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  • von Berthold Schneider
    54,99 €

  • von Karl Raasch & Friedrich Wilhelm Weber
    54,99 €

    Die Tatigkeit des Einkaufens durfte dem ganzen Handelsstand den Namen "e;Kaufmann"e; gegeben haben als dem Mann, der kauft Das Kaufen und nicht das Verkaufen wurde zu fruherer Zeit als die kennzeichnende und bestim- mende Tatigkeit angesehen. Das mag einem heutigen Betrachter, der wei, was alles zu einem tuchtigen Verkaufer gehort, auf den ersten Blick erstaun- lich vorkommen; geht man aber etwas tiefer, dann erhellt, da der Einkauf nicht nur in den meisten Fallen das Primare ist, sondern vielfach auch den Verkauf ausschlaggebend beeinfiut. Je bes~er der Einkauf, um so leichter und gunstiger der Verkauf. Im Handel tritt die Uberlegenheit des Einkaufs deutlicher zutage als in der Industrie. Der Einkaufer eines Modehauses, eines Kunstgewerbegeschaftes und sonstiger Handelszweige, in denen der Geschmack entscheidet, hat den Erfolg oder Mierfolg seines Unternehmens fast ausschlielich in seiner Hand. Versagt er, dann ist die von ihm eingekaufte Ware trotz aller Ver- kaufskunst nicht abzusetzen. Hat er eine besonders gluckliche Hand, dann "e;reit"e; sich das Publikum um seine Ware, so da eine eigentliche Verkaufs- tatigkeit uberhaupt fortfallt. Aber nicht nur gutes Aussehen der Ware ist fur das Publikum ein Kauf- grund, sondern Gute, Preiswurdigkeit und richtiger Angebotszeitpunkt sind oft ebenso mageblich. Der Einkaufer schafft alle diese Verkaufsargumente. indem er nur solche Ware kauft, die sie besitzen.

  • von Bundesministerium Der Finanzen
    54,99 €

  • von Werner Sacher
    54,99 €

  • von Bundesregierung
    54,99 €

  • von Rudolf Emrich
    54,99 €

  • - Grundfragen einer markt- und entscheidungsorientierten Unternehmensrechnung
    von Paul Riebel
    119,99 €

  • von Erich Loitlsberger & Leopold L. Illetschko
    54,99 €

    Am 22. Oktober 1962 vollendete der o. o. Professor fur Betriebswirtschafts- lehre, insbesondere Transportbetriebswirtschaftslehre an der Hochschule fur Welthandel in Wien, Herr Prof. Dipl. -Kfm. Dr. Leopold L. Illetschko, sein 60. Lebensjahr. Aus diesem Anla entschlossen sich seine Freunde und Schuler, den Jubilar durch eine Festschrift zu ehren, in der moglichst alle Bereiche, die das Arbeitsgebiet des Jubilars umspannt, durch Beitrage vertreten sind. Die zu dieser Festschrift Beitragenden waren sich bewut, da es nicht die Regel ist, bereits zum 60. Geburtstag eine Festschrift herauszubringen; sie vermeinten aber, aus besonderen Grunden von diesem Brauche abweichen zu sollen. Das Arbeitsgebiet Illetschkos umfat die Bereiche der betrieblichen Verrech- nungslehre, der Transportbetriebswirtschaftslehre, der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, der Betriebswissenschaften und schlielich der Unternehmens- theorie. Der Herausgeber hat sich bemuht, diese Bereiche in der vorliegenden Festschrift zum Zuge kommen zu lassen. Ursprunglich war daran gedacht, die Festschrift auch in diese Bereiche zu gliedern. Verschiedene Grunde haben es jedoch nahe gelegt, eine solche Gliederung zu unterlassen und die Beitrage in alphabetischer Reihenfolge ihrer Verfasser zu reihen. Ohne Zweifel werden dadurch die Arbeitsgebiete Illetschkos, die mit dieser Festschrift angeschnitten werden, nicht so klar hervortreten; auf der anderen Seite wird aber vermieden, da der Einordnung einzelner Aufsatze Zwang angetan werden mute. Schlie- lich werden die Leser auch ohne eine solche Einordnung in der Lage sein, die einzelnen Aufsatze ihrem Inhalt entsprechend in die einzelnen Arbeitsgebiete des Jubilars einzuordnen.

