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Bücher der Reihe Polizeirecht kommentiert

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  • von Norbert Ullrich
    48,00 €

    Neuregelungen bei Bannmeile und Vermummungsverbot Die Neuauflage des eingeführten Kommentars berücksichtigt u.a. die im April 2017 vorgenommenen Änderungen des NVersG. Zu nennen sind z.B. der Wegfall der Bannmeile rund um den Landtag und die Herabstufung des Vermummungsverbotes zur Ordnungswidrigkeit. Alle weiteren Änderungen, insbesondere aber die umfangreiche Rechtsprechung und Literatur der letzten Jahre - beides berücksichtigt bis September 2017 - sind in das Buch eingearbeitet worden. Aktuelle Problemfälle Fragen des Umgangs mit Versammlungen auf Privatgrundstücken (im Gefolge der Fraport-Entscheidung des BVerfG), polizeiliche Beobachtungsmaßnahmen und der Themenkomplex Infrastruktur/Camps haben in Praxis und Wissenschaft für rege Diskussionen gesorgt. In der Neuauflage des Kommentars gibt der Autor praxisorientierte und wissenschaftlich fundierte Antworten auf Zweifelsfragen, denen er im Rahmen seiner vielen Fortbildungsveranstaltungen für Polizei und Verwaltung begegnet. Vorbildfunktion Das Niedersächsische Versammlungsgesetz (NVersG) hat sich in der Praxis bewährt. Es hat sogar bundesweit Vorbildcharakter gewonnen und das neue Versammlungsfreiheitsgesetz für Schleswig-Holstein inspiriert.

  • von Dirk Fredrich
    89,00 €

    Zuverlässiger Kommentar in 13. Auflage Seit Erscheinen der Vorauflage des Buches ist das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) in erheblichem Ausmaß, insgesamt fünfmal, geändert worden. Rechtsstand Mai 2020 Der eingeführte Kommentar aus der Reihe »Polizeirecht kommentiert« befindet sich auf dem Rechtsstand Mai 2020. Sämtliche Änderungen des HSOG, einschließlich der Neufassung der §§ 83 und 86, die der Hessische Landtag am 6.5.2020 beschlossen hat, sind berücksichtigt: die Änderungen polizeirechtlich relevanter Gesetze und Rechtsverordnungen sowie die Änderungen oder der Erlass neuer Verwaltungsvorschriften, wie z.B. die Neuregelung des Hessischen Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetzes, die Änderung der Durchführungsverordnung zum HSOG (HSOG-DVO) oder Änderungen und ein Neuerlass von Verwaltungsvorschriften über die Organisation und die Zuständigkeit der Polizeibehörden. Topaktuelle Rechtsprechung Neben aktueller polizeirechtlicher Literatur hat der Autor auch die seither ergangene einschlägige Rechtsprechung, insbesondere des Bundesverfassungsgerichts, eingearbeitet. So z.B. das Urteil vom 20.4.2016, welches das Bundeskriminalamtgesetz betrifft, den Beschluss vom 18.12.2018 zur Teilnichtigkeit der Regelung über das automatische Kennzeichenlesegerät sowie das Urteil vom 26.2.2020, das sich mit der Freiheit, sich das Leben zu nehmen, befasst. Von den Entscheidungen hessischer Gerichte sind u.a. die Grundsatzentscheidungen des OLG Frankfurt zur Unzulässigkeit des Einsatzes von Leiharbeitnehmern bei der Verkehrsüberwachung vom 6.11.2019 und vom 3.1.2020 berücksichtigt worden. Praktischer Anhang mit Vorschriften Im Anhang abgedruckt sind die HSOG-DVO, die VVHSOG, das HFPG, die Vorschriften des HDSIG, soweit darauf im HSOG verwiesen wird, sowie auszugsweise Artikel der DSGVO und der JI-Richtlinie. Überzeugendes Konzept Die Reihe »Polizeirecht kommentiert« ist speziell für die Erfordernisse der täglichen Arbeit von Polizei- und Ordnungsbehörden konzipiert. Der Autor lässt in gewohnter Weise wissenschaftliche Erkenntnisse und praktische Erfahrungen in das Werk einfließen. Damit bleibt der Kommentar ein unverzichtbares Arbeitsmittel für die hessische Polizei und Verwaltung. Inhaltsverzeichnis (PDF) Leseprobe (PDF)

