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Bücher der Reihe Jus Poenale

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  • von Anne Schneider
    169,00 €

    In der Strafprozessordnung gibt es etliche Regelungen, die für eine Beschränkung bestimmter Ermittlungsmaßnahmen auf die Zeugnisverweigerungsrechte verweisen. Anne Schneider geht der Frage nach, inwieweit sich diese Regelungen mit den Gründen für die Einführung von Zeugnisverweigerungsrechten vereinbaren lassen. Hierbei orientiert sie sich an der Methodik der Gesetzgebungslehre. Zunächst analysiert sie die Interessen der einzelnen Akteure und lotet die Grenzen aus, die höherrangiges Recht dem Gesetzgeber setzt. Auf Basis dieser Ergebnisse bewertet sie anschließend das geltende Recht. Es zeigt sich, dass kein Interesse die gesetzliche Regelung vollständig erklären kann. Im Ergebnis schlägt Anne Schneider daher eine Neuregelung für alle Ermittlungsmaßnahmen vor, die auf die Akzessorietät zum Zeugnisverweigerungsrecht verzichtet.

  • von Christian Ruckert
    164,00 €

    Die Digitalisierung durchdringt zunehmend alle Lebensbereiche. Dies hat zur Folge, dass immer mehr und immer genauere Informationen über Personen und Geschehnisse in digitaler Form vorliegen. Diese Daten sind auch für die Strafverfolgung von Bedeutung und werden von den Strafverfolgungsbehörden mittels verschiedener technischer Eingriffsmaßnahmen erhoben und von den Strafgerichten als Beweismittel verwertet. Die damit einhergehenden Grundrechtseingriffe müssen auf eine gesetzliche Rechtsgrundlage gestützt werden können und die Beweiswürdigung durch die Strafgerichte muss den Besonderheiten von digitalen Daten als Beweismittel Rechnung tragen. Christian Rückert untersucht, welche Vorgaben und Leitlinien sich dabei für die Erhebung, Verwertung und Beweiswürdigung von digitalen Daten im Strafverfahren aus dem Verfassungs-, Europa- und Strafprozessrecht ergeben.

  • von Markus Wagner
    95,00 €

    Strafrechtlich verantwortlich kann nicht nur derjenige sein, der aktiv handelt, sondern auch derjenige, der einer Handlungspflicht nicht nachkommt. 1975 trat mit § 13 des Strafgesetzbuchs eine allgemeine Regelung in Kraft, die die Anforderungen an eine solche Unterlassungsstrafbarkeit normiert. Danach setzt eine Strafbarkeit wegen eines Unterlassens unter anderem voraus, dass "das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht". Was darunter zu verstehen ist, ist seither ungeklärt; Rechtsprechung und Strafrechtswissenschaft haben dieses Merkmal bislang weitgehend ignoriert. Markus Wagner geht diesem Sachverhalt nach und entwickelt eine Antwort auf die Frage, welche Funktion der Entsprechungsklausel innerhalb der Unterlassungsdogmatik zukommt und wie sie inhaltlich auszufüllen ist.

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