von Andreas Lang
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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Universität Hohenheim (Institut für Betriebswirtschaftslehre - Lehrstuhl für Rechnungswesen und FInanzierung), Veranstaltung: Sonderfragen der Externen Unternehmensrechnung, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Umsetzung des Kyoto-Protokolls wurde innerhalb der EU zum 1.1.2005 ein sog. Cap-and-Trade-System eingefu¿hrt, um die Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren. Dies geschieht mit Hilfe dieses Systems bei denjenigen Unternehmen, diendies am kostengu¿nstigsten erreichen können.In deutsches Recht wurde die EU-Richtlinie durch das TEHG, das ZuG 2007 und das ZuG 2012 umgesetzt.Die Berechtigungen werden jeweils von der DEHSt am 28.2. eines jeden Jahres (§9 II TEHG) an die betroffenen Unternehmen gem. eines nationalen Zuteilungsplansm(§7 TEHG) kostenlos ausgegeben. Die zugeteilten Emissionsberechtigungen werden auf einem Konto des Unternehmens im Emissionshandelsregister eingetragen.Es besteht dann eine Abgabepflicht fu¿r Emissionsberechtigungen in Höhe des tatsächlich emittierten Treibhausgases bis zum 30.4. des folgenden Jahres (§6 I TEHG), was anhand eines Berichtes zu belegen ist (§5 TEHG). Verfu¿gt das Unternehmen nicht u¿ber genu¿gend Berechtigungen, so muss es am Markt solche zukaufen. Ansonsten sieht das TEHG Sanktionszahlungen vor, wobei die Abgabepflicht aber bestehen bleibt (§18 TEHG). Besitzt es nicht benötigte Berechtigungen, so können diese am Markt veräußert werden. Dieser Handel erfolgt u¿ber die European Energy Exchange (EEX) in Leipzig.Aus den gesetzlichen Regelungen resultieren diverse Fragen hinsichtlich der Bilanzierung. Es ist einerseits zu klären, ob Emissionsberechtigungen u¿berhaupt Vermögensgegenstände darstellen und somit in die Bilanz aufzunehmen sind, ob sie Umlauf- oder Anlagevermögen darstellen und in welcher Höhe sie - da teils entgeltlich u¿ber den Markt erworben, teils unentgeltlich zugeteilt - anzusetzen sind.Andererseits könnte sich als problematisch erweisen, dass die Emissionsberechtigungen nicht jährlich, sondern periodenweise ausgegeben werden und die Ausgabe der Berechtigungen wie auch die Abgabe unterjährig geschieht.Das HGB sieht fu¿r die Bilanzierung von Emissionsberechtigungen keine spezifischen Regelungen vor. Vielmehr hat hier eine Auslegung der allgemeinen Vorschriften zu erfolgen, es sind die GoB heranzuziehen und im März 2006 hat auch das IDW eine Stellungnahme hierzu abgegeben.Diese Arbeit soll die Probleme, welche bei der handelsbilanziellen Abbildung von Emissionsrechten auftreten, veranschaulichen und die durch die Literatur und die Stellungnahme des IDW aufgezeigten Lösungsmöglichkeiten darstellen und diskutieren.