  •  
    98,00 €

    Topaktueller Praxisratgeber Wie alle bisherigen Auflagen ist auch die 9. Auflage des Kommentars zum Polizeigesetz für Baden-Württemberg speziell auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnitten. Das komplett überarbeitete Werk berücksichtigt insbesondere die »Verschärfung« und Neustrukturierung des Polizeigesetzes durch die umfangreiche Neufassung vom 6.10.2020 (GBl. S. 735, ber. S. 1092) mit Wirkung zum 17.1.2021. Neues Polizeirecht in Baden-Württemberg Mit dem neuen Polizeigesetz wird insbesondere die Richtlinie (EU) 2016/680 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr für den polizeilichen Bereich umgesetzt. Weiterhin erlaubt das reformierte Gesetz nunmehr den Einsatz von Bodycams in Wohnungen sowie mehr Kontrolle bei Großveranstaltungen. Anschauliche Darstellung Mit der 9. Auflage wurde der Kommentar in die Reihe »Polizeirecht kommentiert« überführt. Er zeichnet sich durch eine klare, verständliche Sprache, anschauliche Darstellungsweise, gezielte Stoffauswahl und ein übersichtliches Format aus. Neue Literatur und Rechtsprechung sind bis Mai 2021 berücksichtigt. Hilfe für … Der Kommentar hat sich als ein zuverlässiges Hilfs- und Informationsmittel für Polizeibehörden, den Polizeivollzugsdienst sowie die Aus- und Fortbildung bewährt. Justiz, Verwaltung und Anwaltschaft erhalten damit ein kompetentes Nachschlagewerk. Inhaltsverzeichnis (PDF) Leseprobe (PDF)

  • von Henning Tegtmeyer
    98,00 €

    Topaktuelle Erläuterungen des Polizeigesetzes Nordrhein-Westfalen Die 13. Auflage des Kommentars berücksichtigt alle seit der Vorauflage erfolgten Gesetzesänderungen. Mit Verwaltungsvorschriften und neuem Versammlungsgesetz Das Konzept überzeugt: Im Anhang sind die entsprechenden Regelungen der Verwaltungsvorschrift zum PolG NRW, das Polizeiorganisationsgesetz sowie das komplette neue Versammlungsgesetz NRW (VersG NRW) abgedruckt. Darüber hinaus haben die Verfasser die Regelungen des aktualisierten VersG schon in die Kommentierung einbezogen. Praxistaugliche Definitionen der polizeilichen Befugnisse In bewährter Weise zeigen die Autoren Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen dem Recht der Gefahrenabwehr sowie dem Strafverfahrensrecht und dem Ordnungswidrigkeitenrecht auf. Leserinnen und Leser können sich so einen Überblick über Ausmaß und Grenzen polizeilicher Eingriffsbefugnisse verschaffen. Die Tiefe der Kommentierung orientiert sich an der praktischen Bedeutung der jeweiligen Vorschrift. Kompetentes Autorenteam Professor Dr. Jürgen Vahle war viele Jahre Dozent an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen. Professorin Dr. Barbara Blum ist an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen tätig. Reinhard Mokros M.A.war Präsident der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen. Die Autorin und die Autoren sind ausgewiesene Experten, die ihre langjährigen Erfahrungen aus Lehre und Praxis in das Werk haben einfließen lassen. Für Polizei, Verwaltung, Justiz und Anwaltschaft Zahlreiche Fallbeispiele erleichtern die in vielen Bereichen schwierige Rechtsanwendung im Einzelfall. Damit ist der Handkommentar optimal auf die Bedürfnisse der Polizei in Ausbildung und Praxis zugeschnitten. Justiz, Verwaltung und Anwaltschaft steht gleichermaßen ein kompetentes Nachschlagewerk zur Verfügung. Inhaltsverzeichnis (PDF) Leseprobe (PDF)

  • von Norbert Ullrich
    68,00 €

    Praxiskommentar mit Tiefgang Die Autoren haben sich zum Ziel gesetzt, mit einer zugleich praxisbezogenen wie wissenschaftlich fundierten Kommentierung allen, die sich mit dem Versammlungsrecht befassen, eine nutzbringende Erläuterung der neuen Vorschriften an die Hand zu geben. Eigenständiges Versammlungsrecht in NRW Mit dem am 15.12.2021 im Landtag beschlossenen und am 7.1.2022 in Kraft getretenen Versammlungsgesetz Nordrhein-Westfalen (VersG NRW) hat der Gesetzgeber ein eigenständiges nordrhein-westfälisches Versammlungsrecht geschaffen. Das Gesetz enthält aus dem niedersächsischen Versammlungsgesetz (NVersG) und aus dem VersG des Bundes übernommene Passagen sowie neue Inhalte, die auf der Grundstruktur und einem Teil der Formulierungen der Musterentwürfe basieren. Erste Erläuterungen zur Anwendungspraxis Neben der naturgemäß erst spärlich vorhandenen Rechtsprechung und Literatur konnten bereits auch viele Fragen berücksichtigt werden, die sich bei der Gesetzesanwendung stellen. Schrifttum und Rechtsprechung sind bis einschließlich März 2022 in das Werk eingeflossen, in Einzelfällen auch darüber hinaus. Geeignet für ... ... die Aus- und Fortbildung im Verwaltungsrecht als auch für die Verwaltungspraxis. Inhaltsverzeichnis (PDF) Leseprobe (PDF)

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