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Bücher der Reihe Akademische Schriftenreihe Bd. V502386

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  • von Sonja Kahl
    17,95 €

    Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 15, Humboldt-Universität zu Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem Europäischen Mahnverfahren ist das erste harmonisierte zivilgerichtliche Verfahren auf Ebene der Europäischen Union Realität geworden . Es handelt sich dabei um ein beschleunigtes Verfahren, das dem Gläubiger in unstreitigen, eilbedürftigen und leicht beweisbaren Fällen rasch zu einem Zahlungstitel verhelfen soll. Kennzeichnend für das Verfahren ist, dass das Gericht auf Antrag des Gläubigers ohne Anhörung des Schuldners eine Verfügung erlässt, die den Schuldner zur Bestreitung des geltend gemachten Anspruchs oder zu dessen Bezahlung auffordert. Dem Schuldner steht dabei ein leicht zugänglicher Rechtsbehelf offen. Widerspricht der Schuldner nicht, so ergeht ein Vollstreckungstitel; tut er dies, so wird das ordentliche Klageverfahren durchgeführt . Mit dem Mahnverfahren soll der Zugang der Bürger zum Recht verbessert werden : Die mitgliedstaatlichen Regelungen zur Beitreibung von Forderungen außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens unterscheiden sich derart erheblich, dass grenzüberschreitende Rechtssachen häufig entweder unzulässig oder praktisch undurchführbar sind . Auch werden durch das europäische Mahnverfahren Verfahrenskosten verringert und die Justiz entlastet . Hinzu kommt ein wirtschaftlicher Aspekt, nämlich die Eindämmung des Zahlungsverzugs als einer der wichtigsten Gründe für die Insolvenz gerade kleinerer und mittlerer Unternehmen . Doch der Einfluss der Verordnung Nr. 1896/2006 geht weit über den bisher bekannten Einfluss des europäischen Rechts auf die nationalen Verfahrensordnungen hinaus. Beschränkte sich der europäische Einfluss bislang darauf, diskriminierende Elemente des nationalen Verfahrensrechts zu beseitigen, so zielt die Verordnung, die auf die Beschlüsse von Tampere 1999 zurückgeht , nunmehr auf die Beseitigung praktischer Hindernisse bei der grenzüberschreitenden Rechtsdurchsetzung .

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