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Bücher der Reihe Akademische Schriftenreihe Bd. V1137808

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  • von Christian Kerzmann
    18,95 €

    Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Ruhr-Universität Bochum, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Ausarbeitung beschäftigt sich mit der Fragestellung, ob die aktualisierte Version des Prüfungsstandards IDW PS 350 n F die Qualität des Lageberichts verbessert und die Relevanz für wirtschaftliche Entscheidungen der Adressaten erhöht.In Kapitel 2 wird der Lagebericht zunächst als eigenes Instrument der Rechnungslegung mit seinen wesentlichen Charakteristika und Berichtsinhalten dargestellt. Daran anschließend werden die gesetzlichen Prüfungsvorschriften nach HGB, IDW PS 350 n F sowie DRS 20 erläutert, die den Grundlagenteil der schriftlichen Ausarbeitung abrunden. Das folgende Kapitel 3 bildet den Hauptteil der Arbeit und beschäftigt sich in mehreren Unterkapiteln mit der Fragestellung, welche Bedeutung der aktualisierte Prüfungsstandard für die Lageberichterstattung und deren Prüfung hat. Konkret geht es um die Auswirkungen der wesentlichen Neuerungen auf die Relevanz und Qualität des Lageberichts. In diesem Zusammenhang wird ¿Qualität¿ als Maß der Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften definiert und inkludiert klare Nachvollziehbarkeit von geprüften und nicht geprüften Angaben. Dahingegen steht ¿Relevanz¿ für die tatsächliche Zugrundelegung der Lageberichtsinformationen für wirtschaftliche Entscheidungen der Adressaten. Mit einem Fazit, welches das Endergebnis der Analyse reflektiert und einen Einblick in die zukünftige Entwicklung ermöglicht, wird diese wissenschaftliche Arbeit abgeschlossen.¿Ein Fehler bzw. eine falsche Darstellung ist immer dann wesentlich, wenn sie die wirtschaftliche Entscheidung des externen Rechnungslegungsadressaten beeinflussen kann.¿ Dieses Zitat entstammt der Wirtschaftszeitschrift ¿Der Betrieb¿ und spiegelt die Bedeutsamkeit von schwerwiegenden Fehlinformationen im (Konzern-)Lagebericht wider. Um wirtschaftliche Entscheidungen der Adressaten aufgrund falscher Datengrundlage zu vermeiden, bildet sich der Abschlussprüfer im Rahmen der Prüfung des Lageberichts ein Urteil darüber, ob die Berichterstattung unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten mit den zutreffenden Rechnungslegungsnormen übereinstimmt. Die Neufassung des Prüfungsstandards IDW PS 350 n. F. wurde am 12. Dezember 2017 final verabschiedet und war erstmals für Berichtszeiträume, die am oder nach dem 15. Dezember 2018 begonnen, anzuwenden. Eine Ausnahme stellen lediglich Rumpfgeschäftsjahre dar, die vor dem 31. Dezember 2019 endeten.

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