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Bücher der Reihe Praxis der Unternehmensfuhrung

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  • von Dieter Gluder
    59,99 €

  • - Gesetz Gegen Den Unlauteren Wettbewerb Zugabeverordnung Und Rabattgesetz Warenzeichengesetz Patentrecht Gebrauchsmusterrecht Geschmacksmusterrecht Sortenschutzrecht Produktpiraterie
    von Otto D Dobbeck
    54,99 €

    Grundlage aller wettbewerbsrechtlichen Entscheidungen ist die Freiheitsgarantie des Grundgesetzes (GG). Das in Artikel 2 GG verankerte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gilt auch für die Betätigung im wirtschaftlichen Bereich. Dabei wird unter wirtschaftlichem Wettbewerb jede Handlung ver­ standen, die darauf gerichtet ist, sich in der Auseinanderset­ zung gegenüber Konkurrenten einen Vorteil zu verschaffen. Es gehört zum Wesen des Wettbewerbs, daß ein Mitbewerber Kunden gewinnt, die der andere schon hat oder mit denen der rechnet. Das Streben nach Erfolg auf dem Markt kann jedoch zu Wettbewerbshandlungen führen, die eine unangemessene Beeinträchtigung der Interessen der Allgemeinheit erzeugen oder schutzwürdige Interessen Dritter tangieren. Für solche Fälle hat der Gesetzgeber und die Rechtsprechung einen Negativkatalog wettbewerbswidriger Verhaltensmuster entwickelt. Der folgende Text behandelt die bedeutenden Be­ stimmungen. Während die Grundsätze des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) das Gebiet des Privatrechts und das Handelsgesetzbuch die Rechtsverhältnisse der Kaufleute erfassen, bietet der Komplex "Gewerblicher Rechtsschutz" dem Gewerbetreibenden einen umfassenden Schutz seiner spezifischen betrieblichen Errun­ genschaften. Thema des Gewerblichen Rechtsschutzes ist da­ mit also nicht ein bestimmtes Anspruchsverhältnis, sondern die Interessenwahrung des einzelnen Anbieters im Verhältnis zum Wettbewerber und der Allgemeinheit. Daß der freie Wettbewerb auf Dauer funktionsfähig bleibt, dafür sorgt - das sei ergänzend erwähnt, aber nicht Inhalt 1 dieses Buches - ein anderes Gesetz: das Kartellgesetz, auch Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannt.

  • - Begriff Und Bestimmung Des Lohnes Der "gerechte Lohn" Zeitlohn Akkordlohn Oder Stucklohn Pramienentlohnung Erfolgsbeteiligung Der Arbeitnehmer Betriebliche Sozialleistungen
    von Josef Loeffelholz
    54,99 €

    1.1 Begriff und Bestimmung des Lohnes ¿ Das Untemehmen aIs Einkommensquelle Das Untemehmenlder Betrieb ist eine Arbeits- oder Werksgemein­ schaft, die fUr den Markt produziert und vom Markt entlohnt wird. Die Produkte, die das Untemehmen herstellt, dienen nieht unrnit­ telbar seinen Beschiiftigten zur Bediirfnisbefriedigung. Sie erhalten fUr ihre Arbeit einen Lohn (im weiteren Sinne). Das Untemehmen hat also auch den Zweck, seinen Mitarbeitem das notwendige Einkommen zu verschaffen, das ihre Existenz er­ moglicht und sichert. Doch ist dieses Ziel irn Grunde mit dem obersten Zweck des Untemehmens, der Herstellung von Giitem zur Bediirfnisbefriedigung, identisch. Infolge der Arbeitsteilung zwischen den Betrieben miissen diese ihre Produkte gegeneinander austauschen. Zunachst tun sie das im Naturaltausch, spater durch den indirekten Tausch auf dem Markt rnittels des Geldes. Je differenzierter die Volkswirtschaft, je liinger der Weg der Erzeugnisse zum Verbraucher wurde, urn so selbstiin­ diger standen die Betriebe einander gegeniiber, urn so autonomer schien jenes Ziel, den Betriebsangehorigen das notwendige Ein­ kommen zu verschaffen.

  • von Werner (K&ou) Pepels
    54,99 €

  • von Kurt Hesse & Rolf Fraling
    49,99 €

  • von Helmut Lang
    39,99 €

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