von Brank Anders Wernersson
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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Organisation und Verwaltung - Sonstiges, Note: 1,0, Universität Kassel, Veranstaltung: Masterstudiengang Master of Public Administration (MPA), Sprache: Deutsch, Abstract: Die EU hat die Richtung für die Implementierung und Verwendung der e-Vergabe vorgegeben: Bis zum 01.07.2016 müssen alle ¿Mitgliedsstaaten [dafür] sorgen, dass (¿) sämtliche (¿) durchgeführten Auftragsvergaben unter Anwendung elektronischer Kommunikationsmittel (¿) durchgeführt werden¿ (Art. 19 Abs. 7 Satz 1 i.V.m. Art. 92 Abs. 1 Vorschlag zur Richtlinie des Europäischen Parlament und des Rates über die öffentliche Auftragsvergabe aus dem Jahr 2011). Zwar sind bereits innerhalb dieses Artikels Ausnahmen dieses Grundsatzes beschrieben ¿ z.B. Art. 19 Abs. 7 Satz 2, bei der die Verpflichtung aus Satz 1 nicht gilt, wenn Dateiformate zur Anwendung kommen müssten, die nicht in allen Mitgliedsstaaten verfügbar sind ¿; diese Ausnahmen werden jedoch die Notwendigkeit der flächendeckende Einführung der e-Vergabe ¿ auch in Deutschland ¿ bei öffentlichen Aufträgen nicht mindern. Schließlich wird der Bereich der e-Vergabe im Rahmen von e-Government regelmäßig als Schlüsselanwendung gesehen, gerade aufgrund der Vorteile der e-Vergabe, z.B. in Bezug auf Kostenreduzierung, Chancengleichheit, Verfahrensbeschleunigung, etc. Aufgrund dieser Notwendigkeit soll in der vorliegenden Arbeit skizziert werden, welche rechtlichen Rahmenbedingungen derzeit in der Bundesrepublik bei der e-Vergabe vorliegen und die Frage geklärt werden, ob bereits heute ein vollständiger e-Vergabe Prozess in Deutschland rechtlich möglich ist. Weiterhin soll kurz erläutert werden, inwieweit die e-Vergabe bereits in der Praxis durchgeführt wird, anhand des Beispiels der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).