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Bücher der Reihe Studien zum europäischen und deutschen Öffentlichen Recht

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  • von Jakob von Nordheim
    104,00 €

    Der Ausbau der Transeuropäischen Energienetze für Strom und Gas ist zentraler Baustein der Energieinfrastrukturpolitik der EU und von grundlegender Bedeutung für die Verwirklichung des europäischen Energiebinnenmarkts. Denn ohne leistungsfähige und bedarfsgerechte transeuropäische Energienetze können die klima- und energiepolitischen Ziele der Energieunion nicht verwirklicht werden. Die Aufgabe des Energienetzausbaus wird dabei durch ein komplexes Akteursgeflecht von EU, Mitgliedstaaten und Netzbetreibern wahrgenommen. Jakob von Nordheim analysiert das gemeinsame Regelwerk, welches die Zusammenarbeit der Ebenen im Bereich des Netzausbaus prägt, und identifiziert anhand der Regelungen des EU-Winterpakets und der TEN-E-Verordnung die konkreten netzausbauspezifischen Verbundstrukturen im Mehrebenensystem von EU und Mitgliedstaaten. Auf diese Weise werden die prägenden Strukturelemente herausgearbeitet und der Netzausbauverbund als Referenzgebiet des Europäischen Verwaltungsverbunds eingeführt.

  • von Herbert Rosenfeldt
    114,00 €

    Mit Gründung und Ausbau der Europäischen Grenz- und Küstenwache, in deren Zentrum die EU-Agentur Frontex steht, reagierte die EU auf zunehmende irreguläre Fluchtmigration nach Europa. Frontex erhielt dafür weitreichende Eingriffsbefugnisse im verbundverwalteten EU-Außengrenzschutzregime. Herbert Rosenfeldt nimmt den Bestand des reformierten EU-Außengrenzschutzes auf und analysiert dessen Vereinbarkeit mit dem unionalen Primärrecht als dem Grund und der Grenze der Tätigkeiten von Frontex. Hierbei konkretisiert er für den Außengrenzschutz zentrale unionale Verfassungsprinzipien wie das institutionelle Gleichgewicht, Rechtsstaatlichkeit, das Demokratieprinzip und den Grundsatz der Solidarität. Verantwortlichkeitsdefizite in diesem menschenrechtlich hoch sensiblen Bereich könnten mit den aufgezeigten Praxis- und Rechtsänderungen behoben werden, um der voranschreitenden Supranationalisierung effektive Kontrollmechanismen an die Seite zu stellen.

  • von Raoul-Darius Veit
    89,00 €

    Wie viel Einheit, wie viel Vielfalt braucht bzw. verträgt das europäische Datenschutzrecht? Dieser seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung mit neuer Vehemenz und Dringlichkeit diskutierten Frage nimmt sich Raoul-Darius Veit an und entwickelt einen funktionalen Ansatz. Er zeigt auf, welche spezifischen Anforderungen der Datenschutz an seine effektive und zugleich praktikable rechtliche Gestaltung stellt - sowohl im vertikalen Verhältnis der EU-Mitgliedstaaten als auch im horizontalen Verhältnis zu anderen Rechtsmaterien. Darauf aufbauend erarbeitet er funktionale Kategorien für die sog. "Öffnungsklauseln" zu Gunsten der Mitgliedstaaten. Die von ihm angebotene Perspektive ist auch in der rechtspraktischen, institutionellen Dimension, beispielsweise für die vertikale und horizontale Aufgabenverteilung zwischen Gerichten und Datenschutzbehörden anschlussfähig und weiterführend.

