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Bücher der Reihe Abhandlungen zum deutschen und europäischen Handels- und Wirtschaftsrecht (AHW)

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  • von Ferit Schnieders
    98,00 €

    Die Arbeit gliedert sich in vier Abschnitte. Der erste Teil dieser Arbeit (1. Teil Haftung für unternehmerische Fehlentscheidungen: Probleme und Lösungsansätze) behandelt - unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Erkenntnisse zu unternehmerischen Entscheidungen und Entscheidungsprozessen in Unternehmen - in allgemeiner, von den einzelnen Rechtsordnungen zunächst weitgehend losgelöster Weise die Problematik der haftungsrechtlichen Verantwortung von Unternehmensleitern für unternehmerische Fehlentscheidungen. Dieser Teil besteht seinerseits aus zwei Abschnitten. Im ersten Abschnitt werden die Probleme und Besonderheiten beschrieben, die mit der gerichtlichen Überprüfung unternehmerischer Entscheidungen verbunden sind. Im zweiten Abschnitt werden sodann denkbare rechtliche Lösungsansätze zur Lösung der Probleme aufgezeigt. Mit der Darstellung in diesem zweiten Teil der Arbeit werden die beiden Untersuchungsgegenstände (Probleme der Haftung und mögliche Lösungen) gewissermaßen »vor die Klammer« der Länderberichte43 gezogen. Dies geschieht aus folgenden Gründen: Soweit es um die Probleme geht, die sich stellen, wenn Fehlentscheidungen von Unternehmensleitern unter Haftungsgesichtspunkten gerichtlich überprüft werden, geht es vor allem um (rechts-)ökonomische Überlegungen, die sich aus der Trennung von Leitung und Kapital in der Aktiengesellschaft ergeben, sowie um Überlegungen zur unternehmerischen Handlungsfreiheit. Diese Überlegungen gelten für das deutsche und das italienische Aktienrecht in gleicher Weise, sodass sich eine übergreifende Darstellung anbietet. Die Darstellung der denkbaren rechtlichen Lösungsansätze für die aufgeworfenen Probleme wiederum dient dazu, zunächst das Spektrum der möglichen Lösungen zu entfalten. Hierdurch werden zum einen die Darstellungen der länderspezifischen Lösungen in den Länderberichten vorbereitet. Zum anderen wird hierdurch das Verständnis dieser länderspezifischen Lösungen, ihre Einordnung in den Gesamtzusammenhang und vor allem ihr Vergleich miteinander erleichtert. Der zweite Teil (2. Teil Rechtslage in Italien) befasst sich mit der Frage nach dem Bestehen und der Ausgestaltung von Haftungsfreiräumen für Unternehmensleiter in Italien. Im Mittelpunkt der Betrachtung steht die Darstellung der Rechtsprechung, wobei zum Verständnis des derzeitigen Rechtszustands auch die Entwicklungslinien nachgezeichnet werden. Der dritte Teil (3. Teil Rechtslage in Deutschland und Rechtsvergleich) verfolgt zwei Ziele. Zum einen soll der deutsche Rechtszustand zum Haftungsfreiraum auf der Grundlage der jüngst erfolgten Kodifizierung des Business Judgment Rule dargestellt werden. Zum anderen soll ein Rechtsvergleich zwischen dem deutschen und dem italienischen Recht vorgenommen werden. Dabei beschränken sich die rechtsvergleichenden Betrachtungen nicht auf den (abstrakten) Vergleich der einzelnen Tatbestandsmerkmale des jeweiligen Haftungsfreiraums. Vielmehr geht es auch darum, anhand von Fallgruppen die Ergebnisse der deutschen und italienischen Rechtsprechung zu den Voraussetzungen und Grenzen des unternehmerischen Ermessens und zur Bedeutung der Sorgfaltspflicht in konkreten Einzelfällen miteinander zu vergleichen. Zum Schluss folgt eine zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse dieser Arbeit.

