recht der Ersitzung / 7. Von der Beerbung / 8. Von den Rechten des Staats in Ansehung ewiger Stiftungen für seine Untertanen. A-D. Beschluß Zweiter Teil. Metaphysische Anfangsgründe der Tugendlehre Vorrede Einleitung I. Erörterung des Begriffs einer Tugendlehre / II. Erörterung des Begriffs von einem Zwecke, der zugleich Pflicht ist / III. Von dem Grunde, sich einen Zweck, der zugleich Pflicht ist, zu denken / IV. Welches sind die Zwecke, die zugleich Pflichten sind? / V. Erläuterung dieser zwei Begriffe A. Eigene Vollkommenheit; B. Fremde Glückseligkeit / VI. Die Ethik gibt nicht Gesetze für die Handlungen (denn das tut das Ins) sondern nur für die Maximen der Handlungen / VII. Die ethischen Pflichten sind von weiter, dagegen die Rechtspflichten von enger Verbindlichkeit. / VIII. Exposition der Tugendpflichten als weiter Pflichten: 1. Eigene Vollkommenheit als Zweck, der zugleich Pflicht ist; 2. Fremde Glückseligkeit, als Zweck, der zugleich Pflicht ist / IX. Was ist Tugendpflicht? / X. Das oberste Prinzip der Rechtslehre war analytisch; das der Tugendlehre ist synthetisch / XI. Tafel der Tugendpflichten / XII. Ästhetische Vorbegriffe der Empfänglichkeit des Gemüts für Pflichtbegriffe überhaupt: a. Das moralische Gefühl; b. Vom Gewissen; c. Von der Menschenliebe; d. Von der Achtung / XIII. Allgemeine Grundsätze der Metaphysik der Sitten in Behandlung einer reinen Tugendlehre. / XIV. Vom Prinzip der Absonderung der Tugendlehre von der Rechtslehre / XV. Zur Tugend wird zuerst erfordert die Herrschaft über sich selbst / XVI. Zur Tugend wird Apathie (als Stärke betrachtet) notwendig vorausgesetzt / XVII. Vorbegriffe zur Einteilung der Tugendlehre / XVIII. I. Ethische Elementarlehre I. Teil. Von den Pflichten gegen sich selbst überhaupt Einleitung § 1. Der Begriff einer Pflicht gegen sich selbst enthält (dem ersten Anscheine nach) einen Widerspruch / § 2. Es gibt doch Pflichten des Menschen gegen sich selbst / § 3. Aufschluß dieser scheinbaren Antinomie / § 4. Vom Prinzip der Einteilung der Pflichten gegen sich selbst 1. Buch. Von den vollkommenen Pflichten gegen sich selbst 1. Hauptstück. Die Pflicht des Menschen gegen sich selbst, als einem animalischen Wesen § 5 / 1. Artikel. Von der Selbstentleibung. § 6 / 2. Artikel. Von der wohllüstigen Selbstschändung. § 7 / 3. Artikel. Von der Selbstbetäubung durch Unmäßigkeit im Gebrauch der Genieß- oder auch Nahrungsmittel. § 8 2. Hauptstück. Die Pflicht des Menschen gegen sich selbst, bloß als einem moralischen Wesen I. Von der Lüge. § 9 / II. Vom Geize. § 10 / III. Von der Kriecherei. §§11,12 / 1. Abschnitt. Von der Pflicht des Menschen gegen sich selbst, als dem angebornen Richter über sich selbst. § 13 / 2. Abschnitt. Von dem ersten Gebot aller Pflichten gegen sich selbst. §§ 14, 15 / Episodischer Abschnitt. Von der Amphibolie der moralischen Reflexionsbegriffe: das, was Pflicht des Menschen gegen sich selbst ist, für Pflicht gegen andere zu halten. §§ 16-18 2. Buch. Von den unvollkommenen Pflichten des Menschen gegen sich selbst (in Ansehung seines Zwecks) 1. Abschnitt. Von der Pflicht gegen sich selbst in Entwickelung und Vermehrung seiner Naturvollkommenheit, d. i. in pragmatischer Absicht. §§ 19, 20 / 2. Abschnitt. Von der Pflicht gegen sich selbst in Erhöhung seiner moralischen Vollkommenheit, d. i. in bloß sittlicher Absicht. §§21,22 II. Teil. Von den Tugendpflichten gegen andere 1. Hauptstück. Von den Pflichten gegen andere, bloß als Menschen 1. Abschnitt. Von der Liebespflicht gegen andere Menschen Einteilung. §§ 23-25 (Von der Liebespflicht insbesondere. §§ 26-28. / Einteilung der Liebespflichten / A. Von der Pflicht der Wohltätigkeit. §§ 29-31 / B. Von der Pflicht der Dankbarkeit. §§ 32, 33 / C. Teilnehmende Empfindung ist überhaupt Pflicht. §§ 34, 35 / Von den der Menschenliebe gerade (contrarie) entgegengesetzten Lastern des Menschenhasses. § 36) / 