  • von Wolfgang Te
    54,99 €

  • von Wilhelm Oberle
    54,99 €

  • von Susanne Greif & Volker Naumann
    54,99 €

  • von Götz Schmidt
    54,99 €

  • - Vom RUF zum ECP
    von Michael Klaus
    54,99 €

  • von Andre Kuster-Simic
    54,99 €

  • von Helmut Sellien
    54,99 €

  • von Herbert Vormbaum
    49,99 - 54,99 €

    von Wertpapieren. Die Portefeuille-Theorie will nun erklaren, wie ein Kapitalanieger sein Portefeuille strukturiert, um eine fur ihn optimale Rendite-Risiko-Kombination zu realisieren. Dem liegt die Idee zugrunde, durch Aufteilung der Anlagemittel auf verschiedene Wertpapiere das Risiko des Portefeuilles durch Risikodiversifikation zu senken. Da- bei soll das Risiko des Portefeuilles eventuell sogar unter das Risiko jedes einzelnen Wertpapieres sinken. Besteht das Portefeuille eines Kapitalanlegers beispielsweise aus Aktien zweier Betriebe, dert:.n Konjunktur entgegengesetzt verlauft, so findet eine solche Risikodiversifikation statt. Ist in einer Periode die Rendite der Aktie des einen Betriebes niedrig, wird dies durch eine hohe Rendite der Aktie des anderen Betriebes kompensiert. Den nachfolgenden Ausfuhrungen werden folgende Annahmen zugrunde gelegt: 1. Es existiert ein vollkommener Kapitalmarkt, der die bekannten Eigenschaften 21 aufweist * Insbesondere sei die beliebige Thilbarkeit der Wertpapiere hervorgeho- ben. Es ist beispielsweise auch moglich, ein Thusendstel einer Aktie zu erwerben. 2. Die Kapitalanlage erfolgt fur eine Periode. Diese Periode kann eine beliebige zeit- liche Lange haben. Fur einen bestimmten Kapitalanieger ist die Lange der Periode bestimmt durch die beabsichtigte Anlagedauer. 3. Die Kapitalanleger orientieren ihre Entscheidungen an Erwartungswert und Stan- 22 dardabweichung der Rendite * Im Entscheidungs-und Anlagezeitpunkt herrscht Unsicherheit daruber, wie hoch die Rendite nach einer Periode tatsachlich sein wird. Auf der Basis subjektiver Wahrscheinlichkeiten kann der Erwartungswert der Rendite eines Wertpapieres bzw. des gesamten Portefeuilles bestimmt werden.

