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Bücher der Reihe Grundfragen des Straf- und Sicherheitsrechts

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  • von Laura Lorena Wallenfels
    80,00 €

    Welche Risiken wehrt der Staat ab und welche nimmt er hin? Der Abwehr von Risiken geht ihre Bewertung voraus. Im Zentrum der herkömmlichen Gefahrdogmatik steht die Bewertung von Risiken anhand der Schadenswahrscheinlichkeit in Abhängigkeit zur erwarteten Schadenshöhe: Je größer die potenziellen Schäden sind, desto geringere Schadenswahrscheinlichkeiten genügen für die Bejahung einer Gefahr. Laura Lorena Wallenfels zeigt auf, warum die herkömmliche Gefahrdogmatik ergänzungsbedürftig ist. Anhand einer Analyse und Bewertung des Topos des allgemeinen Lebensrisikos - einem in Rechtsprechung und Literatur verwendeten Gegenbegriff zur Gefahr - liefert sie aufschlussreiche Erkenntnisse über die Kriterien öffentlichrechtlicher Risikobewertung. Dabei trägt sie zugleich zu einem stimmigen Verständnis des Kriteriums der Sozialadäquanz von Risiken bei, welches das mit dem Begriff aufgeworfene Spannungsfeld zwischen Normativität und Faktizität konsolidiert.

  • von Cristián Irarrázaval Zaldívar
    104,00 €

    Woraus ergibt sich die Legitimation Deutschlands zur Bestrafung eines kolumbianischen Drogenhändlers, der Kokain aus seinem Land in die USA schmuggelt? Diese Frage wird in der Regel nur aus der Sicht des Völkerrechts erörtert. Allerdings interessiert sich das Völkerrecht, das sich vor allem mit dem Ausgleich zwischen staatlicher Souveränität und effektiver Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität befasst, kaum für die Rechtfertigung von Strafnorm und Strafe gegenüber dem von ihr Hauptbetroffenen. Hierauf mag die Betonung des relationalen Charakters der strafrechtlichen Verantwortlichkeit eine sachgerechte Antwort liefern, oder präziser ausgedrückt, der Gedanke, es gebe keine legitime Ausübung des ius puniendi ohne das Vorliegen einer (im materiellen Sinne verstandenen) politischen Bindung (Staatsbürgerschaft) zwischen Strafgewaltstaat und Normadressat. Nach einer Untersuchung der Vorzüge und Schwächen verschiedener Modelle eines sog. "Bürgerstrafrechts" wird ein eigener "bürgerstrafrechtlicher" Ansatz vorgelegt, der neben einer deutlichen Abgrenzung des Strafanwendungsrechts auch weitreichende Auswirkungen auf die Bestrafung sozial Ausgegrenzter entfalten kann.

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