  • von Christoph Beckmann
    129,00 €

    Als Stimmrecht wird das Recht des Aktionärs bezeichnet, in der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft durch Abgabe einer empfangsbedürftigen Willenserklärung an der internen Willensbildung mitzuwirken. Das Aktiengesetz geht dabei im Grundsatz davon aus, dass sich die Stimmkraft und die Beteiligung des Aktionärs an ihrem Grundkapital proportional zueinander verhalten. Eine besondere Ausgestaltung des Aktionärsstimmrechts stellt das Mehrstimmrecht dar. Bei Mehrstimmrechten handelt es sich um das statutarisch verbürgte Recht eines Aktionärs, eine über seine Beteiligung am Grundkapital hinausgehende Stimmkraft in der Hauptversammlung ausüben zu können. Nach § 12 Abs. 2 AktG, der auf das Aktiengesetz 1937 zurückgeht, sind Mehrstimmrechte in der Aktiengesellschaft unzulässig.Die Arbeit untersucht, ob dieses Verbot noch zeitgemäß ist, oder ob es aufgehoben werden sollte. Anlass zu dieser Untersuchung gibt die Erkenntnis, dass Deutschland mit seinem pauschalen Verbot zunehmend ins Hintertreffen gerät, da zahlreiche Aktienrechtsordnungen in jüngerer Vergangenheit von vergleichbaren Verboten Abstand genommen haben. Mehrstimmrechtsaktien gelten insoweit in der internationalen Corporate-Governance-Debatte als hochkontrovers. Der damit einhergehende Reformdruck hat den deutschen Gesetzgeber mittlerweile erreicht, welcher jüngst in dem im Juni 2022 veröffentlichten Eckpunktepapier für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz ankündigte, den Rechtsrahmen für Mehrstimmrechte in der Aktiengesellschaft flexibilisieren zu wollen.Im Rahmen der Untersuchung werden zunächst die ökonomischen Grundbedingungen des Verbots der Mehrstimmrechtsaktie und seine historischen Wurzeln aufgezeigt. Im Anschluss hieran werden die unterschiedlichen für die Verwendung von Mehrstimmrechtsaktien angeführten Konzepte untersucht. Die Arbeit kommt dabei zu dem Ergebnis, dass Mehrstimmrechte in Deutschland eine wichtige Rolle bei der Eigenkapitalfinanzierung der Aktiengesellschaft spielen könnten. In einem letzten Schritt werden die unmittelbaren und mittelbaren - insbesondere europarechtlichen - Implikationen einer möglichen Wiedereinführung des Mehrstimmrechts in den Blick genommen.

  • von Elias Kehrel
    119,00 €

    Nachhaltigkeit ist das große Thema unserer Zeit. In seiner Ausformung als Sustainable Finance sollen Kapitalgeber realwirtschaftliche Unternehmen als Kapitalnachfrager hin zur Beachtung von Nachhaltigkeitsbelangen steuern. Um dies mittelbar herbeizuführen, sucht der europäische Gesetzgeber insbesondere Großinvestoren wie institutionelle Anleger und Vermögensverwalter durch Nachhaltigkeitsberichtspflichten, namentlich der sogenannten CSR-Richtlinie, der 2. Aktionärsrechterichtlinie sowie der Offenlegungs-Verordnung, zu Sustainable Finance zu bewegen. Die Arbeit geht in diesem Zusammenhang der Frage nach, ob und inwieweit die regulierten Akteure durch die Berichtspflichten zu Sustainable Finance berechtigt bzw. sogar verpflichtet sind und ob die Berichtspflichten in rechtstatsächlicher Hinsicht dazu geeignet sind, Sustainable Finance im Investmentprozess zu implementieren.

  • von Jana Baumann
    149,00 €

    Entscheiden sich zwei Partner zu einer Kooperation auf Augenhöhe mittels eines Gemeinschaftsunternehmens, gilt es neben Streitbeilegungsmechanismen auch ein Verfahren zur zeitnahen Auflösung der Kooperation bei Eintritt eines unüberbrückbaren Streits zu vereinbaren, um die gemeinsam geschaffenen Werte zu schonen. Nicht ohne Grund werden paritätische Equity-Joint-Ventures oft als „Ehen auf Zeit" bezeichnet. In diesem Zusammenhang haben Shoot-Out-Klauseln (Russian-Roulette-, Texas-Shoot-Out-, Blind-Bid- oder Deterrent-Approach-Klauseln) Einzug in die deutsche Vertragspraxis gehalten. Während diese Klauseln in Kanada und Teilen der USA bereits derartig zum Standardrepertoire gehören, dass einige Gerichte Shoot-Out-Verfahren unabhängig von einer entsprechenden Vereinbarung der Parteien anordnen, um die Gesellschafter einer geschlossenen Zwei-Personen-Gesellschaft zu trennen, begegnen die Klauseln in der deutschen Literatur unter verschiedensten Gesichtspunkten Bedenken. Anlass bietet der grundsätzliche Mechanismus, der allen Shoot-Out-Klauseln gemein ist: Die Klauseln erlauben die Initiierung eines Verfahrens, an dessen Ende zwingend einer der Partner gegen Zahlung eines Kaufpreises aus der Gesellschaft ausscheidet, während der andere als Alleingesellschafter verbleibt. Wird dieser „Fast-Track-Anteilskauf" durch Vollzugsautomatismen flankiert, wie dies typischerweise der Fall ist, ermöglichen die Klauseln die Übertragung von Gesellschaftsanteilen auch gegen den aktuellen Willen des Ausscheidenden.Im Zentrum der Arbeit steht daher in einer Parallele zu Hinauskündigungsklauseln die Frage, ob Shoot-Out-Klauseln mit Blick auf die naheliegenden Missbrauchsrisiken nach deutschem Recht wirksam vereinbart werden können. Ferner wird untersucht, welcher Kontrolle der im Rahmen des jeweiligen Verfahrens bestimmte Kaufpreis seiner Höhe nach unterliegt und welche Umstände eine Missbrauchskontrolle nahelegen. Wie die Arbeit aufzeigt, kommt im Zusammenhang mit Russian-Roulette-Klauseln dabei der Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB besondere Bedeutung zu.

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