  • von Konstantina-Antigoni Poulou
    89,00 €

    Vertrauen ist gut, ist Kontrolle besser? Ein zentraler aktueller Diskurs im EU-Recht kreist um das Verhältnis zwischen der Vertrauenswürdigkeit der Mitgliedstaaten in Bezug auf die rechtmäßige Umsetzung und Anwendung des Unionsrechts einerseits und der Notwendigkeit von Eingriffsmaßnahmen auf EU-Ebene zur Verteidigung der Unionswerte andererseits. Die Erosion der Rechtsstaatlichkeit durch mitgliedstaatliche Maßnahmen rückt allerdings die Frage nach den Grenzen, des diesen Mitgliedstaaten entgegenzubringenden Vertrauens in den Vordergrund. Wo endet die Autonomie der Mitgliedstaaten, über die Durchsetzung der Unionswerte souverän zu entscheiden, und wann ist eine zentrale Reaktion durch die EU angezeigt? Konstantina Poulou untersucht die Rechtsnatur des gegenseitigen Vertrauens anhand des Primärrechts, seinen Zusammenhang mit der Rechtsstaatlichkeit(skrise) und bewertet das "Waffenarsenal" der EU zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit.

  • von Anne Marleen Könneke
    94,00 €

    Über die Rechtsnatur der Europäischen Union ist viel geschrieben worden. Im Gegensatz zur normativen Autonomie der Unionsrechtsordnung bildete die institutionelle Autonomie der Union dabei bislang einen blinden Fleck. Ihre institutionelle Autonomie erlangt die EU durch ihre eigenen Kompetenzen und eigenen Organe, die wiederum Bestandteil des Unionsorganisationsrechts und damit der autonomen Unionsrechtsordnung sind. Auf diese Weise konstituiert das Unionsorganisationsrecht die Europäische Union nicht nur als Rechtsperson, sondern als autonome Unionsrechtsperson. Der EuGH garantiert diese institutionelle Autonomie der EU in zahlreichen Rechtsprechungslinien, die sich bis in die 1950er Jahre zurückverfolgen lassen. Besonders die Entscheidungen zur Inanspruchnahme der Unionsorgane durch völkerrechtliche Abkommen illustrieren, auf welche Weise die Union ihren institutionellen Selbststand bewahrt.

  • von Hendrik Philip Ehlers
    94,00 €

    Die seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes im Jahre 1949 erfolgte Internationalisierung sämtlicher Lebensbereiche führt dazu, dass sich in Deutschland vermehrt ausländische juristische Personen betätigen. Inwieweit sie sich dabei auf den Schutz der Grundrechte berufen können, untersucht Hendrik Philip Ehlers de lege lata sowie de lege ferenda. Ausgehend von einer allgemeinen dogmatischen Herleitung der Grundrechtsberechtigung juristischer Personen sowie einer kritischen Beleuchtung des Inländervorbehalts des Art. 19 Abs. 3 GG entwickelt er einen Neuansatz zur Bestimmung der Inlandszugehörigkeit juristischer Personen, nimmt eine differenzierte Betrachtung des Grundrechtskatalogs vor und widmet sich den Besonderheiten einer fremdstaatlichen Beherrschung. Der Autor stellt zahlreiche Bezüge zum einfachen Recht her und berücksichtigt insbesondere den Einfluss des Unions- und Völkerrechts.

  • von Lennart Gau
    100,00 €

    Die Beihilfenkontrolle und die unionale Kompetenzverteilung haben sich seit der Gründung der EWG kontinuierlich fortentwickelt - und damit auch das Verhältnis beider Elemente zueinander. Untersucht man die Rechtsprechungsentwicklung seit 1958, zeigt sich, dass es dem EuGH nicht allein um ein möglichst weitreichendes Beihilfenrecht geht: Vor allem in souveränitätssensiblen Bereichen wie dem Steuerrecht und dem Sicherheitssektor nimmt der EuGH zunehmend Rücksicht auf die Gestaltungsräume der Mitgliedstaaten. Dass dennoch oft der Eindruck einer ausgreifenden Beihilfenkontrolle besteht, liegt nicht an der Rechtsauslegung, sondern an der faktisch gewachsenen Bedeutung des Beihilfenrechts. Um im dynamischen Unionsrecht einen Ausgleich zwischen dem Binnenmarktschutz und den nationalen Kompetenzen zu erzielen, sollten in Zukunft die primärrechtlichen Kompetenzgrenzen in der Beihilfenkontrolle Niederschlag finden.

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