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Bücher der Reihe Schriften zum Infrastrukturrecht

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  • von Dominik J. Snjka
    89,00 €

  • von Stefan Fimpel
    74,00 €

    Es wird prognostiziert, dass sich die Menschen zukünftig vorrangig im urbanen Raum organisieren werden. Aus diesem Grund wird die Gestaltung lebenswerter und zukunftsfähiger Städte zur "Jahrhundertaufgabe". Teil dieser Herausforderung ist die Neuausrichtung der urbanen Mobilität und des urbanen Straßenverkehrs, denn dieser befindet sich in der Krise und avanciert immer mehr zum Sorgenkind des städtischen Lebens. Um dieser Krise Herr zu werden, sollte die defizitäre Verkehrsentwicklungsplanung zu einer kommunalen Mobilitätsplanung als querschnittsorientierter Fachplanung weiterentwickelt werden. Ein besonderer Fokus liegt auf deren Stellung im komplexen und von gegenseitigen Abhängigkeiten und Abgrenzungsschwierigkeiten geprägten System raumbedeutsamer Planungen. Bei der Frage der systematischen Stellung der kommunalen Mobilitätsplanung handelt es sich nicht um eine rein akademische Diskussion im wissenschaftlichen Elfenbeinturm. Die Einordnung hat auch praktische Folgen für die konkrete Gestaltung der Mobilitätsplanung und deren Erfolg.

  • von Nicole Krellmann
    89,00 €

    Wenn ein Planfeststellungsbeschluss Fehler aufweist, hebt das Gericht ihn regelmäßig nicht auf. Vielmehr stellt es seine Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit fest und ebnet damit den Weg in ein ergänzendes Verfahren, in dem sich die Fehler nachträglich beheben lassen. Der Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit misst das Bundesverwaltungsgericht besondere Rechtskraftwirkungen bei. In positiver Hinsicht werden die festgestellten Fehler mit Rechtskraft ausgestattet. In negativer Hinsicht soll verbindlich feststehen, dass die Entscheidung keine weiteren Fehler enthält. Diese als Doppelte Rechtskraft bezeichnete Rechtsfigur wirft eine Vielzahl von Fragen auf. Nicole Krellmann untersucht, ob und wie sich die Doppelte Rechtskraft rechtfertigen lässt und nimmt die Schwierigkeiten in den Blick, die diese den Gerichten sowohl im Verfahren gegen den ursprünglichen als auch gegen den korrigierten Planfeststellungsbeschluss bereiten kann.

  • von Martin Kment
    79,00 €

    Trotz des fortschreitenden Klimawandels ist die Neugestaltung der Energieressourcen über lange Jahre vernachlässigt worden. Die energiepolitischen Folgen der russischen Invasion in der Ukraine haben die daraus folgenden Engpässe in der nationalen Energieversorgung nochmals deutlich gemacht. Nunmehr müssen diese Versäumnisse in einer herausfordernd kurzen Zeitspanne nachgeholt werden. Die erforderliche energiepolitische Zeitenwende bringt große Veränderungen im Bereich des energiebezogenen Umwelt- und Infrastrukturrechts mit sich, denen sich der vorliegende Tagungsband widmet. Er dokumentiert dabei die wissenschaftlichen Fachvorträge, die im Rahmen des 7. Deutschen Umwelt- und Infrastrukturrechtstags des Instituts für Umweltrecht der Universität Augsburg gehalten wurden. Ausgehend vom derzeitigen Status quo der Energiewirtschaft und dessen Herausforderungen wird die Neujustierung des energierechtlichen Rahmens auch mit Blick auf seine umwelt- und infrastrukturrechtlichen Implikationen in sieben Schritten nachvollzogen.

  • von Jana Himstedt
    89,00 €

    Die staatliche Steuerung der Offshore-Windenergie wurde mit dem 2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (WindSeeG) grundlegend neu strukturiert. Das System wirft diverse Einzelfragen auf und kann möglicherweise einem Fachplanungsmodell für landseitige Windenergie als Vorbild dienen. Vor diesem Hintergrund untersucht Jana Himstedt die Raum- und Kapazitätsplanung für Offshore-Windparks und zugehörige Anbindungsleitungen im sog. "zentralen Modell" einschließlich seiner Übertragbarkeit "an Land". Dabei berücksichtigt sie rechtshistorische Entwicklungen der Netzplanung auf See ebenso wie Rechtsschutzfragen und jüngst eingeführte Beschleunigungsmechanismen für den Windenergieausbau insgesamt - so etwa das Windenergieflächenbedarfsgesetz, die Möglichkeit zum Verzicht auf Umweltverträglichkeits- und Artenschutzprüfungen nach § 72a WindSeeG sowie Verfahrensverkürzungen auf Ebene der Anlagenzulassung.

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