  • von Helmut Sellien
    54,99 €

    Die Wirtschaft ist durch die noch immer nicht voll befriedigenden Kapital- marktverhaltnisse in ihrer Entwicklung gehemmt. Die Unternehmungen konnen sich - auch aus steuerlichen Grunden - nicht mehr wie fruher vorwiegend auf eigenes Kapital stutzen, sondern sind in hohem Mae auf fremde Mittel angewiesen oder gezwungen, durch Zuruckstellung von moglichen Preisreduzierungen bzw. unter Schmalerung des Anspruchs der Eigentumer auf Zins und Gewinn, vor allem soweit sie Gesellschafter oder Aktionare sind, neues Kapital zu bilden. Diese Schwierigkeiten bei der Kapitalbeschaffung bringen es mit sich, da die Kapitalarten nicht immer den Unternehmungszwecken angepat sind. Dadurch treten naturgema Storungen auf. Alle Fragen, die in diesem Zusammenhang stehen, werden nach dem allgemeinen Sprachgebrauch dem Bereich der Finanzierung zugeordnet. In der vorliegenden Arbeit stelle ich zunachst die Kapitaljormen, wie sie aus der Bilanz zu ersehen sind, dar und zeige den Zusammenhang sowohl in vertikaler Hinsicht (innerhalb der Passivseite) wie auch in hori- zontaler Hinsicht (zwischen den Positionen der Aktiv- und Passivseite) auf. Ich bin von der Bilanz ausgehend zu den Wurzeln vorgedrungen, weil diese Betrachtungsweise vor allem fur den Praktiker besonders in- struktiv ist. Zwar zeigt die Bilanz nur die Kapitalausstattung der Unter- nehmung, wahrend die Finanzierung ein Handeln betrifft, namlich die Auswahl von Mitteln und Wegen und die Entscheidung uber ihre Anwen- dung zur Erreichung einer angemessenen Kapitalausstattung. Aber alle notwendigen Finanzierungsentscheidungen konnen m. E. doch nur auf der Grundlage der Bilanz oder zum mindesten mit dem geplanten zukunftigen Bilanzbild vor Augen getroffen werden.

  • von Helmut Sellien
    54,99 €

  • von Hans Janberg
    79,99 €

  • von Dieter Blohm & Hans-Joachim Conrad
    54,99 €

  • von Norbert Joss Axmann
    54,99 €

  • von Gerhard Kostka & Heinz Lohmeyer
    54,99 €

  • von Heidemarie Borgwadt
    54,99 €

  • von Reinhold Sellien & Helmut Sellien
    89,99 €

  • von Franz-Josef Theis
    54,99 €

  • von Annegret Ketteler
    54,99 €

    1. Historischer Hintergrund Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt zu den zentralen Elementen des Systems der Sozialversicherung. Entstanden in der zweiten Halfte des 19. Jahrhunderts unternahm dieses System den Versuch, der weiteren sozialen Verelendung breiter Schichten der Industriearbeiterschaft vorzubeugen. Bis dahin war die soziale Sicherung und Fursorge fur die arbeitende Masse auf die Armenpflege und auf die Tatigkeit privater karitativer Ein- richtungen beschrankt. Die kaiserliche Botschaft an den Reichstag aus dem Jahre 1881 bereitete den Weg fur die Schaffung' der gesetzlichen Grundlage der Sozialversicherung. 1883 wurde das Krankenversicherungsgesetz. 1884 das Unfallversicherungsgesetz und 1889 das Gesetz uber die Invaliditats- und Altersversicherung verkundet. Diese Gesetze sind in der Reichsversicherungsordnung (RVO) aus dem Jahre 1911 zusammengefat. Die RVO wurde im Zuge des weiteren Ausbaus des Sozialstaates durch Hinzufugung weiterer sozialgesetzlicher Regelungen standig erweitert und stellt das Kernstuck des Sozialgesetz- buches von 1976 dar, das die sozialrechtlichen Vorschriften in einem Gesetzeswerk ver- einigt. 2. Organisation 2.1 Rechtstatus der Trager der gesetzlichen Rentenversicherung Die Trager der gesetzlichen Rentenversicherung besitzen den Rechtsstatus von Anstalten des offentlichen Rechts sowie die Behordeneigenschaft. Diesem Rechtsstatus entspre- chend wird ihre Tatigkeit von Selbstverwaltungsorganen gesteuert und kontrolliert. Die Fuhrung der laufenden Geschafte obliegt einer von den genannten Kontrollorganen ver- waltungsmaig eingesetzten Geschaftsfuhrung. 2.2 Die Trager der gesetzlichen Rentenversicherung a) die Angestellten-Versicherung Trager: Bundesversicherungsanstalt fur Angestellte, Postfach, 1000 Berlin 88.

