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Bücher der Reihe Akademische Schriftenreihe Bd. V350632

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  • von Sarah Heine
    15,95 €

    Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Pädagogik - Schulwesen, Bildungs- u. Schulpolitik, Note: 2,0, Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Sorben werden in der BRD zu den autochthonen Minderheiten gezählt. Als solche genießen ihre Kultur und Sprache einen besonderen gesetzlichen Schutz. Dieser Schutz manifestiert sich unter anderem in der Bildungspolitik. Ziel dieser Arbeit wird es sein, die schulischen Maßnahmen bezüglich der deutsch-sorbischen Zweisprachigkeit zu benennen, zu beschreiben und theoretisch einzuordnen. Den Anfang der Arbeit soll die theoretische Grundlage bilden. Eine kurze Darstellung der von Reich und Roth benannten schulorganisatorischen Modelle, welchen die Maßnahmen bezüglich der Unterrichtung zweisprachiger Schüler zugeordnet werden können, soll dies bewerkstelligen. Diese Darstellung soll sowohl die allgemeine Terminologie, als auch deren Anwendung auf das deutsche Schulsystem beinhalten. Im Anschluss daran soll die autochthone Minderheit der Sorben nähere Beachtung finden. Dabei wird, auf Grund der Thematik der Arbeit, der Schwerpunkt auf der sorbischen Sprache liegen. Daran anschließend werde ich mich den rechtlichen Hintergründen, welche den schulischen Maßnahmen in Bezug auf die deutsch-sorbische Zweisprachigkeit zu Grunde liegen, zuwenden. Hierbei soll sowohl die europäische, die bundesdeutsche, als auch die Länderebene Beachtung finden. In diesem Zusammenhang werden auch sorbische Vereinigungen genannt und beschrieben, welche an der Bildungspolitik aktiv beteiligt sind. Dem rechtlichen bzw. rechtspolitischen Exkurs soll eine differenzierte Beschreibung des Umgangs sorbisch-deutscher Schulen mit der Zweisprachigkeit im sorbischen Verbreitungsgebiet folgen. Diese Darstellung wird geteilt nach Bundesland durchgeführt werden, da sowohl der Freistaat Sachsen als auch das Bundesland Brandenburg verschiedenen ausformulierte Landesverfassungen und Schulgesetze haben, in denen der Umgang mit dem Sorbischen festgeschrieben ist. Nach dieser Darstellung der schulischen Maßnahmen bezüglich der deutsch-sorbischen Zweisprachigkeit soll der Versuch gewagt werden, jene Maßnahmen denen zu Beginn beschriebenen schulorganisatorischen Modellen zuzuordnen. Auch dies wird auf Grund der schon genannten Gründen bundeslandspezifisch erfolgen.

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