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Bücher der Reihe Akademische Schriftenreihe Bd. V335466

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  • von Vanessa Mona Sauerwald
    47,95 €

    Bachelorarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die nachfolgende Arbeit wird untersuchen, ob die angestrebte Reform i.d.F. des Regierungsentwurfs den Zielsetzungen gerecht wird und nach Reformierung weiterhin ein Anreiz für Steuerpflichtige besteht mittelbar über Investmentfonds in Vermögensgegenstände zu investieren, oder alternativ die Direktanlage vorzuziehen ist. Hierzu wird in Kap. 2 zunächst ein Einblick in die Besteuerung der direkten Aktienanlage basierend auf dem Einkommensteuerrecht gewährt. Kap. 3 führt in die Grundgedanken von Investmentfonds ein, mit deren verschiedenen Möglichkeiten von Kapitalanlagegesellschaften und dem Investmentdreieck als zivilrechtliche Konzeption von Investmentfonds, um schließlich in Kap. 4 und 5 den Anwendungsbereich des InvStG sowie die darauf basierende Besteuerung auf Fondseingangs- und Fondsausgangsseite darzulegen. Mit Kap. 6 beginnt dann die Vorstellung der Reformierung des Investmentsteuerrechts, mit historischer Vorgeschichte und derzeitigem Gesetzgebungsverfahren, bei der auch die antizipierten Auswirkungen als quantitative Größen herangezogen werden. Die Handlungsfelder, die eine grundlegende Reformierung des InvStG als notwendig erachten lassen, werden mit deren Kernproblematik in Kap. 7 erläutert sowie geplante Lösungsansätze gem. Regierungsentwurf vorgestellt und abschließend kritisch gewürdigt, um in Kap. 8 die geplante zukünftige Besteuerung nach InvStRefG-E zu skizzieren. Abschließend wird in Kap. 9 eine kritische Würdigung insgesamt der Reformierung des Investmentsteuerrechts vorgenommen.Das derzeitige InvStG i.d.F. nach dem AIFM-StAnpG weist einen hohen Grad an Komplexität auf. Verursacht wird dieser Zustand durch das sog. Transparenzprinzip, das das Investmentsteuerrecht prägt. Ziel des Transparenzprinzips ist es, die Besteuerung des Direktanlegers mit der des Fondsanlegers, der in gleiche Vermögensgegenstände investiert, anzugleichen, oder zumindest nicht schlechter zu stellen. Durch etwaige Modifikationen der letzten Jahre konnte die Gestaltungsanfälligkeit, die der Transparenzgedanke birgt, nicht unterbunden werden. Der Gesetzgeber reagierte in der Vergangenheit fallweise mit punktuellen Korrekturen im Rahmen von Schadensbegrenzungen. Die eigentlichen Ursachen konnte er damit nicht beheben. Deshalb soll nun durch die große Reformierung die transparente Besteuerung für Publikumsfonds abgeschafft und zwei voneinander unabhängige Besteuerungssysteme eingeführt werden.

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