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Bücher der Reihe Akademische Schriftenreihe Bd. V366718

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  • von Christian Maier
    17,95 €

    Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2,3, Ludwig-Maximilians-Universität München, Veranstaltung: ¿Die letzten Herzöge von Bayern-Landshut und Bayern-München. Ein Vergleich", Sprache: Deutsch, Abstract: Gewaltig, so muss es auf Zeitgenossen gewirkt haben als Albrecht IV., begleitet von seinem Vetter Georg dem Reichen, im August 1486 in Regensburg einzog, dabei war bei der Übernahme der Stadt nicht die kleinste Gewalteinwirkung im Spiel. Es war gerade deshalb aber ein singulärer Vorgang in der Reichsgeschichte, dass eine freie Reichsstadt einfach freiwillig zu einem Herzogtum überging.Freilich gewaltlos blieb der Vorgang nicht, schließlich konnte die oberste Reichsebene, sprich der Kaiser, so eine Provokation nicht einfach tolerieren, dennoch steht Albrechts "Eroberung" der Stadt auf einem ganz anderen Blatt Papier, als etwa der Versuch seines Vetters sich im Raum Nördlingen festzusetzen.Zu beiden Ereignissen gibt es einige Untersuchungen, wie natürlich sowieso weiter gefasste Darstellungen zur Politik beider Herzöge allgemein. So hat etwa Rudolf Stefan Mayer eine sehr ausführliche Untersuchung geliefert zum Versuch Albrechts IV. Regensburg in seinen Herrschaftsbereich einzugliedern. Auch Thomas Menzel widmet in seiner Monographie zu Herrschern in der Rolle von Feldherren dem Konflikt einen näheren Blick. Genaue Ausführungen zur Belagerung Nördlingens durch Georg und deren Vor- sowie Nachspiel liefert Stauber in seinem umfassenden Werk zur Politik des Niederbayerischen Herzogs. Auch Susanne Wolf legt einiges zu dem Konflikt der beiden Herzöge mit König und Kaiser dar. Sowieso die Gewalt der beiden Herzöge gegen beide Reichsstädte sind immer auch als Gewalt gegen den Kaiser als deren Lehnsherren zu bewerten, und so ergibt sich ein Fragenkomplex rund um Gewalt als politisches Mittel. Zu fragen ist eben nicht nur nach der von den Herzögen eingesetzten Gewalt, im Falle Albrechts wäre dies ja sowieso zuerst zu verneinen, sondern auch nach der kaiserlichen Gegengewalt, den Drohgebärden und dem typischen Fehdeverlauf in jenen Auseinandersetzungen.

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