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Bücher der Reihe Münchener Theologische Studien

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  • von Josef Otter
    29,95 €

    Aus dem Grundsatz der Menschenwürde ergeben sich von selbst grundlegende Rechte, die jedem Menschen als solchem zukommen. Bei idealen rechtlichen Gebilden verhält es sich anders: Überindividuelle Zusammenschlüsse von (natürlichen oder juristischen) Personen, einem bestimmten Zweck dienende Einrichtungen oder dafür bestimmte Sachgesamtheiten konstituieren sich aus der Existenz und dem Handeln des einzelnen Menschen in der Gemeinschaft mit anderen und sind im Vergleich zu ihm logisch nachgeordnet. Sie bilden neben den natürlichen Personen die zweite große Kategorie von Rechtsträgern innerhalb der kanonischen Rechtsordnung. Bislang gibt es keine umfassende Gesamtdarstellung zu den idealen kanonischen Rechtssubjekten, in welcher deren Rechtssubjektivität und Rechtsfähigkeit genauer erörtert wird. Auch wurden bisher kaum vertiefende rechtstheoretische Reflexionen zu den idealen Rechtssubjekten ohne Rechtspersönlichkeit und der ihnen zugrundeliegenden Rechtssubjektivität angestellt. Gerade dieser für jede Rechtsordnung elementaren Thematik will sich die vorliegende Arbeit widmen. In ihr soll der Frage nach der Rechtssubjektivität und Rechtsfähigkeit der verschiedenen Formen von idealen Rechtssubjekten des kanonischen Rechts nachgegangen werden.

  • von Martin Rehak
    79,95 €

    Den Bischöfen der Stadt Rom eignen etliche Titulaturen, die ihnen im Laufe der Kirchengeschichte beigegeben wurden und die Amt, Aufgabe und Selbstverständnis des Papsttums näher beschreiben. Eine jahrhundertelange Tradition ging zu Ende, als im Annuario Pontificio für das Jahr 2006 der Titel "Patriarch des Okzidents" weggelassen wurde. Nicht zuletzt der katholischen Kirchenrechtswissenschaft galt der Titel "Patriarch des Okzidents" bis zu diesem Zeitpunkt als fester Bestandteil der kirchenrechtlichen Tradition. Nach einer Erklärung des Päpstlichen Rates soll mit diesem Verzicht auf eine titelmäßige Vorrangstellung der ökumenische Dialog gefördert werden. Da der Verzicht auf diesen Titel jedoch zwingend kirchenverfassungsrechtliche Fragen aufwirft, insbesondere hinsichtlich der Verfassungsstruktur der lateinischen Kirche und ihrer Stellung innerhalb der Gesamtkirche, war eine umfassendere kirchenrechtliche Untersuchung angebracht, die auch historische und dogmatische Aspekte berücksichtigt. Diese setzt bereits in apostolischer Zeit an und erstreckt sich bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil.

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