  • von Jurgen Witt
    54,99 €

    1. Historischer Hintergrund Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt zu den zentralen Elementen des Systems der Sozialversicherung. Entstanden in der zweiten Halfte des 19. Jahrhunderts unternahm dieses System den Versuch, der weiteren sozialen Verelendung breiter Schichten der Industriearbeiterschaft vorzubeugen. Bis dahin war die soziale Sicherung und Fursorge fur die arbeitende Masse auf die Armenpflege und auf die Tatigkeit privater karitativer Ein- richtungen beschrankt. Die kaiserliche Botschaft an den Reichstag aus dem Jahre 1881 bereitete den Weg fur die Schaffung* der gesetzlichen Grundlage der Sozialversicherung. 1883 wurde das Krankenversicherungsgesetz, 1884 das Unfallversicherungsgesetz und 1889 das Gesetz uber die Invaliditats- und Altersversicherung verkundet. Diese Gesetze sind in der Reichsversicherungsordnung (RVO) aus dem Jahre 1911 zusammengefat. Die RVO wurde im Zuge des weiteren Ausbaus des Sozialstaates durch Hinzufugung weiterer sozialgesetzlicher Regelungen standig erweitert und stellt das Kernstuck des Sozialgesetz- buches von 1976 dar, das die sozialrechtlichen Vorschriften in einem Gesetzeswerk ver- einigt. 2. Organisation 2.1 Rechtstatus der Trager der gesetzlichen Rentenversicherung Die Trager der gesetzlichen Rentenversicherung besitzen den Rechtsstatus von Anstalten des offentlichen Rechts sowie die Behordeneigenschaft. Diesem Rechtsstatus entspre- chend wird ihre Tatigkeit von Selbstverwaltungsorganen gesteuert und kontrolliert. Die Fuhrung der laufenden Geschafte obliegt einer von den genannten Kontrollorganen ver- waltungsmaig eingesetzten Geschaftsfuhrung. 2.2 Die Trager der gesetzlichen Rentenversicherung a) die Angestellten-Versicherung Trager: Bundesversicherungsanstalt fur Angestellte, Postfach, 1000 Berlin 88.

  • von Heidemarie Borgwadt & Reinhold Pfeiffer
    54,99 €

  • von Paul Deutsch
    54,99 €

    Die vorliegende Schrift erfat unter Finanzierung denjenigen Teil der betrieb- lichen Finanzwirtschaft, der die Ausstattung der Betriebswirtschaften mit dem zur Verwirklichung ihrer Ziele notwendigen Kapital zum Inhalt hat. Dabei umschliet der Finanzierungsbegriff zunachst alle Manahmen, durch welche die Betriebe bei ihrer Grundung und spater zur Sicherung ihres Wachstums das Kapital von auen beschaffen, soweit sie es nicht betriebsintern aus dem Gewinn bilden; sodann ist aber auch das Ergebnis dieser Tatigkeit einzu- beziehen, das im Bilanzgefuge seinen Ausdruck findet. Mit der ersten terminologischen Grundfrage verbindet sich eine zweite. Sie liegt in der Problematik von Sachverhalten, die zwar in mehr oder weniger erheblichem Umfang materiell und formell kapitalbezogene Transaktionen auslosen, bei Anwendung eines strengen Mastabes jedoch primar den Gebie- ten der Organisation und Unternehmungspolitik zuzuweisen sind. Man denke etwa an den Funktionswandel, den das Eigenkapital durch einen Wechsel der Unternehmungsform und sonstige Vereinbarungen der Kapitaleigner erfahrt, oder an die Kapitalverfiechtung als Mittel der Konzernpolitik. Das besondere Interesse gilt der Bestimmung des wissenschaftlichen Standorts der traditionell als Finanzierungen schlechthin bezeichneten, inhaltlich ihnen aber nicht gleichzusetzenden und weiter als sie reichenden Vorgange der Grundung, Umwandlung, Verschmelzung, Konzernierung, Sanierung und Abwicklung. Wenn sie hier als Fragen der Finanzierung dargestellt werden, so geschieht es mit dem durch die Systematik der Finanzwirtschaft gebotenen Vorbehalt.

  • von Meinulf Kolb & Wolfgang Weber
    54,99 €

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