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Bücher der Reihe Akademische Schriftenreihe Bd. V461827

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  • von Marc Castillon
    17,95 €

    Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Medizin - Krankenhauswesen, Klinische Medizin, Note: 1,0, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Prof. Dr. Karl-Heinz Beine und Jeanne Turczynski haben im Jahr 2015 eine bisher unveröffentlichte Studie zum Thema Gewalt in Kliniken und Heimen erstellt und deren Erkenntnisse 2017 veröffentlicht. Ihren Studienergebnissen zu Folge werden Patienten in Kliniken beziehungsweise Heimbewohner in Senioren- und Pflegeheimen durch die Hände von Ärzten oder Pflegekräften viel häufiger zum Opfer als bekannt oder vermutet.Diese Hausarbeit reflektiert und diskutiert die zentrale These von Beine und Turczynski kritisch. Dem vorangehend wird der Begriff der Sterbehilfe analysiert, definiert und ethisch sowie rechtlich eingeordnet. In Deutschland wird die Sterbehilfe als gesellschaftspolitisches Thema sehr kontrovers und in weiteren Teilen zugleich emotional debattiert, da der Begriff bei den Menschen ganz unterschiedliche Assoziationen und Einstellungen erweckt und nicht selten in Pro- und Contra-Debatten mündet.Was für den Einen ein menschenwürdiges Sterben eines todkranken Patienten und Vermeidung eines unnötigen Leidens oder auch die Selbstbestimmung zum Sterben bedeutet, lehnen andere vollständig ab und stellen die Sterbehilfe auf die Stufe mit Tatbeständen wie Mord oder Totschlag.Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, den Begriff Sterbehilfe exakt zu definieren und seine Bedeutung herauszuarbeiten. Bei der Begriffsdefinition und Begriffsabgrenzung sind auch spezielle, gegebenenfalls medizinisch indizierte Vorgänge zu berücksichtigen. Im Kontext der Sterbehilfe sind auch Handlungen und das Unterlassen von Handlungen zu beleuchten. Unterlassen bedeutet, dass nicht eingegriffen wird, selbst wenn die Möglichkeit hierzu bestände. Hierunter sind zum Beispiel Fälle zu subsumieren, in denen eine künstliche Ernährung oder die Beatmung eingestellt wird. Die Unterscheidung zwischen dem Tun und dem Unterlassen bei der Sterbehilfe hat gerade aus medizinethischer, aber auch aus rechtlicher Sicht herausgehobene Bedeutung.

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