2. Abschnitt. Von den Tugendpflichten gegen andere Menschen aus der ihnen gebührenden Achtung. §§37-41 (Von den die Pflicht der Achtung für andere Menschen verletzenden Lastern / A. Der Hochmut. § 42 / B. Das Afterreden. § 43 / C. Die Verhöhnung. § 44) 2. Hauptstück. Von den ethischen Pflichten der Menschen gegen einander in Ansehung ihres Zustandes. § 45 Beschluß der Elementarlehre. Von der innigsten Vereinigung der Liebe mit der Achtung in der Freundschaft. §§ 46, 47 / Zusatz. Von den Umgangstugenden (virtutes homileticae). §48 II. Ethische Methodenlehre 1. Abschnitt. Die ethische Didaktik. § 49-52 / Anmerkung. Bruchstück eines moralischen Katechisms / 2. Abschnitt. Die ethische Asketik. § 53 Beschluß. Die Religionslehre als Lehre der Pflichten gegen Gott liegt außerhalb den Grenzen der reinen Moralphilosophie Tafel der Einteilung der Ethik ÜBER EIN VERMEINTES RECHT AUS MENSCHENLIEBE ZU LÜGEN DIE RELIGION INNERHALB DER GRENZEN DER BLOSSEN VERNUNFT Vorrede zur ersten Auflage / Vorrede zur zweiten Auflage / Inhaltsverzeichnis Erstes Stück. Von der Einwohnung des bösen Prinzips neben dem guten: oder über das radikale Böse in der menschlichen Natur I. Von der ursprünglichen Anlage zum Guten in der menschlichen Natur / II. Von dem Hange zum Bösen in der menschlichen Natur. / III. Der Mensch ist von Natur böse. / IV. Vom Ursprunge des Bösen in der menschlichen Natur / Allgemeine Anmerkung. Von der Wiederherstellung der ursprünglichen Anlage zum Guten in ihre Kraft. Zweites Stück. Von dem Kampf des guten Prinzips, mit dem bösen, um die Herrschaft über den Menschen 1.Abschnitt. Von dem Rechtsansprüche des guten Prinzips auf die Herrschaft über den Menschen ( a) Personifizierte Idee des guten Prinzips / b) Objektive Realität dieser Idee / c) Schwierigkeiten gegen die Realität dieser Idee und Auflösung derselben) 2. Abschnitt. Von dem Rechtsanspruche des bösen Prinzips auf die Herrschaft über den Menschen, und dem Kampf beider Prinzipien mit einander / Allgemeine Anmerkung Drittes Stück. Der Sieg des guten Prinzips über das böse, und die Gründung eines Reichs Gottes auf Erden. 1. Abteilung. Philosophische Vorstellung des Sieges des guten Prinzips unter Gründung eines Reichs Gottes auf Erden (I. Von dem ethischen Naturzustände / II. Der Mensch soll aus dem ethischen Naturzustande herausgehen, um ein Glied eines ethischen gemeinen Wesens zu werden / III. Der Begriff eines ethischen gemeinen Wesens ist der Begriff von einem Volke Gottes unter ethischen Gesetzen / IV. Die Idee eines Volks Gottes ist (unter menschlicher Veranstaltung) nicht anders als in der Form einer Kirche auszuführen / V. Die Konstitution einer jeden Kirche geht allemal von irgend einem historischen (Offenbarungs-) Glauben aus, den man den Kirchenglauben nennen kann, und dieser wird am besten auf eine heilige Schrift gegründet / VI. Der Kirchenglaube hat zu seinem höchsten Auslegerden reinen Religionsglauben / VII. Der allmähliche Übergang des Kirchenglaubens zur Alleinherrschaft des reinen Religionsglaubens ist die Annäherung des Reichs Gottes) / 2. Abteilung. Historische Vorstellung der allmählichen Gründung der Herrschaft des guten Prinzips auf Erden. / Allgemeine Anmerkung. Viertes Stück. Vom Dienst und Afterdienst unter der Herrschaft des guten Princips oder von Religion und Pfaffentum 1. Teil. Vom Dienst Gottes in einer Religion überhaupt (1. Abschnitt. Die christliche Religion als natürliche Religion / 2. Abschnitt. Die christliche Religion als gelehrte Religion) / 2. Teil. Vom Afterdienst Gottes in einer statutarischen Religion (§ 1. Vom allgemeinen subjektiven Grunde des Religionswahnes / § 2. Das dem Religionswahne entgegengesetzte moralische Prinzip der Religion / § 3. Vom Pfaffentum als einem Regiment im Afterdienst des guten Prinzips / § 4. Vom Leitfaden des Gewissens in Glaubenssachen) Allgemeine Anmerkung. Nachwort des Herausgebers